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Hilfe bei Zwangsstilllegung

A
anon87943927
November 10, 2009

Kann mann sein verkauftes Auto mit Nummernschildern .zwangs still legen lassen, wenn der Käufer nach der gesagten Frist das Auto nicht ummeldet.Das Auto ist noch auf meinen Namen zugelassen.

V
Vwfreak016
November 10, 2009

Und was sagt dir das?
Verkaufe kein Angemeldetes Auto!!!!!

Mach den Käufer stress ich würden aufs Dach steigen!
wurde denn eine Zeitspanne im Vertrag festgehalten?

mfg

A
anon45725177
November 10, 2009

http://www.bonn.de/rat_verwaltung_buergerdienste/buergerdienste_online/buergerservice_a_z/01090/index.html?lang=de

http://www.autobusiness24.de/privat_abmelden_stilllegung.php?menu=4

Lies dir mal den Text durch.
In der Regel soll das Fahrzeug
"unverzüglich "umgemeldet werden,wenn es verkauft ist.Dieses "unverzüglich" heißt innerhalb 3 Tagen ,bis maximal einer Woche nach dem Verkauf.Also,Druck machen!

A
anon87943927
November 10, 2009

Zeitspanne wurde im Vertrag festgehalten 1. Woche.
Der Käufer reagiert gar nicht darauf.

A
anon58550229
November 11, 2009

Das Abmelden sollte man tunlichst VOR der Übergabe des Fahrzeugs incl. Papiere selber erledigen; der Käufer kann sich doch ein Kurzzeitkennzeichen besorgen.

DANACH isses zu spät; Du kannst nämlich kein Auto abmelden, das Dir nicht (mehr) gehört. ... und ohne Papiere und vorgelegtes entstempeltes Kennzeichen schon gar nicht.

Es ist seeehr leichtsinnig, einem u.U. sogar fremden Dritten sein Auto angemeldet zu übergeben; Du stehst voll in der Haftung, wenn der Käufer jetzt was "mit dem Auto anstellt"; z.B. eine Straftat begeht.

~~~~~~~~~~~~~~~~~

Hast Du wenigstens UNVERZÜGLICH nach dem Verkauf die zuständige Zulassungsstelle UND vor Allem Deine Versicherung über den Verkauf informiert?!
Wenn nicht, bist Du doppelt und dreifach in der Predouille.

Sprich' mal mit Deiner Zulassungsstelle über die Möglichkeiten einer "Aufbietung des KFZ-Briefes bzw. Zulassungsbesceinigung" ... vielleicht ist da was in Sachen "Verstoß gegen die Ummeldepflicht des Käufers" zu machen.

Wenn der mit dem Auto aber über alle Berge ist .. und evtl. auch noch Blödsinn damit anstellt, bist Du voll in der Haftung, so lange Du als letzter Fahrzeughalter registriert bist.

A
anon87943927
November 11, 2009

Danke für eure Beiträge,das war hilfreich für mich, werde es über der Zulassungsstelle versuchen.
Die Versicherunng für das Fahrzeug ist schon gekündigt, habe auch schon die Abmeldung von meiner Versicherung bekommen.

A
anon58550229
November 11, 2009

Na dann: Viel Erfolg! ... und beim nächsten Autoverkauf machst Du bestimmt nicht wieder den gleichen Fehler - versprochen?! 😉

A
anon87943927
November 13, 2009

Ein Dankeschön für alle die mir geholfen haben.