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Testbericht

Hans Bast, 10. Februar 2020
Das Orkantief Sabine zog über Europa her und versursachte große Schäden. Doch welche Versicherung kommt auf, wenn ein Sturm wie Sabine wütet?

Auch wenn Sabine über das Land zog und in vielen Regionen nicht so ein Chaos hinterließ wie befürchtet, gibt es Schäden in Millionenhöhe. Bei einem Unwetter mit Blitz, Sturm und Hagel belaufen sich die Schäden am Auto schnell auf ein paar tausend Euro. Ganz zu schweigen von den Überschwemmungskatastrophen, die gleich den Totalschaden zur Folge haben. Wann aber zahlt die Versicherung bei Unwetterkatastrophen, wann zahlt sie nicht, und welche Assekuranz ist zuständig? Gegen Sturmschäden sind die meisten Autofahrer abgesichert. Vorausgesetzt allerdings, der Wind hat mit mindestens Stärke acht geblasen. Sturm ist nämlich nach den Versicherungsbedingungen eine \"wetterbedingte Luftbewegung von mindestens Windstärke acht\". Nach der Beaufort-Skala entspricht dies einer Windgeschwindigkeit von 62 bis 74 km/h: Zweige brechen von den Bäumen, das Gehen im Freien ist erheblich erschwert. In Einzelfällen leisten die Versicherungen auch dann, wenn nicht durch meteorologische Aufzeichnungen Windstärke 8 am Schadensort nachgewiesen werden konnte. Ab Windstärke acht übernimmt die Teilkasko die Kosten für Dellen und Schrammen, etwa durch herumfliegende Äste und Dachziegel. Oder auch dann, wenn der Sturm das komplette Auto verweht und auf die Seite gelegt hat.

Eingeschlossen in den Versicherungsschutz sind sowohl Schäden am parkenden Fahrzeug als auch Kollisionen mit unmittelbar vor das Fahrzeug stürzenden Bäumen oder Ästen. Aber Achtung: Kollidiert der Autofahrer mit einem bereits längere Zeit auf der Straße liegenden Baumstamm, so ist dies keine Sache der Teilkaskopolice mehr; dann hilft nur noch eine Vollkaskoversicherung. Auch wenn sich der Fahrer während des Unwetters erschrickt und von der Straße abkommt, kann er nicht auf Geld von der Teilkasko hoffen. Solche Folgen übernimmt nur die Vollkaskoversicherung. Werden Sturmschäden bei der Versicherung gemeldet, so werden diese über die Teilkasko abgerechnet; dieser Schutz ist bei Autos mit Vollkaskopolice automatisch enthalten. Das bedeutet: Es ist nur die sehr viel niedrigere Selbstbeteiligung der Teilkasko fällig, diese beträgt meist 150 Euro im Gegensatz zu 300 bis mehr als 500 Euro bei Vollkasko.

Noch viel wichtiger: In der Teilkasko gibt es keinen Schadenfreiheitsrabatt, also muss nach der Regulierung auch keine Rückstufung befürchtet werden. Bei einem Vollkaskoschaden hingegen gibt es diese Rückstufung, so dass in den folgenden Jahren eine höhere Versicherungsprämie bezahlt werden muss. Schwierig wird es für Autobesitzer, deren Fahrzeug überhaupt keine Kaskopolice hat. Hat der Wind nicht Sturmstärke erreicht und fällt der Baum aus Nachbars Garten aufs Autodach, muss sich der geschädigte Autobesitzer an ihn oder dessen Privathaftpflicht wenden. Bei Miethäusern ist die Grundbesitzerhaftpflicht zuständig.

Ein heißer Tag, und abends tobt das Gewitter mit Blitz- und Hagelschlag: Autofahrer erhalten ihren Schaden durch die Teilkasko ersetzt. Zerbrochene Scheiben werden ausgetauscht, Dellen im Blech und Schäden am Lack können inzwischen durch neue Reparaturmethoden kostengünstig behoben werden. Der Autobesitzer trägt dafür nur die Selbstbeteiligung, die in der Teilkasko meist in Höhe von 150 Euro vereinbart wurde. Unter Umständen verlangt die Versicherung von ihrem Kunden den Nachweis, dass er sich tatsächlich im Unwettergebiet, beispielsweise jüngst im Bereich des Gardasees, aufgehalten hat. Dafür sind zum Beispiel Hotelrechnungen oder Tankquittungen gut. Auf unangenehme Fragen ihrer Versicherung müssen sich übrigens Autobesitzer einstellen, die einen günstigen Tarif abgeschlossen und angegeben haben, dass ihr Auto immer in der Garage geparkt wird. Tobte das Gewitter nachts am Wohnort und stand das Auto nicht in der Garage, kann das möglicherweise zur Folge haben, dass die Versicherung nicht zahlt.

Für Autobesitzer gilt bei Überschwemmungen eine einfache Faustregel: Kommt das Wasser zum Auto, zahlt die Kaskoversicherung, kommt das Auto zum Wasser, hat man meist Pech gehabt. Wurde das Auto in der Tiefgarage vom Wasser überflutet oder auf der Straße von einer Sturzflut weggespült, tritt die Teilkaskoversicherung ein, sofern der Halter eine abgeschlossen hat. Problematisch ist es aber, wenn der Autobesitzer sein Fahrzeug auf einem Parkplatz in der Nähe eines Hochwasser führenden Flusses abgestellt hat und trotz Warnungen stehen ließ. Kaum eine Chance auf Schadensersatz haben Autobesitzer, die über eine überflutete Straße fahren und dabei einen Motorschaden erleiden oder mit ihrem Fahrzeug absaufen. Sie müssen damit rechnen, dass ihnen grobe Fahrlässigkeit vorgeworfen wird. Dann gibt es keinen Schadensersatz.

Zwar müssen Kommunen an Stellen wie Unterführungen, die oft überflutet werden, entsprechende Warnschilder aufstellen. Der Autofahrer trägt ein Maß an Mithaftung, weil er sich auf das Wasser einstellen muss. Auch wer über eine leicht geflutete Straße fährt und wegen Aquaplanings die Kontrolle über sein Auto verliert, kann allenfalls auf Schadensersatz durch seine Vollkaskoversicherung hoffen. Abzüglich natürlich der Selbstbeteiligung (meist 300 bis 500 Euro) und mit dem Effekt, dass in den folgenden Jahren die Prämie steigt. Ob die Vollkasko überhaupt zahlt, hängt dabei vom Einzelfall ab: Wer in einer Kurve von plötzlichem Wasser auf der Straße überrascht wird, dürfte wenige Probleme mit seiner Assekuranz haben. Wer aber auf der unter Wasser stehenden Straße so richtig Gas gibt, weil\\\'s so schön spritzt, muss sich grobe Fahrlässigkeit vorhalten lassen. Und darf seinen Schaden aus der eigenen Tasche zahlen.

Quelle: Autoplenum, 2020-02-10

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