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Testbericht

Mario Hommen/SP-X, 14. Juli 2017

Die Blechlawinen rollen wieder gen Süden. Viele Urlaubsreisende machen sich mit Bootsanhänger oder Caravan auf den Weg zum Ferienort. In einigen unserer Nachbarländer gelten allerdings spezielle Regeln in Hinblick auf die Anhängersicherung. Wer diese missachtet, muss mit empfindlichen Strafen rechnen, warnt der ADAC.
 
Der wichtigste Unterschied betrifft das Sicherungsseil. In Deutschland ist dieses für Anhänger mit Auflaufbremse und einem zulässigen Gesamtgewicht von über 750 Kilo erforderlich. Das Drahtseil soll die Bremse auslösen und einen abgekoppelten Anhänger schnellstmöglich zum Stehen bringen. Wo genau es am Pkw angebracht wird, ist hierzulande nicht definiert. Ratsam ist eine Befestigung durch eine Öse oder eine vorhandene Bohrung an der Kupplung. Alternativ kann man das Sicherungsseil als Schlaufe über den Kugelhals der Anhängerkupplung legen. In Italien gelten vergleichbare Bestimmungen.
 
Die Schweizer hingegen verlangen, alle Anhänger - sowohl mit als auch ohne Bremse - zusätzlich mit Seil oder Kette mit dem Zugfahrzeug zu verbinden. Es reicht aber nicht, die Sicherheitsleine einfach über den Kugelhals zu legen. Vielmehr muss man sie an zusätzlichen Ösen oder speziellen Befestigungsöffnungen anbringen. Wird diese Regel nicht befolgt, ist ein Bußgeld von bis zu 600 Schweizer Franken vorgesehen. Diese Regelung gilt auch in den Niederlanden, wo bis zu 230 Euro Strafe drohen.
 
Für Österreich benötigen alle Anhänger, auch solche unter 750 kg ohne Bremse, eine zusätzliche Sicherungsverbindung mit dem Zugfahrzeug. Die Art der Anbringung der Reißleine oder Sicherungskette ist aber nicht definiert. In Österreich reicht es, diese über die Anhängerkupplung zu legen. Ist keine zusätzliche Sicherungsverbindung vorhanden, kann ein Bußgeld bis 100 Euro erhoben werden.
 
In Frankreich sieht die Straßenverkehrsordnung vor, dass Anhänger über 750 kg eine Bremsvorrichtung benötigen, die bei einem Bruch der Anhängerkupplung einen automatischen Stillstand des Anhängers garantiert.

Wer mit einem Anhänger ins Ausland fährt, sollte die jeweils vor Ort geltenden Bestimmungen kennen. Nicht alles ist gleich geregelt. In der Schweiz zum Beispiel drohen empfindliche Bußgelder.

Fazit
Wer mit einem Anhänger ins Ausland fährt, sollte die jeweils vor Ort geltenden Bestimmungen kennen. Nicht alles ist gleich geregelt. In der Schweiz zum Beispiel drohen empfindliche Bußgelder.

Quelle: Autoplenum, 2017-07-14

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