Ratgeber: Sonderkündigungsrecht der Kfz-Versicherung - Da geht noch was
Testbericht
SP-X/Köln. Der 30. November gilt wie jedes Jahr als Stichtag für den Wechsel einer Kfz-Versicherung. Doch wer diesen Termin verpasst, kann möglicherweise später noch von einem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen. Das ist etwa der Fall, wenn die Versicherungsgesellschaft den Tarif erhöht. In der Regel besteht dann das Recht zur Kündigung bis zu vier Wochen nach Erhalt einer neuen Beitragsrechnung. Sollte also eine Versicherung erst im November über eine Erhöhung informieren, haben Versicherungsnehmer vom Erhalt dieser Nachricht an vier Wochen Zeit zu kündigen. Nicht immer ist eine Beitragserhöhung auf den ersten Blick als solche erkennbar. Selbst wenn bei neuen Beitragsrechnungen die zukünftig zu zahlenden Summe sinkt, kann eine faktische Erhöhung vorliegen. Dann handelt es sich um eine verdeckte Beitragserhöhung, die man als solche nicht wahrnimmt, weil sie mit einem veränderten Schadensfreiheitsrabatt einhergeht. Denn wer in eine niedrigere Klasse wechselt, wird auch weniger zahlen. Doch oft können dabei parallel erhobene Beitragserhöhungen die Einsparungen (teilweise) aufheben. Ob die Versicherung teurer geworden ist, lässt sich recht einfach am sogenannten Vergleichsbetrag ablesen. Sollte dieser unterhalb des neuen Beitrags sein, liegt eine Beitragserhöhung vor, was zur Sonderkündigung berechtigt. Eine weitere Möglichkeit für eine vierwöchige Sonderkündigungsfrist ergibt sich nach einem Schaden. Oft ändert sich nach der Schadenregulierung der Versicherungstarif, was es dem Versicherungsnehmer ebenfalls erlaubt, sich nach einer günstigeren Alternative umzuschauen.Eigentlich ist der Stichtag für den Kfz-Versicherungswechsel ja vorbei. Dennoch haben Versicherungsnehmer auch weiterhin noch Möglichkeiten, aus einem ungünstigen Vertrag auszusteigen.
Fazit
Eigentlich ist der Stichtag für den Kfz-Versicherungswechsel ja vorbei. Dennoch haben Versicherungsnehmer auch weiterhin noch Möglichkeiten, aus einem ungünstigen Vertrag auszusteigen.Quelle: Autoplenum, 2018-12-03
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