Das Abmelden sollte man tunlichst VOR der Übergabe des Fahrzeugs incl. Papiere selber erledigen; der Käufer kann sich doch ein Kurzzeitkennzeichen besorgen.
DANACH isses zu spät; Du kannst nämlich kein Auto abmelden, das Dir nicht (mehr) gehört. ... und ohne Papiere und vorgelegtes entstempeltes Kennzeichen schon gar nicht.
Es ist seeehr leichtsinnig, einem u.U. sogar fremden Dritten sein Auto angemeldet zu übergeben; Du stehst voll in der Haftung, wenn der Käufer jetzt was "mit dem Auto anstellt"; z.B. eine Straftat begeht.
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Hast Du wenigstens UNVERZÜGLICH nach dem Verkauf die zuständige Zulassungsstelle UND vor Allem Deine Versicherung über den Verkauf informiert?!
Wenn nicht, bist Du doppelt und dreifach in der Predouille.
Sprich' mal mit Deiner Zulassungsstelle über die Möglichkeiten einer "Aufbietung des KFZ-Briefes bzw. Zulassungsbesceinigung" ... vielleicht ist da was in Sachen "Verstoß gegen die Ummeldepflicht des Käufers" zu machen.
Wenn der mit dem Auto aber über alle Berge ist .. und evtl. auch noch Blödsinn damit anstellt, bist Du voll in der Haftung, so lange Du als letzter Fahrzeughalter registriert bist.