@Müller3:
Wieso willst Du zwanghaft anderen Leuten einen Schaden zufügen?
Du hast null Ahnung, selbst Kleinkindern dürfte es einleuchten, dass ein Vertrag zwischen A und B keinerlei Wirkung für C hat, auch nicht dann, wenn im A/B-Vertrag eine Uhrzeit eingetragen ist.
Der Kaufvertrag ist keinerlei Erklärung oder Nachweis über einen Zulassungs- oder Versicherungswechsel.
Es gibt etliche Situationen, bei der es zu einer Eigentumsübertragung (Kaufvertrag) kommt, aber weder eine Zulassungsänderung, noch eine Änderung des Versicherungsverhältnisses eintritt.
Ohne unmittelbare (direkte) Erklärung des Käufers gegenüber der Zulassungsstelle, dass ein Halterwechsel erfolgen wird, besteht das (Steuer- und) Versicherungsverhältnis bis zur tatsächlichen Ummeldung uneingeschränkt weiter. Mit der Pflicht zur Zahlung der Versicherungsprämie, mit den Folgen einer Hochstufung bei Inanspruchnahme.
Der Kaufvertrag ist selbst mit Uhrzeit völlig wertlos, um sich gegen diese Pflichten und Folgen zu schützen, wenn der Käufer das Fahrzeug nicht ummeldet.
Daran ändert auch eine zeitnahe Info an die Zulassungsstelle nichts, wenn es nur ein Anschreiben mit Kopie des Kaufvertrags ist, selbst wenn im Kaufvertrag eine Uhrzeit aufgeführt ist und ein Notar und der Papst als Zeugen bestätigen.
Ein Kaufvertrag ist keine unmittelbare, rechtsverbindliche Erklärung des Käufers, dass ein Halterwechsel erfolgen wird. Unabhängig davon, wie Du strampelst und wie oft irgendwelcher Unfug zu finden ist.
Relevant sind der von mir verlinkte §13 FZV - lies das doch einfach:
Der Käufer muss gegenüber der Zulassungsstelle eine Veränderung der Halterschaft bestätigen und das passiert seit 1.3.2007 ausschließlich durch die Veräußerungsanzeige gem. §13 FZV. Und vor dem 1.3.2007 fand sich diese Pflicht in §27 Abs.3 StVZO.
Die Verkäufer haben in Zusammenhang mit einer nicht vollzogenen Ummeldung des Käufers nicht wegen einer vergessenen Uhrzeit regelmäßig Ärger bekommen (da das Datum im Kaufvertrag immer aufgeführt ist, wäre doch ohnehin um 24:00 Uhr der Hammer gefallen), sondern weil sie keine Veräußerungsanzeige mit Bestätigung des Käufers, sondern nur eine Kopie des Kaufvertrags an die Zulassungsstelle und Versicherung geschickt haben und dann nicht aus der Halterschaft gekommen sind.
Lies doch einfach §13 FZV und - falls Du ein Kraftfahrzeug haben sollte, woran aufgrund Deiner Äußerungen immer mehr Zweifel aufkommen - Deinen Versicherungsvertrag. Da finden sich doch unter dem Begriff "Obliegenheiten des Versicherungsnehmers" (Deinen Pflichten) alle relevanten Punkte eines Fahrzeugverkaufs des Pflichtversicherungsgesetzes aufgeführt.
Warum liest Du das nicht - weil Deiner Meinung nach der Gesetzgeber keine Ahnung hat.
Nochmals die eindeutige Frage an Dich:
Hast Du Ahnung von den Gesetzen,
wenn ja, warum erzählst Du wider besseren Wissen so ein Blödsinn, den ein Fragesteller in Teufels-Küche bringen kann?
wenn nein, warum antwortest Du dann überhaupt zu Dingen, von denen Du keine Ahnung hast, anstatt die Zeit besser zu nutzen, zB. mit einem Besuch beim Therapeuten zum Thema Komplexe und Wichtigtuerei?
Jura ist das schwerste Studium mit den höchsten Anforderungen, jeder Arzt darf Jahre früher einen Menschen aufschneiden und an lebenswichtigen Organen herum machen, als ein Jurist einen Mandanten vor Gericht vertreten - aber jeder Deutsche hat Ahnung von Recht und fühlt sich berufen sein Wissen ohne auch nur einen Blick in die Gesetze (was ja Unklarheiten beseitigen könnte) einfach so verbreiten.
Nimmst Du Deinen Verwandten auch nebenbei am Vormittag Blinddarm, Nierensteine und Mandeln raus?