Als erstes sollte man seinen Versicherungsvertrag prüfen, ob man irgendwelche Abweichungen vom Standard bei Elementar oder speziell Hagelschäden vereinbart hat.
Da dies in den letzten Jahren der mit Abstand höchste Posten bei TK-Regulierungen ist, haben so einige Versicherungen hier deutliche Einschränkungen, auch vollständigen Ausschluss in den Basispaketen vorgenommen.
Als nächstes dann die Überprüfung nach "eigenen Fehlern", die den Versicherungsschutz reduzieren oder komplett erlöschen lassen (können). Das wären zB. Garagen- oder Carport-Angaben und der Wagen stand beim Schadensereignis vor der eigenen Tür, aber nicht in der Garage.
Reparaturkosten unterhalb Zeitwert (kein Totalschaden):
Übernehme der Reparaturkosten abzüglich der Selbstbeteiligung
Bei Auszahlung dann Reparaturkosten nach Gutachten abzüglich MwSt., abzüglich Selbstbeteiligung.
Lässt man Reparaturen ausführen, dann bekommt man den dafür gezahlten MwSt.-Betrag nachträglich erstattet.
Reparaturkosten oberhalb Zeitwert (Totalschaden):
- Auszahlung des Wiederbeschaffungswerts abzüglich Selbstbeteiligung, abzüglich Restwert
Ob man "dealen" kann, muss man probieren, die Chancen sind aber eher gering. Eine Versicherung zahlt ungern mehr, als sie bezahlen muss.
Außerdem gibt es dabei eine massive treuhänderische Komponente gegenüber den anderen Versicherungsnehmern - Prämienberechnung des Folgejahrs erfolgt zum überwiegenden Großteil aus den geleisteten Schadenszahlungen - die von den Versicherungen beachtet werden müssen.