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Testbericht

press-inform, 29. November 2009
Wer ärgert sich nicht, wenn er von einem Blitzgerät unliebsam auf seine Geschwindigkeitsübertretung hingewiesen wurde? Doch aktuell kann sich ein Widerspruch gegen den Bescheid und die entsprechende Radarmessung lohnen. Die rechtliche Basis vieler Radarkontrollen wankt.

Ein Fall wie er in unseren Landen zehntausende Mal am Tag passiert. Ein Auto fährt durch eine Radarkontrolle. Foto- oder Videoaufzeichnung verraten, dass man viel zu schnell unterwegs war. Waren die Chancen auf die Einstellung des Verfahrens oder ein Widerspruch gegen Messung oder Bescheid eher gering, sieht es aktuell deutlich besser aus. Grund dafür ist eine neue Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Das oberste deutsche Gericht hob vor kurzem einen Bußgeldbescheid gegen einen Temposünder auf, weil eine automatisierte Kameraeinrichtung die Beweise für den Verkehrsverstoß lieferte. Als Grund für die Aufhebung wurde insbesondere das Recht auf informationelle Selbstbestimmung angeführt.

Schließlich filmen diese Anlagen alles und jeden – ohne jeden Verdacht. Wer zu schnell unterwegs ist, bekommt das Beweisfoto und einen entsprechenden Bußgeldbescheid nach Hause gesandt. Doch das höchstrichterliche Kassieren der Gerichtsentscheidung hat weit reichende Folgen für die untergeordneten Instanzen, die Tag für Tag mit Temposündern zu kämpfen haben. Denn erste Amtsrichter sahen die Lage bei Fotos eines Blitzgerätes ganz ähnlich wie bei Videos und versagten auch hier die Vollstreckung gegen den Temposünder. Die Begründung lautete ganz ähnlich. Bei Fotos und deren Speicherung handele es sich ebenfalls um einen Eingriff in das Recht „auf informationelle Selbstbestimmung“. Der sei jedoch nur dann rechtmäßig, wenn eine gesetzliche Grundlage existiere. Doch diese fehle nach wie vor. Zumindest dann, wenn der Fahrer des eiligen Fahrzeugs nicht bei einer Kontrolle gestellt wird, sondern anhand des Fotos ausfindig gemacht werden soll. Schließlich werden eben diese Filme und Fotos bisweilen nicht als Beweis anerkannt.

Das Problem ist mittlerweile auch bis zum Bundesverkehrsministerium vorgedrungen. Hier arbeiten Juristen an einer schnellen Lösung, damit die Zahl der nicht vollstreckbaren Bußgelder keine Überhandt nehme.

Quelle: Autoplenum, 2009-11-29

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