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Testbericht

Marcel Sommer, 2. April 2014
Wer die Nase voll davon hat, beim Fahrradfahren ständig gegen Wind und Steigungen ankämpfen zu müssen, der kann sich unter die Pedale greifen lassen. Mit einem E-Bike oder Pedelec kann fast jeder Berg erklommen und jeder Sturm durchfahren werden.

Fahrradfahren ist immer noch in. Erst recht, wenn die Sonne mit ihren ersten warmen Sonnenstrahlen die Wolken beiseite drückt und zu einer ausladenden Radtour einlädt. Doch was sich bei der Planung im Vorfeld immer so gut anhört, ist einigen Menschen ein Graus. Denn mit dem Fahrradfahren verbinden viele puren Stress und einen enormen Kraftaufwand. In Süddeutschland stehen Berge dicht an dicht - ohne Steigungen ist dort kaum eine Ausfahrt möglich. In den flachen Niederlanden wiederum zählen zwar die Deiche zu den höchsten Erhebungen, doch durch die Küstennähe pfeift dort nicht selten ein harter Wind. Und wie jeder, der in Holland schon einmal auf dem Rad saß weiß, kommt der Wind da stets von vorn. Physikalisch nicht möglich, aber irgendwie dann doch der Wahrheit entsprechend.

Die Lösung für all diese Probleme steht schon seit langem bereit - erfreut sich aber erst seit wenigen Jahren eines gewaltigen Booms. Gemeint sind E-Bikes und Pedelecs. Von den insgesamt 71 Millionen Fahrrädern auf Deutschlands Straßen und Radwegen gehören mittlerweile 1,5 Millionen elektrisch unterstütze Fahrräder hinzu. Bei einer Einwohnerzahl von aktuell 80,8 Millionen Deutschen bedeutet dies nichts weiter, als dass fast jeder Einwohner ein Fahrrad besitzt. Nebenbei bemerkt: Bis zum 1. Januar dieses Jahres stromerten gerade einmal 12.156 Elektroautos über unsere Straßen. Das sind zwar 70,9 Prozent mehr als noch im Vorjahr, doch die Fahrräder sind hier deutlich in der Überzahl. Dass diese Differenz zu Lasten der Einstiegspreise geht, müsste klar sein. Allerdings ist zu erkennen, dass wir Deutschen bereit für die Elektrifizierung des Straßenverkehrs sind, solange sie bezahlbar ist und sofort spürbare Vorteile bringt.

Aber: Was sind E-Bikes eigentlich genau? Und was ist der Unterschied zwischen denen und einem sogenannten Pedelec? Für die aus drei Gruppen bestehenden Fahrzeugkonzepte mit elektrischem Hilfsantrieb gibt es zunächst einen Oberbegriff: Elektroleichtfahrzeuge, kurz LEV. Die drei erwähnten Gruppen sind die der Pedelecs, S-Pedelecs und der echten E-Bikes. Umgangssprachlich wird letzterer Begriff sehr oft als Oberbegriff für alle elektrisch unterstützten Räder verwendet. Die Pedelecs, deren Begriff sich aus pedal, electric und cycle zusammensetzt, sind Fahrräder, deren Elektromotor nur dann arbeitet, wenn die Pedale getreten werden. Sie sind demnach ausschließlich unterstützend tätig. Der Motor eines Pedelecs darf nur maximal 250 Watt Nennleistung besitzen und muss sich ab Tempo 25 von selbst abschalten. Der Grad der Unterstützung kann mittels eines "Gasgriffs" am Lenkrad eingestellt werden. Die Gruppe der Pedelecs stellt mit 95 Prozent die größte innerhalb der LEVs. Dies liegt mitunter daran, dass sie trotz unterstützender Motorisierung zulassungs- und führerscheinfrei, sowie von der Helmpflicht nicht betroffen sind. Warum? Weil sie in der EU als einfache Fahrräder gelten.

Auf die Gruppe der S-Pedelecs und E-Bikes trifft dies nicht zu. Der Unterschied macht\\\'s. Und der liegt zwischen einem Pedelec und einem S-Pedelec in der Motorleistung und der zu erreichenden Geschwindigkeit. Beim S-Pedelec darf die Nennleistung mit 500 Watt doppelt so hoch, und die unterstützte Höchstgeschwindigkeit mit 45 Kilometern pro Stunde gleich 20 km/h höher sein, als sie es bei einem Pedelec sein darf. Diese beiden technischen Differenzen machen rechtlich gesehen aus einem Fahrrad ein Kleinkraftrad. Was bedeutet, dass ein Versicherungskennzeichen angebracht und während des Betriebs ein Helm getragen werden muss, sowie der Besitz eines Mofaführerscheins vorausgesetzt wird, der auch im Autoführerschein enthalten ist. Gleichzeitig ist es innerorts verboten den Radweg zu nutzen. Außerorts hingegen ist die Benutzung vorgeschrieben. Die Gruppe der E-Bikes unterscheidet sich in puncto Antriebsunterstützung sehr deutlich von den beiden Gruppen der Pedelecs. Bei den E-Bikes wird nämlich keinerlei Eigenleistung vorausgesetzt. Soll heißen, dass das Fahrrad einem Mofa gleich per Gasgriff beschleunigt werden kann, ohne dass der Fahrer auch nur einmal in die Pedale treten muss. Auch hier werden Kennzeichen und Mofaführerschein vorausgesetzt.

Neben den drei verschiedenen LEV-Gruppen, gibt es auch noch, wie bei Automobilen, drei unterschiedliche Antriebsbauformen: Front-, Mittel- und Heckmotor. Die bekannteste Antriebsbauform ist die des Mittelmotors. Der Antrieb sitzt an der Tretkurbel und ermöglicht zum einen Naben- und Kettenschaltungen sowie zum anderen ein spürbar angenehmeres Handling. Sich eher negativ auf die Fahrbarkeit eines LEV wirkt sich ein Nabenmotor im Vorderrad aus, da er viel Gewicht ans Vorderrad bringt. Einen Vorteil hat diese Art dennoch: sämtliche Schaltungen können am Hinterrad verwendet werden. Die dritte Form im Bunde ist der Nabenmotor am Hinterrad. Mit ihr wird das Fahrrad, wie von früher gewohnt, am Hinterrad angetrieben, was als angenehm gilt. Für sportliche Mountainbikes oder ähnliche Räder geht jedoch das große Gewicht zu sehr zu Lasten der Fahrdynamik, so dass diese meist mit einem Mittelmotor erhältlich sind.

Zu den offensichtlichen Vorteilen eines LEV, kommen noch ein paar weniger laut kommunizierte. Da wäre zum Beispiel der Vorteil für Pedelecfahrer sich von einer Polizeikontrolle mit bis zu 1,6 Promille erwischen lassen zu können, ohne eine Bestrafung zu befürchten - vorausgesetzt die Fahrt bis zum Pusten war unauffällig und nicht verkehrsgefährdend. Ein weiterer Vorteil, der alle LEVs betrifft, ist der der möglichen Steuerersparnis. Denn ein Elektrofahrrad kann zu einem Dienstrad, ähnlich einem Dienstwagen, werden. Und wenn die Anschaffungskosten vom Arbeitgeber sogar ganz übernommen werden, liegt die Ersparnis bei fast 100 Prozent. Die große Frage nach einer erlaubten privaten Nutzung kann ebenfalls mit Ja beantwortet werden, wenn der Angestellte ein Prozent des auf volle einhundert Euro abgerundeten Kaufpreises zu seinem Bruttogehalt als geldwerten Vorteil versteuert. Bei der Gruppe der S-Pedelecs ist das etwas anders, weil sie als Kraftfahrzeug angemeldet sind. Sie können laut Steuerrecht zu einem Dienstkraftwagen umgewandelt werden, so dass Fahrten zwischen dem eigenen Zuhause und dem Arbeitsplatz als zusätzlicher geldwerter Vorteil angesehen und mit 0,3 Prozent des Kaufpreises pro Entfernungskilometer zum Bruttogehalt addiert werden.

Irgendwann ist aber auch mal die lang ersehnte letzte Arbeitswoche gemeistert und der Urlaub steht vor der Tür. Und was kann es denn für einen Fahrradfreund Schöneres geben, als mit seinem elektrifizierten Drahtesel zum Radeln nach Übersee zu fliegen? "Die Tour von Zuhause aus starten zu lassen", würden an dieser Stelle wahrscheinlich Fahrradfahrer erwidern, die das schon einmal vorhatten. Denn der Transport von Lithiumbatterien ist gar nicht mal so einfach und unkompliziert, wie sich das viele wünschen und denken. "Der Transport von Elektrofahrrädern als Passagiergepäck ist nicht gestattet, da gem. der internationalen Zivilluftfahrt Behörde nur "elektronische Gebrauchsgüter" unter Auflagen von den Passagieren befördert werden dürfen (ICAO T.I. Part 8, Chapter 11.1.2 S, resp. IATA-DGR Abschnitt 2, Tabelle 2.3.A)", heißt es beim Luftfahrtbundesamt. Spitzfindige Radler könnten jetzt natürlich das Fahrrad als elektronisches Gebrauchsgut anmelden, doch endet diese Spitzfindigkeit in den meisten Fällen beim maximal erlaubten Energiegehalt der Batterie in Höhe von 160 Wh. Hinzu kommt noch ein wichtiger Hinweis: Es sollten nur Batterien mitgenommen werden, die UN-T zertifiziert sind. Laut dieses, von den Vereinten Nationen vorgeschriebenen Test-Zertifikats, gelten sie als Gefahrgut der Klasse 9 und dürfen transportiert werden. Ein Hinweis über ein vorliegendes Zertifikat ist das BATSO Siegel auf der Batterie. Es wird nach bestandenem Sicherheitstest vom TÜV Rheinland und der Batterie Safety Organization ausgestellt. Zudem verlangt der Gesetzgeber Sicherheitsvorkehrungen wie spezielle Verpackungen, Versandpapiere und Aufkleber. Am sinnvollsten ist es, sich bei der Fluggesellschaft Auskunft einzuholen und im Zweifel ein Gefahrgutverpackungsunternehmen zu beauftragen.

Quelle: Autoplenum, 2014-04-02

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