Potz Blitz: Opel wehrt sich gegen Abmahnung wegen lebenslanger Garantie
Opel bleibt bei seiner Werbekampange der lebenslangen Garantie für Neuwagen. Eine Unterlassungserklärung der Wettbewerbszentrale wird das Unternehmen nicht unterschreiben. Das teilte Opel-Vertriebschef Alain Visser jetzt mit. Dem Unternehmen wird seitens des Vereins der Wettbewerbshüter vorgeworfen, die Kunden mit der sogenannten lebenslangen Garantie, die das Unternehmen seit dem 5. August bewirbt, in die Irre zu führen. Das weist Visser zurück. Die Opel-Garantie sei zeitlich nicht limitiert, das Konzept werde nicht geändert. Opel gewährt Neuwagenkäufern eine zeitlich unbefristete Garantie, beschränkt diese aber auf eine Laufleistung von 160.000 Kilometern. Einen Vergleich mit Konkurrenzangeboten, die ohne Kilometerlimitierung arbeiten, will Visser nicht ziehen. Für Opel, so Visser, war es das Ziel, das beste Garantieangebot im Markt zu haben. Gegen die inhaltliche Ausgestaltung des Angebotes seines Unternehmens mit relativ vielen Fußnoten und Einschränkungen haben die Wettbewerbshüter keine Einwände. Bei der angedrohten Klage geht es nur um die Verwendung des Begriffes „Lebenslänglich“. Die Opel-Garantie deckt nach Ablauf der üblichen zweijährigen Garantiezeit alle Lohnkosten bei Garantieschäden ab. Bis 50.000 Kilometer werden auch alle Materialkosten übernommen. Danach tritt eine Staffelung nach Zeitwert ein. Über 100.000 Kilometer bis 160.000 Kilometer Laufleistung übernimmt Opel noch 40 Prozent der Materialkosten eines Schadens, weiterhin jedoch alle Lohnkosten. Das Unternehmen rechnet mit einer durchschnittlichen jährlichen Fahrleistung seiner Kunden von 11.000 Kilometern. Die Garantie würde demnach für knapp 15 Jahre ausreichen und somit die normale Lebenszeit der Fahrzeuge übersteigen. Opel-Kunden müssen spätestens nach drei Jahren ein Garantiezertifikat aktivieren und dieses danach jährlich gegen eine Gebühr von 11,90 Euro erneuern. Beim Weiterverkauf des Fahrzeugs kann ein Zweitbesitzer die Garantie bis zu sechs Jahre nach Erstzulassung und maximal 100.000 km Gesamtlaufleistung kostenpflichtig übernehmen. SP-X/ole
Opel weist die Kritik der Wettbewerbshüter zurück. Das Angebot der „lebenslangen“ Garantie bleibt bestehen.
Quelle: Autoplenum, 2010-08-18
Autoplenum, 2020-05-14
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