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Testbericht

Patrick Solberg, 6. Juni 2013
In den Nachrichten gibt es aktuell fast nur eine Nachricht: Hochwasser. Das betrifft auch die Autofahrer. Tausenden von Autos steht das Wasser bis zum Hals. Doch was tun mit dem beschädigten Auto?

Für Autobesitzer gilt bei Überschwemmungen eine einfache Faustregel: "Kommt das Wasser zum Auto, zahlt die Kaskoversicherung, kommt das Auto zum Wasser, hat man meist Pech gehabt." Das bedeutet: Wurde das Auto in der Tiefgarage vom Wasser überflutet oder auf der Straße von einer Sturzflut weggespült, tritt die Teilkaskoversicherung ein, sofern der Halter eine abgeschlossen hat. "Wird ein geparktes Auto durch plötzliches Hochwasser beschädigt, liegt ein typischer Teilkaskoschaden vor. Betroffene sollten dann sofort ihre Versicherung benachrichtigen", erklärt die HUK-Coburger. Ferner rät der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) in Bonn den betroffenen Autobesitzern dazu, in jedem Fall den Rat einer Werkstatt einzuholen.

Stehen Autos vollkommen unter Wasser, sind die Schäden oftmals so hoch, dass eine Instandsetzung des Fahrzeugs zu aufwendig ist. Ist das Wasser allerdings nur bis zum Stoßfänger gestiegen und der Innenraum trocken geblieben, ist das Risiko eines großen Schadens eher gering. Problematisch wird es, wenn das Fahrzeug auf einem Parkplatz in der Nähe eines Hochwasser führenden Flusses abgestellt und trotz Warnungen stehengelassen wurde. Kaum eine Chance auf Schadensersatz besteht, wenn eine bereits überflutete Straße genutzt und daraus ein Motorschaden resultiert, beziehungsweise gleich das gesamte Fahrzeug absäuft. Denn bei grober Fahrlässigkeit besteht kein Anspruch auf Schadensersatz. Kommunen müssen zwar an Stellen wie Unterführungen, die oft überflutet werden, Warnschilder aufstellen. Doch auch wenn eine Straße längere Zeit unter Wasser steht und die Gemeinde keine Sperrschilder aufgestellt hat, kann eine Haftung aus der Verkehrssicherungspflicht entstehen. Aber: Der Autofahrer trägt ein gewisses Maß an Mithaftung, weil er sich auf das Wasser einstellen muss. Auch wer über eine leicht geflutete Straße fährt und wegen Aquaplanings die Kontrolle über sein Auto verliert, kann allenfalls auf Schadensersatz durch seine Vollkaskoversicherung hoffen.

Die ADAC Straßenwacht sind in den besonders betroffenen Regionen Deutschlands im Hochwasserdauereinsatz. In den Gebieten um Dresden, Chemnitz, Zwickau, Plauen, Leipzig, Halle, Merseburg und Dessau rückten der ADAC und seine Partner von Sonntag bis Mittwoch 2 317 Mal aus. Häufigste Pannenursache war Feuchtigkeit an der Zündanlage oder an den elektrischen Steckverbindungen. 591 Mal kam es zu Abschleppeinsätzen. In den meisten Fällen kann der ADAC Fahrzeuge in den überfluteten Regionen aber noch gar nicht abschleppen, weil die Gebiete weiträumig abgesperrt sind und der Pegelstand des Wassers immer noch zu hoch ist.

Tipp des ADAC: Wenn das Wasser bis zum Luftansaugkanal kommen konnte, nie den Motor anlassen, sonst droht ein kapitaler Motorschaden (Wasserschlag). Dies gilt auch beim schnellen Durchfahren von überfluteten Straßen. Im Zweifelsfall vor Startversuchen das Auto zunächst von einem Fachmann begutachten lassen. Ob die Vollkasko überhaupt zahlt, hängt dabei vom Einzelfall ab: Wer in einer Kurve von plötzlichem Wasser auf der Straße überrascht wird, dürfte wenige Probleme mit seiner Versicherung bekommen. Wer aber auf der unter Wasser stehenden Straße stark beschleunigt, weil\\\'s so schön spritzt, muss sich grobe Fahrlässigkeit vorhalten lassen - und darf seinen Schaden aus der eigenen Tasche zahlen.

Ein Totalschaden besteht meist dann, wenn das Wasser bis zur Scheibenunterkante reicht. Mit hoher Wahrscheinlichkeit ist Wasser in Motor und Getriebe eingetreten, und auch die elektronischen Bauteile sind sicherlich beschädigt worden. Bei kaskoversicherten Fahrzeugen zählt das Urteil des Sachverständigen. Ohne Versicherung muss ein Fachmann entscheiden, ob sich eine Reparatur noch lohnt. In jedem Fall hilft ein Überblick über den Zeitwert des Pkw.

Folgende Tipps gibt der ADAC: 1. Auf keinen Fall sollte man mit Schwung durch tiefes Wasser fahren. Reicht das Wasser höchstens bis zur Unterkante der Stoßfänger, kann man mit Schrittgeschwindigkeit durchfahren. Bei schnellerer Fahrt oder tieferem Wasser riskiert man, dass Spritzwasser in den Ansaugbereich des Motors gelangt, was fast immer kapitale Motorschäden zur Folge hat.2. Vor überfluteten Unterführungen oder Straßenabschnitten, bei denen man die Wassertiefe nicht mehr abschätzen kann, sollte man anhalten, wenden und nach einem Umweg suchen. Kritisch sind Stellen, bei denen nicht nur Wasser, sondern auch Schlamm und Geröll über die Fahrbahn fließen. Hier kann der Untergrund so glatt sein, dass schon eine leichte Strömung ausreicht, das Fahrzeug von der Straße zu spülen. Ist man doch versehentlich in einen stark überfluteten Straßenabschnitt eingefahren, sollte man versuchen im Rückwärtsgang den Bereich zu verlassen. Ist der Motor abgestorben, Warnblinkanlage einschalten und sich und die Insassen in Sicherheit bringen.3. Wird das Auto auf dem Parkplatz vom Hochwasser überrascht, sollte man es möglichst schnell aus dem Gefahrenbereich abschleppen lassen. Ist dies nicht mehr möglich, hilft nur, auf einen Rückgang der Flut zu warten. Auch hier gilt: Keinesfalls den Motor starten, wenn das Wasser höher als bis zu den Stoßfängern stand. In den Motorblock eingedrungenes Wasser könnte den Ölfilm zerrissen haben und ohne Schmiermittel kann der Motor zerstört werden.4. Nur ein Fachmann kann das Auto richtig trocken legen. Ist es bis zur Scheibenunterkante dem Wasser ausgesetzt gewesen, übersteigen die Reparaturkosten meist den Wert des Fahrzeugs. Elektronik, aber auch Radlager, Lenkgetriebe oder Antriebswellen sind zwar gegen Spritzwasser geschützt, ein Bad überstehen sie aber meist nicht unbeschadet.5. Auch wenn nur der Innenraum nass geworden ist, zum Beispiel weil durch Hagelschlag Front- oder Heckscheibe zerstört wurden, muss der Fachmann ran. Sitze und Bodenteppiche müssen ausgebaut, Kurzschlußnester in Stellmotoren von Scheibenhebern, Sitzverstellung und Rückspiegeln beseitigt werden. Auch Gurtautomat und Gurtstraffer können Schaden genommen haben.

In jedem Falle ist es jedem betroffenen Autobesitzer zu empfehlen so schnell wie möglich ihre Versicherung zu kontaktieren. Diese gibt dann die weiteren Schritte vor: Ob das Auto gleich in die Werkstatt kann oder ob sich erst ein Gutachter das Fahrzeug anschauen soll. Auf keinen Fall sollte der Autobesitzer von sich aus einen Gutachter beauftragen. Wenn er Pech hat, übernimmt die Kaskoversicherung dessen Honorar nicht und der Autobesitzer bleibt auf den Kosten sitzen.

Quelle: Autoplenum, 2013-06-06

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