Natürlich sind es immer nationale Bestimmungen, aber die sind in der EU völlig einheitlich.
In D ist es der §49a StVZO, der auf die EU-Richtlinie 76/756/EWG verweist und in der 76/756/EWG wird auf die ECE-Regeln verwiesen, allen voran als "Gesamtverzeichnis" die ECE-R48
Die 76/756/EWG ist seit 1998 in allen Staaten der EU verbindlich, abgesehen von Übergangsregelungen für EU-Neumitglieder und Fahrzeugen, die nicht den Klassen M und N, also "PKW" und "LKW" entsprechen.
Wie zB. Motorräder, landwirtschaftliche Sonderfahrzeuge, Baubuden, Schleppachsen, Bootsanhänger, ...
http://www.gesetze-im-internet.de/stvzo/__49a.html
"Unsere" StVZO und den §49a da drin gibt es nur in Deutschland und ganz sicher nicht in Ö, F, B oder sonstwo in der EU, aber was da drin steht und den Verweis auf die 76/756/EWG und damit in die ECE-R48, das hat jedes Land in der EU. Die ECE ist immerhin eine UN-Norm.
Ansonsten auch hier nachzulesen:
http://www.bmvbs.de/DE/VerkehrUndMobilitaet/Verkehrsteilnehmer/Fahrzeuge/KfZ-technischeVorschriften/kfz-technische-vorschriften_node.html
unter "Internationale Harmonisierung ..."