FAQ: Reifen- und Felgengröße - Was darf ich fahren?
Früher war alles einfacher - das stimmt zumindestens bei Rad- und Reifenfragen!
Die fand man früher nämlich einfach im Fahrzeugschein bzw. Fahrzeugbrief.
Seit der Einführung der aktuellen Dokumente (Zulassungsbescheinigung 1 und Zulassungsbescheinigung 2) findet sich dort jedoch nur noch eine Grundgröße.
Trotzdem gibt es natürlich immer noch weitere Rad/Reifen-Kombinationen die auf dem jeweiligen KFZ gefahren werden dürfen.
Im allgemeinen findet man diese alternativen Größen in der Bedienungsanleitung des Fahrzeuges.
Falls dort nichts steht kann man sich vertrauensvoll an einen Vertragshändler wenden, - dieser verfügt über entsprechende Freigabelisten.
Wir vom Autoplenum vefügen nicht über diese Listen.
Oft findet man diese Informationen auch auf den Webseiten der jeweiligen Autofirmen.
Ebenso kann sicherlich auch der kompetente Reifenfachhandel und natürlich die Prüforganisationen (TÜV, DEKRA, etc.) weiterhelfen.
Die letztgenannten können oft sogar weiterhelfen wenn es vom KFZ-Hersteller keine Freigabe für die gewünschten Räder/Reifen gibt.
Eventuell ist nämlich eine Sondereintragung (§21StVZO) möglich welche natürlich - je nach Prüfaufwand - mit entsprechenden Kosten verbunden ist.
Es gibt auch noch von diversen Felgenherstellern Felgen/Kompletträder mit sog. ABE (Allgemeiner Betriebserlaubnis).
Das bedeutet jedoch nicht immer das man die Felgen einfach dranschrauben darf und gut!
Diese ABE kann unter Umständen auch an bestimmte Bedingungen/Vorgaben gebunden sein.
Sind diese nicht erfüllt ist es Essig mit der ABE - also die ABE immer genau durchlesen!
