Wer "Tuningsboxen" für eintragungsfrei hält, der ist maximal ein Geleerter, aber kein Gelehrter.
Jegliche Veränderung der Motorleistung (und ein paar anderer Dinge) ist abnahme- und eintragungspflichtig. Ohne jede Diskussion oder Auslegung, ganz einfach, weil es in §13 Abs.1 Pkt.3 FZV gesetzlich vorgeschrieben ist.
http://www.gesetze-im-internet.de/fzv_2011/__13.html
Selbst bei reinen "Gaspedalboxen", die ausschließlich die Kennlinie des Gaspedals verändern, ist auch nichts strittig.
Hierbei handelt es sich um einen Eingriff in einen Bereich, der abgasrelevant ist und der berechtigte Verdacht auf Erlöschen der Betriebserlaubnis nach §19 Abs.2 Pkt.3 StVZO beinhaltet.
Somit sind auch diese Gaspedalboxen nach §§22/22a StVZO zulassungs- bzw. erlaubnispflichtig. Es müssen auch für diese Dinger ein Gutachten (Typzulassung mittels EG-BE, ABE, TG, gutachterliche Stellungnahme) vorliegen.
In dem zugehörigen Gutachten ist dann aufgeführt, welche Wirkungsweise die Gaspedalboxen haben und ob diese abnahme- und eintragungsfrei, bzw. abnahme- und eintragungspflichtig sind.
Auch der häufig gelesene Hinweis mit einem "automatischen" Erlöschen des Versicherungsschutz wegen Erlöschen der BE des Fahrzeugs ist praktisch nur ein Reflex:
Ein Erlöschen des Versicherungsschutzes kann ausschließlich dann passieren, wenn alle vier Punkte erfüllt sind:
- Vollkaskoschaden
- die nicht für zulässig erklärte Modifikation ist unfallursächlich
- grobe Fahrlässigkeit bei der Missachtung einer Gutachten- oder Abnahme- und Eintragungspflicht
- Leistungsfreiheit bei grober Fahrlässigkeit im Versicherungsvertrag vereinbart.
Zur eigentlichen Fragestellung:
Verkaufe das Teil und das unter Ausschluss jeglicher Haftung und Gewährleistung, sowie deutlicher Nennung, dass kein Gutachten vorhanden ist.
Auf eine ggf. mögliche Mehrleistung legst Du ohnehin keinen Wert, somit spart man sich das Reinbasteln mit allen damit verbundenen Risiken und möglichen Problemen.