Hier stimmen etliche Sachen nicht, die sind so völlig daneben, dass ich bezweifle, dass es sich um einen Anwalt handelt, der diese Auskunft gegeben hat.
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Es gibt keine pauschalen 4 Wochen/1000 Kilometer, in denne der Händler immer haftet, weder im Gewährleistungsrecht noch sonstwo.
Würde ja bedeuten, dass man den Motor 3 Wochen nach dem Kauf mit Überdrehzahl verblasen kann und der Händler haftet dann. Das ist absoluter Blödsinn.
Verkäufer haftet für 24 Monate, kann bei gebrauchten Gegenständen auf 12 Monate verkürzen und nach 6 Monaten tritt die Beweislastumkehr ein.
Er haftet auch nur für Gewährleistungsmängel und was das ist, ist sehr exakt eingegrenzt und mit Sicherheit nicht "für alles".
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Es gibt keine "Mängelgewährleistung", das Ding nennt sich seit über acht Jahren "Sachmangelhaftung" und ist einem Anwalt als Tagesgeschäft auch völlig gebräuchlich.
Auch bei der Nachbesserung stimmt etwas nicht: Man muss den Verkäufer ZWEI mal auffordern und auch ermöglichen, einen Mangel zu beseitigen, nicht nur einmal.
Es gibt auch kein Wahlrecht den Kaufvertrag zu wandeln oder zu mindern, sondern ebenso klare Richtlinien, wann gewandelt werden kann und wann nur das Recht auf Minderung besteht.
Auch erstaunlich, dass der "Anwalt" bereits Kenntnis hat, dass es sich bei dem Schaden um einen Gewährleistungsschaden (ebenso eng definiert) und nicht etwas anderes handelt, wie zB. "Verschleiß" (juristisch "nutzungsübliche Alterung" oder auch "übliche Abnutzung")
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Immer aufpassen, es gibt da einige Dinge, die man nicht vergessen sollte:
ein Anwalt verliert nie, es ist nur der Richter, der seiner Meinung nicht gefolgt ist
Anwalt ist der Beruf mit der höchsten Fehlerquote: einer "verliert" immer, wenn sich zwei davon vor Gericht treffen - oft sogar alle beide, weil der dritte Jurist, der hinter dem großen Tisch mit dem Titel "Richter" etwas entscheidet, von dem vorher keiner von den beiden anderen etwas erzählt haben.
ein Anwalt hat nichts zu verlieren, egal ob sein Mandant nun Recht bekommt oder nicht, er bekommt immer das gleiche Geld.
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Also hier erst einmal abwarten, was der Fehler überhaupt ist, dann überlegen, ob das eine Gewährleistung betreffen könnte oder doch nicht und ggf. dann den Verkäufer zur Mängelbeseitigung auffordern.
Erst danach, bei Ablehnung, einen Fachanwalt für Verbraucherrecht, eventuell auch Verkehrsrecht aufsuchen (das hier war alles mögliche, vielleicht Fachanwalt für internationales Seerecht), der die Details zB. auch durch Vorlage des Vertrages prüfen kann und nach einer Einschätzung, dem Prozessrisiko, genau befragen.