Tesla-Supercharger - Neue Einschränkungen für Kunden
Der erste Schnitt kam im Januar dieses Jahres: Kunden, die nach dem 15. Januar 2017 ein Model S oder Model X kauften, erhalten statt dem einst von Tesla versprochenen lebenslangen Gratisstrom „nur noch“ kostenlose Energie in Form von maximal 400 kWh pro Jahr an den Tesla-Superchargern. Das entspricht einer Stromsubventionierung von rund 100 Euro pro Jahr und Kunden seitens Tesla.
Nun gibt es weitere Einschränkungen. Wer nach dem 15. Dezember einen Tesla gekauft hat und nun gewerblich nutzt, ist vollständig von der Supercharger-Nutzung ausgeschlossen. Lediglich Privatnutzer dürfen noch an die Ladesäulen. Tesla setzt dabei auf eine „Fair Use Policy“, droht aber bei Missachtung Strafen an: nämlich eine vollständige Deaktivierung der Supercharger-Funktion für das Fahrzeug. Besonders Taxifahrer, Carsharer oder gewerbliche Transporte sind von dem Verbot betroffen. Allerdings behält sich das Unternehmen einem Bericht von „kfz-Betrieb“ zu Folge vor, bestimmte Supercharger auszuklammern, um „örtlichen Gegebenheiten gerecht zu werden“.
Es ist noch nicht lange her, da gab es für alle Tesla-Kunden Gratisstrom an den hauseigenen Superchargern. Nun wird dieses Angebot weiter eingeschränkt.
Quelle: Autoplenum, 2017-12-20
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