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Testbericht

Marcel Sommer, 7. Juli 2013
Nicht nur in Deutschland werden Raser zur Kasse gebeten. Radarwarngeräte können daher sowohl vor der eigenen Haustüre als auch im Ausland bares Geld sparen. Doch ist das überhaupt erlaubt?

Jeder kennt sie, viele fürchten sie - Radarfallen. Ob an berechtigten Stellen oder nicht, wenn der rote Blitz erscheint, weiß der Autofahrer, dass er in Kürze Post bekommt. Temposünden sind teuer und vor allem völlig unnötig. Im Zeitalter von Smartphones und Applikationen muss das nicht mehr sein. Sogenannte Blitzer-Apps sorgen für Abhilfe und schonen sogar in doppelter Hinsicht den Geldbeutel. Denn zum einen sind sie oft kostenfrei und zum anderen wird die Gefahr des Erwischtwerdens minimiert. Hundertprozentige Sicherheit liefern zwar selbst die besten Apps nicht, da nicht jede mobile Falle sofort aktualisiert wird, doch lassen sich zumindest die statischen Starenkästen sicher passieren.

Die große Frage ist allerdings: "Ist das überhaupt erlaubt?" Die Antwort für Deutschland ist schwarz auf weiß in der Straßenverkehrsordnung unter dem Paragrafen 23, 1b zu lesen. Dort steht: "Wer ein Fahrzeug führt, darf ein technisches Gerät nicht betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören. Das gilt insbesondere für Geräte zur Störung oder Anzeige von Geschwindigkeitsmessungen (Radarwarn- oder Laserstörgeräte)." Dementsprechend ist die Verwendung nicht erlaubt. Mitte April dieses Jahres lehnte die Mehrheit auf der Verkehrsministerkonferenz eine Lockerung des Verbots ab.

Allerdings ist in dem Paragrafen von "dafür bestimmten Geräten" zu lesen. Ein Smartphone dient jedoch nicht in erster Linie dem Aufspüren von Radarfallen, sondern dem Telefonieren. Die Geschwindigkeitsmessung stören kann es auch nicht. Und wenn nicht der Fahrer diese App nutzt, so darf es laut dem aktuellen Gesetzt der Beifahrer. Die Grauzone scheint perfekt. Zumal es derzeit der Polizei nicht möglich ist, die Verwendung oder Mitführung solcher Radarwarner zu kontrollieren.

Anders sieht es da im Ausland aus. Geldstrafen von bis zu 8.000 Euro wie in Tschechien sprechen eine deutliche Sprache. Abgesehen von Albanien, Bulgarien und Rumänien herrscht ein klares Benutzungsverbot von Radarwarngeräten. Im Nachbarland Frankreich gehen die Strafen sogar soweit, dass neben einer hohen Geldstrafe das Gerät eingezogen und für den Fall, dass es fest installiert ist, das ganze Kfz beschlagnahmt wird. In Belgien droht eine Haftstrafe von 15 Tagen bis drei Monaten. Wer sich wiederholt erwischen lässt, der muss mit einer Verdopplung der Strafe rechnen. Das Gerät wird jedoch auf jeden Fall eingezogen und vernichtet. In welchem Land mit welcher Strafe gerechnet werden muss, zeigt die Bildergalerie.

Quelle: Autoplenum, 2013-07-07

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