Welchen Anwalt muss ich konsultieren?

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Hallo zusammen, seit längerem befinde ich mich im "Gespräch" mit Skoda und meinem Autohändler. Anlass: Skoda Fabia Green Line, der in der Praxis im Durchschnitt über 4,6 Liter Diesel auf 100 km verbraucht (Ca. 45% Autobahn, 45% Landstraße bzw. über Land, 10% Stadt). Nehme ich die im Fahrzeugbrief angegebenen Werte und drittele sie, so sollte der Verbrauch bei 3,5 Litern liegen (ergo 30% zuviel Verbrauch in der Praxis ohne besondere Beladung o.ä.). Ich bin ein gemäßigt fahrender Autofahrer, mit dem vorherigen Skoda Fabia Diesel (60 PS) verbrauchte ich in der Regel mit 4,5 bis 4,8 Litern ähnlich viel bzw. damals wenig. Skoda sagt, die jetzt ausgemessenen Daten seien in Ordnung und es gäbe nichts zu beanstanden. Kulanzanfragen meinerseits wurde negativ beschieden, so dass ich jetzt über weitere Schritte nachdenke. Was muss ich jetzt machen, welchen Anwalt konsultieren, um ggf. über einen neutralen Verbrauchstest zu meinem (sehr wahrscheinlichen) Recht zu kommen?
Gruß Jürgen

Themen: Autokauf, SKODA Fabia
Details zum Fahrzeug: Limousine, Baujahr 2011, 75 PS, Diesel, Schaltgetriebe
Fragte vor 8 Monaten
GeloeschterNutzer

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Fa_best

Bei den Prospektangaben ist da nichts zu dritteln. Diese Werte sind in einem genormten Fahrversuch durchgeführt, der ausschließlich zum Vergleich von Fahrzeugen untereinander dient und nicht sonderlich viel mit der Realität zu tun hat.

Allerdings muss natürlich jedes Fahrzeug tatsächlich auch diesen Verbrauch erreichen (bis 10% Mehrverbrauch sind als Toleranz zulässig), wenn mit dem Fahrzeug genau dieser genormte Fahrversuch durchgeführt wird.

Der übliche Weg ist,

1. den Verkäufer in Rahmen der Sachmangelhaftung (oder auch gesetzliche Gewährleistung genannt) zur Mängelbeseitigung aufzufordern (schriftlich, das ist das Ding mit dem Umschlag und der Briefmarke und den Mangel genau beschreiben)

2. Sollte der Verkäufer dann das Vorhandensein eines Mangels bestreiten, muss man den Beweis führen, dass doch ein Mangel vorhanden ist.

3. Dafür muss man einem Prüflabor einer Sachverständigenorganisation (TÜV, Dekra, ...) zur Durchführung eines Verbrauchstest gem. Herstellernorm beauftragen. Der Test kostet etwa 1.700 Euro.

4. Sollte sich aufgrund des Test/ Gutachten ein Mehrverbrauch von mehr als 10% ergeben, dann hat der Verkäufer den Mangel zu beseitigen und die bisherigen Kosten, wie zB. den bisherigen Mehrverbrauch und Gutachten zu übernehmen.

Handelt es sich bei dem Mangel um einen Defekt, dann muss das repariert werden, handelt es sich bei dem Mangel um keinen reparablen Defekt, dann muss man sich mit dem Verkäufer einigen.

Zwei Möglichkeiten:
Er nimmt den Wagen zurück, oder er erstattet die bisher entstandenen und zukünftig bis zum Verkauf des Wagens entstehenden Mehrkosten beim Kraftstoff.

5. Kommt man zu keiner Einigung, dann benötigt man einen Anwalt - vorher nicht.

Bisher ist schließlich unklar, ob der Wagen tatsächlich unzulässig viel verbraucht und auch ein Anwalt kann das nicht feststellen. Diese Feststellung geht nur über die oben genannte Begutachtung durch Fahrversuch.

Vorher sollte man auch keinen Anwalt einschalten. Verbraucht das Fahrzeug gem. Begutachtung nicht zu viel, dann hat man bei zu früher anwaltlicher Beauftragung nicht nur die Kosten für das Gutachten zu tragen, sondern auch für die dann bisher geleistete Tätigkeit des Anwalts.

Achso, der richtige Anwalt ist ein Fachanwalt Verkehrsrecht.

Hier handelt es sich zwar um Vertragsrecht, Unterpunkt zugesicherte Eigenschaften, allerdings existieren im Zusammenhang mit einem Kraftfahrzeug immer viele Besonderheiten.

Das in diesen Fällen berührte Vertragsrecht ist hier recht einfach, durch die Besonderheiten mit technischen Gutachten im KFZ-Bereich ist dann ein "Autoanwalt" der Bessere von beiden.

Antwortete vor 8 Monaten
entfernterNutzer | Experte
 
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Ich würde mir nie die Arbeit antun, eine Überprüfung durch einen Sachverständigen durchführen zu lassen. Die Mühe lohnt sich nicht.

Um zu einem geringen Spritverbauch zu kommen, nutze ich alle Tricks des Sprit mindernden Fahrens. Also: Kurzes Beschleunigen, möglichst mit Tempomat im Bereich 90 bis 100 Kmh fahren, weit voraus auf die Ampeln schauen und bei geeignetem Gefälle der Straße ohne Gang rollen lassen.

Motto: Entspanntes Fahren.

Antwortete vor 7 Monaten
 
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Du brauchst auf jeden Fall einen Rechtsbeistand der u. a. "VERTRAGSRECHT" anbietet.

Die Geschichte mit dem tatsächlichen Verbrauch und der Angabe vom Hersteller ist vom Gesetzgeber klar geregelt. Da könnte ich mir vorstellen, dass Du hinten runter fallen wirst.

Antwortete vor 8 Monaten
572cui | Experte
 
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Hallo Ihr zwei,
danke Euch für Eure guten und ausführlichen Antworten, so dass ich jetzt weiß, was ich in welcher Reihenfolge zu tun habe.
Gruß Jürgen

Antwortete vor 8 Monaten
GeloeschterNutzer
 
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Deine Chancen tendieren gegen Null.

Antwortete vor 8 Monaten

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