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Testbericht

Hanne Schweitzer/SP-X, 7. April 2016

Sie brauchen zwar keinen Führerschein, aber auch Fahrradfahrer müssen sich an Verkehrsregeln halten. Tun sie es nicht, kann das nicht nur gefährlich sein, es drohen auch Bußgeld oder Punkte – beim Fahren über eine rote Ampel beispielsweise 60 bis 180 Euro und ein Punkt in Flensburg. Zum Start in die Zweiradsaison klärt der ARCD über die wichtigsten Vorschriften auf.

Einfach auf der Straße fahren ist nicht immer erlaubt: So müssen Radwege und Radfahrstreifen mit einem durchgezogenen Breitstrich, die mit den runden, blauen Schildern mit einem stilisierten Fahrrad gekennzeichnet sind, benutzt werden. Es sei denn, der Weg ist objektiv nicht befahrbar - wenn er beispielsweise von geparkten Autos oder mit Müllcontainern zugestellt ist.
 
Immer häufiger fällt diese Benutzungspflicht weg: In Köln und München wurden etwa in vielen Fällen die blauen Schilder abmontiert und teilweise gegen das Zusatzschild „Radfahrer frei“ auf einem beschilderten Gehweg ausgetauscht. Wer dort fährt, muss sich an die Geschwindigkeit von Fußgängern anpassen, sie haben zudem Vorrang. So ist das auch bei gemeinsamen Geh- und Radwegen geregelt. Schutzstreifen mit unterbrochener Leitlinie sind ebenfalls keine Radwege, Radfahrer müssen sie wegen des Rechtsfahrgebots dennoch nutzen. Andere Regeln gelten für Rad fahrende Kinder halten: Bis zum vollendeten achten Lebensjahr müssen sie Gehwege benutzen, danach dürfen sie es bis zum vollendeten zehnten Lebensjahr.
 
Radwege entgegengesetzt zu befahren ist nur erlaubt, wenn sie mit dem Zusatzzeichen „Radverkehr frei“ oder einem Radweg-Zeichen für beide Richtungen freigegeben sind. Sonst können 10 bis 15 Euro Verwarnungsgeld fällig werden – dieser Betrag gilt übrigens auch fürs verbotene Radeln auf Gehwegen. In manchen Einbahnstraßen ist Radverkehr in der Gegenrichtung zugelassen, wenn ein Zusatzschild dies anzeigt.  
 
Eine Besonderheit im Straßenverkehr stellt die Fahrradstraße dar, auf der Fahrradfahrer nebeneinander fahren dürfen. Per Zusatzzeichen kann sie auch für andere Fahrzeuge freigegeben werden. Wenn nötig, muss der Kraftfahrzeugverkehr die Geschwindigkeit weiter verringern. Relativ neu ist das Zeichen „durchlässige Sackgasse“, es besagt, dass ein Geh- oder Radweg weiterführt, wenn es für Autofahrer nicht mehr weitergeht.
 
Bei den so genannten E-Bikes wird zwischen Pedelecs 25 und 45 unterschieden. Bei Pedelecs 25, für die weder Führerschein noch Versicherungskennzeichen vorgeschrieben sind, gelten die gleichen Verkehrsregeln wie bei herkömmlichen Fahrrädern. Pedelecs 45 zählen im Straßenverkehrsrecht dagegen zu Kraftfahrzeugen und haben auf Radwegen in der Stadt nichts verloren.

Fazit
Wann muss man den Radweg benutzen, wann darf man nebeneinander fahren und was passiert, wenn man sich nicht an die Regeln hält? Eine kurze Auffrischung zum Saisonbeginn.

Quelle: Autoplenum, 2016-04-07

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