Kfz-Versicherung - Verdeckte Preiserhöhungen
Die Kfz-Versicherung dürfte für viele Deutsche im kommenden Jahr teurer werden. Wegen immer teurerer Einzelreparaturen und zunehmender Unwetterschäden wollen viele Assekuranzen 2017 die Prämienhöhe anheben. Nicht immer allerdings sieht der Kunde das auf Rechnung: Denn häufig ändert sich der Jahresbeitrag trotz der Preiserhöhung gar nicht.
Die angehobenen Beiträge werden in den meisten Fällen durch eine bessere Einstufung bei den Schadensfreiheits- oder Regionalklasse verdeckt. Der Kunde zahlt dann zwar effektiv nicht mehr – übersieht aber, dass er eigentlich weniger zahlen könnte.
Um Preiserhöhungen transparenter zu machen, müssen Versicherungen in der Rechnung den sogenannten Vergleichsbeitrag nennen. Dieser gibt an, wie viel der Kunde aufgrund der besseren Schadensfreiheitsklasse zu zahlen hätte, wenn alle anderen Beiträge ansonsten unverändert blieben. Nicht alle Versicherungen weisen diesen Vergleichsbeitrag jedoch gut sichtbar aus. Oft findet er sich an unlogischen Stellen oder sogar nur im Kleingedruckten. Wer ihn trotzdem findet, kann leicht ermitteln, ob die Versicherung etwa beim Grundbeitrag teurer geworden ist. Das ist der Fall, wenn der Vergleichsbeitrag niedriger ist als die zukünftige Prämie.
Bei Preiserhöhungen kann der Kunde auch nach dem normalen Wechselzeitpunkt Ende November noch kündigen. Das gilt generell für alle Preiserhöhungen, ob nun der Grundbeitrag, die Typklasseneinstufung oder ein anderer Kostenpunkt betroffen ist. Auch bei Schadensfällen oder Fahrzeugwechsel darf gekündigt werden. Die Kündigung sollte am besten per Einschreiben mit Rückschein verschickt werden. Im Text muss dabei auf den Grund für die Beendigung des Vertrags eingegangen werden, ansonsten kann die Assekuranz ablehnen.
Preiserhöhungen bei der Kfz-Versicherung sind oft nicht auf den ersten Blick zu erkennen. Kunden verpassen so möglicherweise die Chance zu einem Wechsel.
Quelle: Autoplenum, 2016-11-06
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