Dann verlinke doch mal bitte in dieses Gesetz bzw. §.
Da habe ich ich immer das gleiche Problem, jeder kennt das Ding, keiner kann es mir zeigen, wo es steht, vielleicht bist Du der Erste der nicht nur davon erzählen kann, sondern es auch zeigen kann.
Was die Realität angeht, da gibt es zwei höchst unterschiedliche Realitäten gleichzeitig nebeneinander:
Es gibt real sehr viele Fahrzeuge, die sind als "Re-Import" um einiges besser ausgestattet als das gleiche Fahrzeug von einem deutschen Vertragshändler.
Und das sind nicht nur irgendwelche Exoten, sondern zB. auch Fahrzeuge, die in Wolfsburg vom Band laufen.
Natürlich existieren auch die Realität, dass es einige Kunden gibt, die einen "Re-Import" meiden wie der Teufel das Weihwasser - frag mal nach warum, Du wirst erstaunt sein, was da größtenteils für ein völliger Quatsch kommt.
Kann man auch hier in diesem Forum nachlesen:
Da werden die Schrauben nicht richtig fest gezogen, die sind aus dünnerem Blech, die rosten schneller, ...
"Re-Import" ist ein Thema, bei dem es erheblich mehr "überliefertes Wissen" als reale Tatsachen gibt. Dass hier die deutschen Hersteller, die offiziellen deutschen ("General")-Importeure und deutschen Vertragshändler auch eher bei den Fabeln als bei den Wahrheiten anzutreffen sind, dürfte nachvollziehbar sein.
Die "Diskussion" um E10 wird auch ganz massiv von der Mineralöl-Industrie angeheizt - man kann nicht leichter 5-6 Cent pro verkauftem Liter als echten Reingewinn einstreichen.
Dass sich aufgrund dieses "Wissens" auch Unterschiede in der Zahlungsbereitschaft eines Kunden ergeben, ist unbestritten.
Allerdings ist es ebenso unbestritten, dass dieses Verhalten keinen tatsächlichen begründeten technischen Hintergrund hat und somit NICHT zu den Pflichtangaben in einem Kaufvertrag oder Angebot gehören.
Wenn es für Dich eine erhebliche Relevanz hat, wieso fragst Du denn nicht den Verkäufer, wie es Deine Kunden bei Dir machen?
Du wirst erhebliche Schwierigkeiten haben, Deine persönlichen, individuellen Wünsche und Vorlieben als verbindliches Gesetz durchgedrückt zu bekommen.
Für mich stellt es auch einen nicht akzeptablen Minderwert dar, wenn ein Auto weniger als 300 PS hat, aber ein Gesetz, was mich vor derartigen Fahrzeugen "schützt" gibt es auch nicht.
Die Leistungsangabe ist keine Pflichtangabe, ich muss danach fragen. Unterlasse ich das und bekommen ein leistungsschwaches Fahrzeug kann ich es auch nicht zurückgeben.
Viele Händler geben die Motorleistung an, einige nicht, aber diese Einigen verhalten sich nicht gesetzwidrig und machen sich nicht regresspflichtig.
Wenn es eine Pflichtangabe wäre, dann würden Deine Kunden doch nicht extra fragen. Du hast hier auf eine FÜR DICH PERSÖNLICH sehr relevante Frage verzichtet, weil DU darauf wert legst. Das ist kein Fehler des Verkäufers.
Dass Deine Kunden auch auf diese Eigenschaft einen besonderen Wert legen, liegt doch an DEINER Ausrichtung DEINES Geschäftsbetriebes.
Wäre es ein allgemeines "Problem", gäbe es doch keine "Re-Importe", aber es gibt sie und es ist aufgrund der Nachfrage ein riesen Markt.


























