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Testbericht

Wolfgang Gomoll, 29. Juni 2014
Im Urlaub ist die Laune in der Regel gut. Dann trinkt man schon das eine oder andere Glas Wein. Doch dann Auto zu fahren, kann fatale Folgen haben. Wer es zu sehr übertreibt, kann in einigen europäischen Ländern sogar hinter schwedischen Gardinen landen.

Alkohol und Autofahren. Das passt nur dann zusammen, wenn man sehr bewusst und verantwortungsvoll mit dem Getränk umgeht. Grundsätzlich gilt: Der Lenker des Automobils bleibt nüchtern. Alkohol setzt bereits in geringer Menge die Fahrtüchtigkeit herab, da Konzentrations- und Wahrnehmungsvermögen negativ beeinflusst werden. Auch das Reaktionsvermögen wird schlechter, Entfernungen werden nicht mehr richtig eingeschätzt und zu allem Übel steigt auch noch die Risikobereitschaft.

Schon ab 0,2 Promille lassen die Konzentration und das Sehvermögen nach. Ab 0,3 Promille können komplexe Tätigkeiten, wie das Autofahren, nicht mehr sauber ausgeführt werden. In den meisten europäischen Staaten gilt - wie auch in Deutschland - die 0,5-Promille-Grenze. Ein halber Liter Bier, ein Glas Wein (0,2 Liter) oder zwei Gläschen (maximal 0,2 Liter) Sekt - dann ist das halbe Promille erreicht. Die Auswirkungen sind bei diesem Blutalkoholwert schon massiver: Rote Ampeln oder Bremsleuchten werden später erkannt. Mit den beginnenden Gleichgewichtsstörungen sind Fahrfehler unvermeidlich. Vor allem in Kurven werden falsch eingeschätzt und schlecht durchfahren. Flüchtigkeitsfehler, wie Fahren ohne Licht oder rechts blinken, aber links abbiegen sind die Regel. Besonders gefährlich ist die Kombination von Alkohol mit Medikamenten. Dann werden die eben genannten Symptome noch verstärkt.

Zu den 0,5-Promille-Ländern gehören neben Deutschland, Dänemark, Andorra, Belgien, Bulgarien, Finnland, Frankreich, Griechenland (mit Einschränkungen für Fahranfänger, Motorradfahrer und Lenkern von Nutz- und Geschäftsfahrzeugen), Luxemburg, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Mazedonien (Einschränkungen ähnlich, wie in Griechenland), Monaco, Irland, Montenegro, Niederland, Portugal, Schweiz (0,1 Promille für Berufskraftfahrer, Fahrlehrer, Fahrschüler, Begleitpersonen im Begleiteten Fahren, Führerschein-Neulinge, die den Führerschein noch keine drei Jahre besitzen), Slowenien (Null-Promille für Berufskraftfahrer), Spanien (0,3 Promille für Berufskraftfahrer und Fahranfänger mit weniger als zwei Jahren Fahrpraxis)

Österreich bleibt mit dem 0,49-Promille-Maßgabe ("weniger als 0,5-Promille") ganz knapp unter der 0,5-Prozent-Grenze. Für Probeführerschein-Besitzer sowie Lkw- und Busfahrer gilt sogar die 0,1-Promille-Grenze. In Großbritannien, Irland und Liechtenstein dürfen Autofahrer immer noch etwas mehr trinken: Dort liegt die Obergrenze bei 0,8 Promille. In der Republik Zypern (südlicher, griechischer Teil der Insel) ist sogar noch ein extra Schlückchen erlaubt - erst wenn 0,9 Promille überschritten werden, haben Autofahrer dort ein Problem. Achtung: Auf dem Rest der Insel gilt die 0,5 Promille-Grenze.

In Norwegen, Schweden und Polen ist Alkohol am Steuer so gut wie tabu. Bei einer Grenze von 0,2 Promille kann man höchstens mal am Weinglas nippen, schon ist der Grenzwert erreicht. In Rumänien, Tschechien, Ungarn, Kroatien, in der Slowakei sowie in Estland und Malta dürfen sich Autofahrer nur völlig nüchtern ans Steuer setzen. Gleiches gilt für Autofahrten in der Türkei - wenn man mit PKW und Anhänger unterwegs ist. Ohne Hänger sind 0,5 Promille erlaubt. Und in Griechenland wird ein Unterschied zwischen Fahranfängern und alten Hasen gemacht. Die 0,5-Promille-Grenze gilt nur, wenn man den Führerschein bereits länger als zwei Jahre hat. Bis dahin darf der Fahrer mit höchstens 0,2 Promille Alkohol im Blut hinters Steuer setzen.

Autofahrer, die gegen den gesetzlichen Alkohol-Höchstwert verstoßen, müssen mit drastischen Geldbußen rechnen. In der Schweiz zum Beispiel starten die Bußgeldsätze bei Alkoholverstößen bei 517 Euro, in Frankreich sind bis zu 750 Euro möglich. In Großbritannien kann die Geldstrafe schnell in die Tausende gehen - vor allem dann, wenn der Fahrer in einen Unfall verwickelt ist. In Schweden und Finnland richtet sich das Bußgeld bei Alkohol-Verstößen nach dem Einkommen. Ein oder mehrere Monatsgehälter können fällig werden. In Finnland, Dänemark, Frankreich, Großbritannien, Italien, Kroatien, Luxemburg, Malta, Niederlande, Serbien, Spanien und Griechenland sind sogar Haftstrafen möglich.

Promillegrenzen im Ausland (mit Bußgeldern)

Quelle: Autoplenum, 2014-06-29

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