Airbags öffnen nicht bei schweren Unfall

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Bei einem Unfall mit einem neuem Peugeot 107 öffnete kein Airbag. Aufprall rechte Seite vorne an einem Baum
Der Fahrer zog sich schwerste Kopfverletzungen zu, da weder der Front- noch der Seitenairbag öffneten.

Peugeot ist der Meinung, das diese schweren Kopfverletzungen auch mit geöffneten Airbag passiert wären.

Hat jemand schon ähnliche Erfahrungen gemacht - indem Airbag nicht geöffnet haben.

Themen: Autoteile & Zubehör, PEUGEOT 107
Details zum Fahrzeug: Limousine, Baujahr 2008, Benzin, Schaltgetriebe
Fragte vor 9 Monaten

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Es gibt etliche Unfallsituationen, in denen die Airbags nicht öffnen, weil sie aufgrund der Aufprallsituation wirkungslos sind oder sogar das Verletzungsrisiko bzw. die tatsächlich erlittenen Verletzungen erhöhen.

Ein Airbag ist nur dann nutzvoll, wenn man auch "mitten rein" fällt. In allen anderen Situationen, zB. einer schrägen Aufprallrichtung, ist es ein ziemlich festes Bauteil, was den Oberkörper und Kopf nicht mehr abfängt, sondern in eine andere Richtung leitet.

Bei einem Anprall schräg vorn rechts ensteht eine "Flugrichtung" ebenso nach schräg vorn rechts. Ein geöffneter Fahrerairbag würde die "Flugrichtung" noch weiter nach rechts ablenken. Aufgrund der Gurtführung am Fahrersitz von links oben nach rechts unten ist allerdings auf der rechten Seite im oberen Körperbereich durch den Gurt keinerlei Rückhalt vorhanden.

Bei einem Fahrzeuganprall schräg vorn rechts würde ein geöffneter Fahrerairbag den Oberkörper genau in diese "offene Lücke" des Sicherheitsgurtes schieben. Der Fahrerairbag würde in genau solcher Situation nicht helfen, sondern schädigen, weil er den Oberkörper aus dem Gurt praktisch seitlich herausleitet.

Für eine sichere Analyse sind hier natürlich viel zu wenig Informationen und Daten vorhanden. Vom Grundsatz eines Aufpralls schräg vorn rechts ist Vermutung jedoch richtig, dass das Auslösen des Fahrerairbags zu einer (noch) stärkeren Verletzung geführt hätte.

Hier sind sehr schöne Crash-Test Videos, wo man in der Zeitlupe sehr genau sehen kann, wie selbst bei einem nur leichtem seitlichem Versatz zwar die Airbags wunderbar auf gehen, aber der Fahrerairbag den Kopf seitlich ableitet und der Dummy mit großer Wucht in harte Verkleidungsteile neben dem Lenkrad einschlägt Und das, obwohl dies noch die linke Seite ist, bei der der Sicherheitsgurt den Körper "vollständig" zurück hält:

http://www.youtube.com/watch?v=Ob7BhzpPv...

http://www.youtube.com/watch?v=rU6a_s4SH...

http://www.youtube.com/watch?feature=end...

Antwortete vor 9 Monaten
entfernterNutzer | Experte
 
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Die Sensoren für die Airbagsteuerung sind so entwickelt worden, dass sie erst ab einer bestimmten Aufprall-Geschwindigkeit - ab 20 bis 30 km/h - auslösen.

Frage: War der Fahrer überhaupt angeschnallt?
Ansonsten nützt der beste Airbag nichts, wenn man da ungebremst reinfällt.

Antwortete vor 9 Monaten
opelfan | Experte
 
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Das ein Airbag bei einem Unfall nicht öffnet, kommt öfters vor - immer dann, wenn er je nach der Art des Unfalls nicht helfen kann, z.B. der linke Seitenairbag bei einem rechten Seitenaufprall.

Ob in diesem speziellen Fall ein geöffneter Airbag Verletzungen hätte verhindern können, er also nicht richtig funktioniert hat, oder ob der Airbag drin geblieben ist, auch um die Reparaturkosten zu minimieren, da er sowieso nicht hätte helfen können, müsste ein Unfallsachverständiger klären.

Ohne ein derartiges Gutachten über den Unfallverlauf ist keine Beurteilung möglich.

Antwortete vor 9 Monaten
MOAS | Moderator Moderator
 
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Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, was für einen Vorteil es hätte, wenn jemand anderes ähnliches erlitten hat. Ich hoffe viel mehr, daß das niemandem sonst passiert ist.

Ich kann aber durchaus vestehen, daß jemand sein Vereinsamungssyndrom reduzieren will, indem er sich an ein öffentliches Forum wendet, nur irgendwelche anderen Vorteile wird das auch nicht bringen.

Im vorliegenden Fall kann nur ein Gutachter feststellen, ob ein technischer Defekt vorlag, oder die Airbags absichtlich nicht ausgelöst haben.

Abgesehen davon: Wenn jemand gegen einen Baum fährt, liegt die Verantwortung nur in den seltensten Fällen beim Autohersteller.

Antwortete vor 9 Monaten
Bestatter | Moderator Moderator
 
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vielen Dank.

Aber hier geht der Frontairbag wenigstens auf.

und auch die Seitenairbags öffnen.

Der 1.te Gutachter - damals mit Auftrag von der Staatsanwaltschaft- war der Meinung, dass sowohl Seiten als auch Frontairbags bei diesem Aufpall hätten öffnen müssen.

Der Gutachter von Peugeot ist der Meinung, dass bei einem Seitenaufprall die Airbags mit einer GEschindigkeit von 70 - 80 km/h nicht öffnen müssen.

Unabhängig davon wäre die schwere Kopfverletzung sowieso passiert.

Aber dann wären diese Kleinwagen ja fahrende Särge...


... oder ist die Annahme falsch, dass ohne den Airbags die Kopfverletzungen noch schwerer gewesen wären?

Antwortete vor 8 Monaten
 
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Ja, die Airbags aus den Videos gehen auf, aber es ist erkennbar, dass es keine Vorteile hat, je nach Fahrzeug auch Nachteile.

Nicht Kleinwagen sind fahrende Särge, JEDES Fahrzeug ist ein fahrender Sarg, wenn die Anprallgeschwindigkeit größer als 70 km/h wird.

Kleinwagen mögen als "unsicherer" gelten, weil sie aufgrund ihrer Größe nur eine geringe, bzw. kurze Knautschzone haben. Größere Fahrzeuge als "sicherer", weil die Knautschzone größer, bzw. länger ist und das Fahrzeug "massiver" bzw. "stabiler" wirkt.

Das ist tatsächlich aber nur eine optische Täuschung. Kleinwagen haben nicht nur eine "kurze" Knautschzone, sie haben auch ein geringes Gewicht und damit ist die Energiemenge, die bei einem Aufprall vernichtet werden muss auch um einiges geringer, als bei einem "großen" Fahrzeug.

Ein "großes" Fahrzeug hat nicht nur den Vorteil einer längeren Knautschzone, es benötigt auch deutlich mehr Knautschzone, weil durch die größere Masse deutlich mehr Energie beim Aufprall vernichtet werden muss.

Beide "Systeme" sind im unteren Geschwindigkeitsbereich, also bis etwa 70 km/h identisch, keines hat einen prinzipiellen Vor- oder Nachteil.

Mit zunehmender (Anprall-)Geschwindigkeit wird die Fahrzeugmasse aber relativ unerheblich. Energie ist Masse mal Geschwindigkeit².

Verdoppelt sich die Geschwindigkeit, dann vervierfacht sich die Aufprallenergie; die (Fahrzeug-)Masse bleibt aber immer gleich - einfache Physik.

Das Problem aus der (Aufprall-)Energie ist nicht abhängig von der Größe (Masse) eines Fahrzeugs, sondern von dessen (Aufprall-)Geschwindigkeit.

Ab 70 km/h Aufprallgeschwindigkeit macht es für die Insassen keinen Unterschied mehr, ob sie in einem asiatischen Kleinwagen oder einer Mercedes E-Klasse sitzen.

Die verlinkten Videos zeigen es doch recht deutlich. Fahrzeuge wie Audi A4 oder VW Passat CC gelten nicht unbedingt als rollende Kartenhäuser, aber bei "nur" 64 km/h (die Anprallgeschwindigkeit bei diesem Test) reicht eine "ungeschickte" Stelle beim Anprall und die Karosseriestruktur ist völlig überfordert und es kommt zu ganz erheblichen Verletzungen der Insassen.

Genau diese physikalischen Hintergründe beeinflussen auch die Entwicklung der Sicherheitssystem:

Man kann keine Karosseriestruktur so verbessern, dass ab 70 km/h Aufprallgeschwindigkeit man noch von "Insassensicherheit" reden kann. Die Sicherheitsentwicklung geht daher den (physikalisch einzig möglichen) Weg über diverse Assistenzsysteme, die im Vorfeld einen Anprall (Unfall) verhindern (zB. ABS und ESP) bzw. die Aufprallgeschwindigkeit möglichst stark reduzieren (zB. die verschiedenen Bremsassistenten).

Man kann das Fahrzeug nicht "stabiler" machen, man kann aber versuchen, es langsamer zu machen und damit den relevanten Punkt der Geschwindigkeit im Moment des Anpralls so klein wie nur möglich zu bekommen.

...

Zurück zum konkreten, Deinem Fall.

Was Du da machst, ist ja irgendwo ganz nett, aber völlig sinnlos. Da es keine feste Zusage gibt, sei es durch den Hersteller oder durch gesetzliche Vorgaben, dass ein Rückhaltesystem eine Reduzierung von Verletzungen haben MUSS, gibt es keine Rechtsgrundlage für was auch immer, weil eine starke Verletzung eingetreten ist.

Nie vergessen: Airbags sind keine Pflichtausstattung.

Eine Klagemöglichkeit würde nur dann bestehen, wenn ein vorhandener Airbag zusätzliche Verletzungen verursacht hätte. Also eine Verschlechterung durch einen ausgelösten Airbag eingetreten wäre.

Ein Airbag, der nicht auslöst, ist nicht schlechter als ein nicht vorhandener Airbag. Eine "fehlende Verbesserung" ist nicht einklagbar.

Antwortete vor 8 Monaten
entfernterNutzer | Experte

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