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Testbericht

Holger Holzer/SP-X, 3. Januar 2017

Nicht immer muss gleich der teure Abschleppdienst kommen: Wer eine Helfer und ein Zweitfahrzeug hat, kann einen liegen gebliebenen Wagen auch selbst an den Haken nehmen. Doch dabei sind einige Regeln und Tipps zu beherzigen.

Abgeschleppt werden darf ein Pannenfahrzeug nur im Notfall. Ein platter Reifen oder ein leerer Tank zählen nicht dazu – hier muss vor Ort eine Lösung gefunden werden. Erlaubt ist das Abschleppen außerdem bei einer Fahrt zum Schrottplatz. Allerdings muss das Fahrzeug noch zugelassen beziehungsweise versichert sein. Ansonsten darf es nur auf dem Hänger transportiert werden.

Wer beim Abschleppvorgang selbst die Wahl zwischen Seil und Stange hat, sollte zu letzterer greifen. Die feste Verbindung zwischen Zugfahrzeug und Havarist hat einige Vorteile: So muss nicht ständig auf den richtigen Abstand geachtet werden, Auffahrunfälle sind ausgeschlossen. Und auch das Anfahren sowie das Bremsen fallen ruckfreier aus. Befestigt werden sowohl Seil als auch Stange an dafür vorgesehenen Haken oder Ösen der jeweiligen Fahrzeuge. Sie liegen meist hinter kleinen Kunststoffdeckeln an den Stoßfängern und sind schnell zu erreichen. Bei Fahrzeugen mit Anhängekupplung darf auch mittels dieser abgeschleppt werden – allerdings nur, wenn das Seil nicht herunterspringen kann. Sowohl Seil als auch Stange dürfen in jedem Fall nur maximal fünf Meter lang sein. Während der Fahrt müssen sie beispielsweise mit einer Fahne markiert werden.

Falls der Motor des abgeschleppten Autos noch funktioniert, sollte er beim Abschleppen angelassen werden. Dann funktionieren auch Servolenkung und Bremskraftverstärker. Läuft der Motor nicht, ist es sicherer wenn der Zündschlüssel steckt und auf Zündung steht, damit bei Kurvenfahrt nicht plötzlich die Lenkradsperre blockiert. Während der Fahrt muss beim abgeschleppten Auto der Leerlauf oder die Neutralstellung der Automatik eingelegt sein. Bei Automatikgetrieben sollte vorher in der Betriebsanleitung kontrolliert werden, wie viele Kilometer man das Auto überhaupt ziehen darf. Auch bei Elektroautos muss zunächst die Anleitung konsultiert werden – einige Modelle dürfen überhaupt nicht abgeschleppt werden.

Beim Abschleppen ist nur eine Höchstgeschwindigkeit von maximal 50 km/h erlaubt. Auf Autobahnen und ausgebauten Bundesstraßen darf nur bis zur nächsten Ausfahrt geschleppt werden. Davon abgesehen muss der kürzeste Weg zur nächsten Werkstatt beziehungsweise zum Schrottplatz gewählt werden. Beide Fahrzeuge müssen zudem ihre Warnblinkanlage aktivieren. Ist das nicht möglich, weil beim Pannenauto die Elektrik kaputt ist, hilft nur noch der Transport auf dem Hänger oder auf der Pritsche des Abschleppwagens.

Bei einer Autopanne hilft manchmal nur noch Abschleppen. Wer keinen Schutzbrief hat und nicht Mitglied in einem Autoclub ist, kann das auch selbst machen – wenn er weiß, was zu beachten ist.

Fazit
Bei einer Autopanne hilft manchmal nur noch Abschleppen. Wer keinen Schutzbrief hat und nicht Mitglied in einem Autoclub ist, kann das auch selbst machen – wenn er weiß, was zu beachten ist.

Quelle: Autoplenum, 2017-01-03

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