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Testbericht

Holger Holzer/SP-X, 8. November 2016

Google macht Android Auto auch für Fahrer älterer Pkw nutzbar. Die nun verfügbare neue Version 2.0 ist nicht mehr wie bisher auf den Bordbildschirm angewiesen und benötigt auch keine fahrzeugseitige Software mehr. Bedient wird die Smartphone-App per Sprachsteuerung, Ausgabemedium ist der Handy-Bildschirm.

Der Funktionsumfang der kostenlosen App hat sich gegenüber der fahrzeuggebundenen Version nicht wesentlich geändert. Über die Bedienoberfläche lassen sich wie gehabt unter anderem das Navigationsprogramm Google Maps, die Musikstreaming-Dienste Spotify und Google Play Music nutzen. Außerdem können per Sprachbefehl Nachrichten verschickt oder Anrufe angenommen beziehungsweise abgesetzt werden. Wer will, kann die App so einstellen, dass sie automatisch startet, sobald das Handy eine Bluetooth-Verbindung mit dem Fahrzeug aufbaut.

Die kostenlose App soll in den kommenden Wochen in über 30 Ländern, inklusive Deutschland, erhältlich sein. Zur Nutzung ist ein Smartphone mit dem Betriebssystem Android 5.0 Lollipop nötig, zusätzlich empfehlen sich eine Handyhalterung und eine bluetoothfähige Audioanlage, damit die Bordlautsprecher genutzt werden können.

Bislang konnte Android Auto nur in rund 200 speziell dafür ausgestatteten Fahrzeugmodellen genutzt werden. In der Regel muss für die Technik ein Aufpreis von rund 200 Euro für ein Softwarepaket mit den Konkurrenzdiensten Apple Car Play und Mirror Link gezahlt werden. Der Nutzer kann dann sein Smartphone per USB-Kabel mit dem Infotainment-System des Autos verbinden und die Handy-Inhalte auf dem Bordbildschirm „spiegeln“. Bedient wird die Software dann über das jeweils bordeigene Bediensystem, etwa über den Touchscreen oder einen Dreh-Drück-Steller.

Die Unterstützung von Android Auto gilt bei Neuwagen als wichtige Eigenschaft. Nun kann das Dienste-Bündel auch ohne fahrzeugseitige Vorrüstung genutzt werden.

Fazit
Die Unterstützung von Android Auto gilt bei Neuwagen als wichtige Eigenschaft. Nun kann das Dienste-Bündel auch ohne fahrzeugseitige Vorrüstung genutzt werden.

Quelle: Autoplenum, 2016-11-08

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