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Kirchberg 20, 75443 Ötisheim
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Website
http://www.auto-barth.de
Kfz-Handel
Renault

Erfahrungen (2)

4.0 von 5
, 27. Juli 2013
Ich bin schon 28 Jahre Kunde bei Herr Barth . Immer zufrieden , er weiß wenn ich das Auto zur Reperatur oder zum Tüv Termin bringe , daß ich ein Ersatzauto brauche , bekam sogar einmal das Auto der Chefin . Hat bis jetzt immer reibungslos geklappt .Er ruft auch an wenn es nicht an dem Tag fertig ist und es wegen Ersatzteilen Verzögerungen gibt . Diesmal wußte ich daß die Rechnung ca. 250 Euro betragen würde und war überrascht als er mir die Rechnung gab und erklärte , daß es nur 166 Euro sind . Sabine aus Vaihingen Aurich
Kurzfristige Terminvergabe
Kostenvoranschlag erhalten
Rechnung entspricht Kostenvoranschlag
Rückfragen bei Zusatzkosten
Rechnung erklärt
Ersatzwagen angeboten
Abholtermin eingehalten
1.0 von 5
, 12. Juli 2013
Wo bleibt der Anstand? Ich wurde von Herrn B. mit einem Garantieversprechen regelrecht hereingelegt. Mein Schreiben an die Schlichtungsstelle der KFZ Innung Pforzheim/Enz: Sehr geehrte Damen und Herren, im folgenden Text, schildere ich Ihnen den Sachverhalt meines Anliegens mit dem KFZ Innungsbetrieb Autohaus Barth, Kirchberg 20, 75443 Ötisheim. Ich bitte Sie in der Angelegenheit um Schlichtung. Am 2.08.12 habe ich das Autohaus Barth aufgesucht, wegen der defekten Klimaanlage meines Renault Clio. Außerdem gab es Unregelmäßigkeiten bei der Benzinzufuhr, was aber nicht Gegenstand meines Anliegens ist. Meine Vermutung war, dass das Gas verdampft war, dies kommt wohl nach einigen Jahren Betrieb vor, oder, dass das Gas durch eine undichte Stelle entweichen konnte. Ich war mir darüber im Klaren, dass das Nachfüllen des Gases nicht zu den Garantieleistungen gehört und etwa 50 € kosten würde. Ich zeigte die Gebrauchtwagengarantiebescheinigung von Mapfre vor und fragte Herrn B. ob eine möglicherweise fällige Reparatur im Rahmen der Garantieleistung durchzuführen möglich wäre (also die von der Garantie abgedeckten Teile und bis max. 500 €). Herr B. beantwortete mir diese Frage eindeutig mit „ja“. Als Laie kann ich nicht wissen, dass die, von der Garantie abgedeckten Baugruppen und Teile nicht den Teilen entsprechen, welche mit Wahrscheinlichkeit kaputt gehen können. Ein wirklich seriöser KFZ Meister, hätte an dieser Stelle bereits darauf verwiesen, dass die Teile die üblicherweise kaputt gehen (deswegen bin ich nicht zu irgendeinem KFZ Betrieb gegangen, sondern zu einem Renaultvertreter) meist nicht in dieser Garantie aufgeführt sind und es dann eben doch zu Kosten kommt. Einen Tag später erhielt ich einen Anruf von Herrn B. Das Gas sei nicht der Grund für das Nichtfunktionieren der Klimaanlage. Jetzt müsste man nach dem Fehler suchen. Ich willigte, im Glauben an die Verbindlichkeit unseres Gespräches ein. Wieder einen Tag später kam ein weiterer Anruf von Herrn B. und er sagte mir er habe den Grund gefunden. Es sei die Steuerung des Gebläses und der Widerstand und dies sei nun doch nicht von der Garantie abgedeckt und somit müsste ich die Reparatur selbst bezahlen. Der Preis lag bei 411,35 €. Ich wollte daraufhin nicht, dass Herr B. mir die Reparatur durchführt. Er sagte mir daraufhin, das Auto sei aber schon fertig und somit müsse ich die Rechnung eben bezahlen. Ohne mein ausdrückliches Einverständnis darf er die Reparatur gar nicht durchführen. Er muss mich über die entstehenden Kosten unterrichten und mir die Entscheidung überlassen, die Reparatur unter diesen Bedingungen durchführen zu lassen oder nicht. Ich protestierte daraufhin und bekam zu hören, er musste den Widerstand erst bestellen, da er ihn nicht auf Lager hatte und erst einbauen, um festzustellen, dass dieser wirklich der Grund war. Somit sei die Klimaanlage jetzt repariert und ich müsse zahlen. Jetzt hab ich mich täuschen lassen. Ich hätte es gerade wieder ausbauen lassen können und ihm, die bis zum Moment der Feststellung des Fehlers angefallenen Kosten bezahlen müssen und keinen Euro mehr. Die Kosten hätten sich auf etwa 219,58 € belaufen. Ich habe darufhin beschlossen, die Sache zu akzeptieren und den KFZ Betrieb Barth in Zukunft zu meiden. Ich bezahlte also. Für etwa 2 Monate hatte ich die Klimaanlage in Betrieb und dann kam der Herbst und Winter. Fortan war ich also wieder am Heizen. Im März / April als die ersten warmen Tage waren wollte ich die Klimaanlage erneut einschalten und, es war genauso wie vor der Reparatur. Das Lämpchen brennt aber sonst tut sich nichts. Darauf habe ich es eine weile beobachtet um sicher zu gehen, dass die Klimaanlage tatsächlich wieder kaputt ist. Darauf bin ich zu Herrn B. gefahren um ihn mit der Sache zu konfrontieren. Falls ein neues Teil nach so kurzer Zeit kaputt sein sollte, muss darauf noch eine Gewährleistung gültig sein, die auch über eine Reparaturgarantie von 6 Monaten hinaus gültig sein muss. Ich fragte ihn, wie es sein kann, dass die Klimaanlage so schnell wieder kaputt ist. Darauf sagte er mir, dies könne eigentlich nur zwei Gründe haben: Erstens kann das Gas aufgrund einer undichten Stelle entwichen sein, im Winter geschehe das häufig. Und auf meine Frage, was die zweite Möglichkeit wäre, kam dann, dies können ganz viele Gründe sein. Also, was jetzt? Bei zwei möglichen Gründen, wie zuerst angesprochen, wäre der zweite Grund vermutlich gerade wieder der Widerstand mit der Steuereinheit des Gebläses. Dann probierte er ein bisschen dran rum und guckte so alibihalber unter die Motorhaube, und sagte die schaltet nicht. Also komme ich als Laie, da die sichtbaren Symptome genau dieselben, wie vor der Reparatur sind zu der Annahme, dass wieder der Widerstand und Steuereinheit des Gebläses kaputt sind. Möglicherweise habe ich Gebrauchtteile eingebaut bekommen. Solche Gerüchte hört man immer wieder. Natürlich war ich einigermaßen enttäuscht, dass die Reparatur für viel Geld so kurzlebig war. Ich fragte was wir jetzt machen sollen, um ihn zu einem Kompromiss zu bewegen. Immerhin war der Verlauf der Sache schon im August 2012 nicht in Ordnung gewesen. Er bewegte sich keinen Millimeter auf mich zu und meinte stattdessen, jetzt ginge die Fehlersuche eben wieder von Neuem los. Natürlich gegen Geld. Selbstverständlich habe ich diesmal nicht zugestimmt, sondern protestiert. Darauf beendete Herr B. das Gespräch und verwies mich seines Grundstückes. Nach einem Anruf beim Reaulthaupthändler, wo man mir erklärte, dass das einschalten der Klimaanlage im Winter deren kaputtgehen verhindere, wende ich mich nun an die KFZ Innung und hoffe auf erfolgreiche Schlichtung. Am 25.05.2013 bestätigt mir die Schiedsstelle den Erhalt meines Schreibens. Etwa eine Woche später sprach Herr W. von der Schiedsstelle auf meine Mobilbox. Die Nachricht darüber hatte mich aus irgend einem Grund nicht erreicht, und deswegen hatte ich ihn auch nicht zurückgerufen. Einige Tage später rief mich Herr W. an: Er sagte, er habe mir ja auf den AB gesprochen und da er nichts mehr von mir gehört hatte, dachte er die Sache sei erledigt. Ich antwortete ihm, dass ich keine Nachricht von ihm auf der Mobilbox bemerkt hatte und daher nicht wisse, was der Stand der Dinge ist. Er fragte, ob ich mein Auto denn bereits in eine Werkstatt gebracht hätte? Ich verstand nicht was er meint und fragte ihn, wovon er genau spricht. Darauf sagt Herr W., er habe noch einen Fall gleichen Namens auf dem Tisch, und er habe mich gerade mit dem anderen Fall verwechselt. Interessant! Er ruft mich an und hat zufällig einen anderen Fall gleichen Namens, welcher mit dem selben Autohaus zu tun hat auf dem Tisch. Unordnung oder Ausrede? Nach kurzem herumgedruckse, bei mir ginge es ja nur um die Klimaanlage, geht es weiter: Herr B. habe mir ja angeboten, das Auto in eine Renault Werkstatt zu bringen, und dort die Klimaanlage untersuchen zu lassen. Falls die von Herr B. eingebauten Teile wieder kaputt seien, bekäme ich die Reparatur beim Autohaus Barth kostenfrei. Ich lehnte das natürlich ab, denn die Teilegarantie besteht ohnehin noch, und wenn ich ihm beweisen könnte, dass die bei der Reparatur eingebauten Teile kaputt sind, muss er ohnehin dafür einspringen. Außerdem habe ich gerade keine Renaultwerkstatt meines Vertrauens. Jetzt durfte es auch eine beliebige Autowerkstatt sein. Jedenfalls beendeten wir das Telefonat ohne Kompromiss. Am 2.07.2013 rufe ich Herrn W. an um erneut einen akzeptablen Kompromiss zu finden. Nach langem hin und her sage ich ihm, dass ich doch, wenn ich die Angelegenheit rechtlich lösen könnte, auch die Schlichtungsstelle nicht bräuchte. Herr W. hat auch eingesehen, dass sich Herr B. nicht anständig verhalten hatte. Aber da ich damals die Rechnung bezahlt hatte, habe ich mich rechtlich damit einverstanden erklärt. Das stimmt leider. Ich kündigte schließlich an, dass man mir in diesem Fall keine andere Möglichkeit zum Ausgleich lasse, als den Fall bei Autoplenum und anderen Internetseiten zu veröffentlichen. Erst jetzt bewegte sich Herr W. auf mich zu und bot mir schließlich an, er wolle mit Herrn B. ein Gespräch führen und ihn bitten den Ausbau der entsprechenden Teile kostenfrei vorzunehmen und an neutraler Stelle untersuchen zu lassen. Falls die Teile sich als kaputt herausstellen bekomme ich die Reparatur ebenfalls kostenfrei. Ich willigte ein und bedankte mich bei Herrn W. dafür, dass er nun endlich bereit ist sich für mich einzusetzen. Einige Tage später bekam ich einen Anruf von Herrn W., Herr B. habe dem Kompromiss zugestimmt, und ich könne das Auto vorbeibringen. Am 10.07.2013 will ich telefonisch einen Termin mit Herrn B. vereinbaren und es stellt sich heraus, dass er mir die entstehenden Kosten für den Ausbau der Teile, sofern diese sich nicht als defekt erweisen, berechnen werde. Ich beendete das Gespräch und rief Herrn W. an, welcher jetzt allenernstes behauptete, ich hätte ihm doch genau so zugestimmt. Ich erklärte ihm noch, dass dies ja wieder die Ausgangssituation war, mit welcher alle Bemühungen um einen echten Kompromiss anfingen. Jetzt behauptete er, er habe einen Zeugen, welcher bestätigen könne, ich hätte dem faulen Kompromiss zugestimmt. Das war definitiv nicht der Fall! Es wurde mir dann entgültig zu blöd, und ich entschied mich für den Erfahrungsbericht bei Autoplenum um von den in hohem Grade unanständigen Praktiken des Autohaus Barth zu berichten. Ebenfalls muss ich feststellen, dass die Schlichtungsstelle offensichtlich nicht neutral ist.
Rechnung erklärt
Keine kurzfristige Terminvergabe
Kein Kostenvoranschlag
Rechnung abweichend von Kostenvoranschlag
Keine Rückfragen bei Zusatzkosten
Kein Ersatzwagen
Abholtermin verschoben