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Testbericht

Holger Holzer/SP-X, 27. August 2019
SP-X/Köln. Die Online-Fahrzeugzulassung erreicht die nächste Stufe. Ab dem 1. Oktober können Autos und Motorräder über das Internet bei den Behörden angemeldet werden, den Weg aufs Amt können sich Halter dann sparen. Wenn sie einige Voraussetzungen erfüllen.Bereits seit 2015 können Kraftfahrzeuge online außer Betrieb gesetzt werden, seit 2017 ist auf diesem Weg zudem die Wiederzulassung möglich. Ab Herbst 2019 sollen dann in einem weiteren Schritt alle Standardzulassungsvorgänge von Privatpersonen über das Internet abgewickelt werden können. Dazu zählen Neuzulassung, Umschreibung, die Kennzeichenmitnahme bei Halterwechsel und Adressänderungen Wann auch Unternehmen teilnehmen dürfen, ist noch unklar.Es gibt aber Einschränkungen und Voraussetzungen bei der „internetbasierten Fahrzeugzulassung“. So ist der „i-Kfz“ abgekürzte Dienst nur für Fahrzeuge verfügbar, die nach dem 1. Januar 2015 erstmals zugelassen wurden. Und: Der Nutzer benötigt neben einem internetfähigen Gerät einen Personalausweis mit Online-Funktion sowie spezielle Hardware in Form eines Ausweis-Lesegeräts oder die kostenlose „AusweisApp“ des Bundesinnenministeriums. Das schränkt den Nutzerkreis zunächst ein: Die Onlinefunktion des Personalausweises ist lediglich bei geschätzt 25 Millionen Bundesbürgern freigeschaltet. Die App läuft aktuell zudem nur auf Android-Handys, das außerdem mit NFC-Technik ausgerüstet sein muss. Eine App für Apples iOS ist für Ende des Jahres angekündigt.Ist man gerüstet und vorbereitet, besucht man das Online-Portal der jeweiligen Zulassungsbehörde und identifiziert sich dort über den elektronischen Personalausweis. Anschließend werden die Daten eingegeben. Bei einer Neuzulassung fragt die Behörde unter anderem die Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN), die Nummer der elektronischen Versicherungsbestätigung (eVB) und die Kontodaten ab. Anschließend werden eventuell anfallende Gebühren elektronisch bezahlt. Welches Zahlsystem genutzt wird, entscheidet die jeweilige Behörde. Anschließend wird der Antrag geprüft, je nach Art automatisiert oder - etwa bei einer Neuzulassung - durch einen Sachbearbeiter. Genehmigt er in diesem Beispiel das Ansinnen, packt er Bescheid, Zulassungsbescheinigung, HU- und Stempelplakette in die Post.Der Postversand der Plaketten kommt außer bei Neuzulassungen auch bei Wiederzulassungen zum Tragen. Und frisst den Zeitvorteil des Verfahrens schnell wieder auf. Zwar spart man sich den Weg aufs Amt und die dortige Warterei, dafür dauert es dann zwei bis drei Tage, bis die Unterlagen eintreffen. In einigen Kommunen muss der Halter dann doch noch zum Amt, um die Plaketten von kundiger Hand aufkleben zu lassen. Andere Städte haben mehr Vertrauen und legen den Unterlagen eine detaillierte Anleitung bei. Ob i-Kfz wirklich eine Zeitersparnis bringt, hängt also nicht nur vom Antrag, sondern auch stark vom Wohnort ab.Die Online-Fahrzeugzulassung soll Zeit, Geld und Nerven sparen. Ob das gelingt, hängt von den Umständen ab.
Fazit
Die Online-Fahrzeugzulassung soll Zeit, Geld und Nerven sparen. Ob das gelingt, hängt von den Umständen ab.

Quelle: Autoplenum, 2019-08-27

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