Einzelabnahme-Vorrecht fällt - Vollgutachten bald auch von KÜS & Co.
Testbericht
SP-X/Köln. Wenn ein Fahrzeug eine Einzelabnahme benötigt, war bislang für ein entsprechendes Gutachten der Besuch bei TÜV oder Dekra obligatorisch. Doch die in § 21 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung festgelegte Alleinstellung für die beiden technischen Überwachungsvereine gilt nicht mehr. Künftig können auch andere, durch das Kraftfahrt-Bundesamt benannte Technische Dienste wie etwa die KÜS Einzelabnahmen durchführen.Benötigt wird eine Einzelabnahme unter anderem für Importfahrzeuge ohne EU-Übereinstimmungsbescheinigung, Fahrzeuge ohne Papiere und vor allem für Fahrzeugumbauten, durch die eine allgemeine Betriebserlaubnis erlischt. Ein am 15. Februar 2019 vom Bundesrat genehmigter Beschluss sieht vor, künftig auch anderen Prüforganisationen die Durchführung von Einzelabnahmen und Vollgutachten zu erlauben. Diese Neuregelung tritt nach der Verkündigung im Verkehrsblatt in Kraft, ein genauer Termin wurde nicht genannt.Viele Umbauten an Autos oder Motorrädern machen Einzelabnahmen nötig. Ihre Durchführung ist nicht mehr nur auf TÜV oder Dekra beschränkt.
Fazit
Viele Umbauten an Autos oder Motorrädern machen Einzelabnahmen nötig. Ihre Durchführung ist nicht mehr nur auf TÜV oder Dekra beschränkt.Quelle: Autoplenum, 2019-02-18
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