FAQ: Zulassung eines Neuwagens
Seit 2005 gibt es einheitliche und vor Plagiat geschützte Zulassungsdokumente sowie Registrierungsnummern, um die Kontrolle besser zu gewährleisten. Deswegen wurden der Fahrzeugschein und der Fahrzeugbrief durch die Zulassungsbescheinigung I und II ersetzt.
Für die Zulassung eines Neuwagens gibt es seit 2007 bestimmte Voraussetzungen:
>> Man benötigt einen gültigen Personalausweis oder Reisepass und eine Meldebestätigung bzw. aktuelle Anschrift.
>> Bei Vertretung wird eine Vollmacht, ein Ausweis oder ein Pass verlangt.
>> Minderjährige benötigen die Einverständniserklärung beider Elternteile.
>> Den alten Fahrzeugbrief oder die Betriebserlaubnis (sind neue Fahrzeugpapiere vorhanden benötigen Sie die Zulassungsbescheinigung Teil I und II und im Falle die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung).
>> Eine elektronische Versicherungsbestätigung.
>> TÜV- und HU-Gutachten.
>> Wenn vorhanden das alte Kennzeichen.
>> Seit 1.10.2005 wird eine Einzugsermächtigung für die Abbuchung der Kfz-Steuer vom Finanzamt vorgeschrieben.
>> Bei Firmen wird eine Gewerbeanmeldung und ein Handelsregistrierauszug benötigt.
