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Testbericht

Mario Hommen/SP-X, 27. Dezember 2018
SP-X/Köln. Drei nahezu wirkungslose Diesel-Gipfel, verpuffende Kommunalmaßnahmen zur Einhaltung von Luftreinhalteplänen, eine juristische Siegesserie der DUH, die vielerorts die Einführung von Fahrverboten erzwingt, sowie eine mögliche Ausweitung dieser auf Euro-6-Fahrzeuge – so lautet die vor allem aus Sicht von Dieselfahrern ernüchternde Bilanz um das Problem zu hoher Stickoxidwerte in vielen deutschen Städten. Trotz des vielerorts bekundeten Widerstands und der Ankündigung juristischer Winkelzüge deutet alles darauf hin, dass 2019 weitere Städte in Deutschland dem Beispiel von Hamburg folgen werden.Vor allem Vertreter von Kommunen sowie die Regierungen einiger Länder und des Bundes sind weiterhin bemüht, sich gegen Fahrverbote zu stemmen. Dabei helfen sollten die im Rahmen der Diesel-Gipfel beschlossene Maßnahmen zur Reduktion der NOx-Emissionen. Doch Software-Updates und kleinere Umweltmaßnahmen haben nicht verhindert, dass das vielerorts zwar sinkende NOx-Niveau weiter die seit 2010 geltenden Grenzwerte überschreitet. Und auch die Anfang Dezember nach dem dritten Diesel-Gipfel angekündigten Maßnahmen, unter anderem die Hardware-Nachrüstlösung von Abgasreinigungssystemen für Euro-5-Diesel, werden kurzfristig keine Wirkung zeigen können. Laut Ferdinand Dudenhöffer, Leiter des Center of Automotive Research (CAR), gehen von den aktuellen Maßnahmen wie „milde Umweltaktionen, Software-Updates und simple Kommunalmaßnahmen“ nur geringe Effekte aus. Deshalb bilanziert der Auto-Experte: „Die Politik und die Autoindustrie haben zu lange die Probleme ausgesessen. Jetzt müssen die Autofahrer die Suppe auslöffeln.“Um die mancherorts drohenden Fahrverbote noch abzuwenden, haben die Regierungen von Hessen und Nordrhein-Westfalen Berufungsklagen bei Verwaltungsgerichten eingereicht. Unter anderem sollen diese klären, ob Fahrverbote, wie sie etwa für Bonn und Köln drohen, verhältnismäßig sind. Wann hier die Urteile fallen, ist noch ungewiss. Bis zur Klärung könnte sich für Köln und Bonn die Einführung von Fahrverboten verschieben. Im Fall Frankfurt wurde die Berufungsklage der hessischen Landesregierung und der Stadt Frankfurt zugelassen. So lange das Verwaltungsgerichtshof Kassel hierüber keine Entscheidung fällt, dürfen die für den 1. Februar vorgesehenen Fahrverbote nicht verhängt werden.Als weitere Maßnahme zur Verhinderung von Fahrverboten hat die Berliner Koalition aus SPD und CDU im November einen Kabinettsbeschluss gefasst, der eine Aufweichung der EU-Grenzwerte vorsieht. Demnach soll beim Überschreiten der 40-Mikrogramm-Grenze die Verhängung von Fahrverboten als unverhältnismäßig betrachtet werden. Ein leichtes Überschreiten bis 50 Mikrogramm soll demnach tolerierbar werden. Hat diese Einführung von Toleranzgrenzen tatsächlich Erfolg, wäre ein Großteil der von Grenzwertüberschreitungen betroffenen Kommunen aus dem Schneider. In 65 deutschen Städten werden Stickoxidbelastungen jenseits der 40-Mikroramm-Grenze gemessen, jedoch nur 15 davon auch jenseits von 50 Mikrogramm. Ob allerdings bei einer Aufweichung der Grenzwerte der damit einhergehende Verstoß gegen geltendes EU-Recht juristisch Bestand haben wird, bleibt abzuwarten.Auch wenn die Verhängung von Fahrverboten unpopulär sein mögen und diese von vielen Seiten kritisiert werden, müssen sich Fahrer älterer Diesel sowie benzingetriebener Youngtimer mit Euro 1 oder 2 auf lokal begrenzte Durchfahrtbeschränkungen einstellen. Sollten Fahrverbote einmal eingeführt sein, werden sie sehr wahrscheinlich über mehrere Jahre hinweg gelten. Nach Einschätzung von Ferdinand Dudenhöffer muss man mit Grenzwertüberschreitungen noch bis 2024 rechnen. Unter anderem in folgenden Städten werden Fahrverbote wahrscheinlich:Aachen: Eigentlich müssten hier zum 1.1.2019 Fahrverbote für ältere Diesel verhängt werden. Allerdings wurde ein neuer Luftreinhalteplan von der Stadt aufgelegt, der möglicherweise Richter überzeugt, Fahrverbote noch kurzfristig abzuwenden.Berlin: Auch in der Bundeshauptstadt haben Vertreter der Stadt darum gerungen, Dieselfahrverbote zu verhindern. Anfang Dezember hat man sich auf einen Kompromiss geeinigt, dass nur acht Straßen, unter anderem die Leipzig- und Friedrichstraße, ab 1. Juli 2019 für Dieselautos mit Euro 5 oder schlechter gesperrt werden. Außerdem werden einige Straßen mit einem Tempolimit von 30 km/h belegt.Bonn: Auch in Bonn wird Dieselautos mit Euro 4 oder schlechter räumlich stark begrenzt die Durchfahrt verwehrt. Ab dem 1. April werden voraussichtlich zwei Straßen im Innenstadtbereich betroffen. Das Land NRW hat Berufungsklage eingereicht.Darmstadt: Vertreter der Stadt haben sich mit DUH und VCD auf einen Vergleich geeinigt. Dieser sieht ab Juni Fahrverbote auf zwei Straßen vor, die Diesel bis Euro 5 und Benziner bis Euro 2 ausschließen.Düren: Die Stadt Düren hat einige Versuche unternommen, die NOx-Belastung zu verringern. Messergebnisse deuten allerdings darauf hin, dass diese Maßnahmen nicht reichen. Entsprechend dürfte ein Fahrverbot 2019 wahrscheinlich werden.Essen: Zum 1. Juli könnten aus 18 der 50 Essener Stadtteile Dieselfahrzeuge mit Euro 4 oder schlechter verbannt werden. Besonders einschneidend dürfte das Fahrverbot der wichtigen Autobahn A40 sein. Ab September könnten die Verbote auch auf Euro-5-Fahrzeuge ausgeweitet werden. Die Landesregierung NRW hat angekündigt, gegen die Verhängung von Fahrverboten Berufung einzulegen.Frankfurt: In der Mainmetropole sollen zum 1. Februar Diesel mit Euro 4 oder schlechter aus dem Bereich der Umweltzone verbannt werden. Ab September soll das Verbot auch für Euro-5-Diesel gelten. Die Landesregierung Hessen hat Berufung eingelegt. Bis zur Urteilsverkündigung dieses Berufungsverfahrens dürfen keine Fahrverbote verhängt werden.Gelsenkirchen: Zum 1. Juli sind Fahrverbote für Diesel-Pkw mit Euro 5 oder schlechter für einige Straßen vorgesehen. Mit der Kurt-Schumacher-Allee gehört auch eine Hauptverkehrsader dazu.Hamburg: Die Hansestadt hat als erste deutsche Stadt überhaupt ein Diesel-Fahrverbot verhängt, welches im Juli 2018 in Kraft getreten ist. Dieses sperrt Dieselfahrzeuge mit Euro 5 oder schlechter von allerdings nur zwei Straßenabschnitte aus. Status: in Kraft.Hannover: Weiterhin prüft die Stadt, Fahrverbote zu verhindern. Die Spielräume werden allerdings knapp, einem für 2019 erwarteten Gerichtsurteil könnte für einige Straßen ein Durchfahrtsverbot für Diesel erfolgen.  Köln: Wie in Frankfurt soll in Köln ein Fahrverbot für Euro-4-Diesel oder schlechter im Bereich der Umweltzone und damit im gesamten Stadtzentrum gelten. Ab April soll dieses in Kraft treten und ab September auch für Euro-5-Diesel gelten. Das Land NRW hat eine Berufungsklage eingereicht.Mainz: Mainz muss sich im ersten Halbjahr 2019 bewähren. Werden die NOx-Grenzwerte in diesem Zeitraum überschritten, müssen Fahrverbote verhängt werden. Welche Stadtteile oder Straßen dies betrifft, ist noch ungewiss.München: Auch die bayerische Landeshauptstadt hat ein NOx-Problem, vor allem im Bereich der Landshuter Allee. Dort gilt ein Fahrverbot am wahrscheinlichsten, doch das entsprechende Urteil wurde noch nicht gefällt.Stuttgart: Ab dem 1. Januar soll in der Stuttgarter Umweltzone, also dem Innenstadtbereich, ein Dieselverbot für Fahrzeuge mit Euro 4 oder schlechter gelten. Von Fahrverboten betroffene Einwohner können in begründeten Fällen eine Ausnahmegenehmigung bei der Stadt beantragen. Verstöße gegen das Fahrverbot werden mit einem Bußgeld von 80 Euro geahndet.Viele Dieselbesitzer blicken sorgenvoll auf die nicht enden wollende Flut von Schlagzeilen zu Fahrverboten. Diese werden immer wahrscheinlicher. Mancherorts können sie vielleicht noch verhindert oder abgemildert werden. Eine Zwischenbilanz.
Fazit
Viele Dieselbesitzer blicken sorgenvoll auf die nicht enden wollende Flut von Schlagzeilen zu Fahrverboten. Diese werden immer wahrscheinlicher. Mancherorts können sie vielleicht noch verhindert oder abgemildert werden. Eine Zwischenbilanz.

Quelle: Autoplenum, 2018-12-27

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