Hier wurde und wird Entscheidendes verwechselt: Eigentümer und Halter.
Eigentümer ist immer derjenige, der im Kaufvertrag steht. Der Halter steht in der Zulassungsbescheinigung 1 und 2 ("Brief" und "Schein"), das muss aber nicht der Eigentümer sein. Steht auch im "Brief:" Er ist keine Eigentumsurkunde, sondern "nur" der Nachweis, dass das beschriebene Fahrzeug eine Betriebserlaubnis besitzt.
Eigentum ist Privatrecht, die Halterschaft an einem Auto Straßenverkehrsrecht.
Wer ist hier Eigentümer? Du? Dann kannst du eine Zwangsstilllegung beantragen, wenn z.B. der TÜV abgelaufen ist und nicht erneuert wird oder aber die Versicherungsprämie nicht bezahlt wurde. Frage bei der zuständigen Zulassungsstelle an, wie dabei vorzugehen ist. Einen Eigentumsnachweis (dein Name im Kaufvertrag) musst du aber haben, damit das möglich ist.
Bist du aber nicht der Eigentümer, sondern z.B. der Schwiegervater, ist das schwieriger, aber auch machbar.
https://www.strassenverkehrsamt.de/artikel/zwangsstilllegung
https://www.bussgeldkatalog.org/zwangsabmeldung-kfz/