Hallo und HILFE!

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Hallo an Alle!
Brauche bitte Hilfe!! Habe mir vor 4 Monaten einen gebrauchten Fiat Punto gekauft BJ 2003. Habe ihn von einem Autohändler, habe ihn dort probegefahren und bei Übergabe eine Mängelliste unterschrieben, in der ausser div. Lackkratzern die vorhanden und von mir akzeptiert waren, alle mit "in Ordnung" angekreuzt war. Nun hat leider am Sonntag die Öldruckleuchte angefangen zu blinken und ich habe das Auto in die Werkstatt schleppen lassen. Nun kann sich der Schaden von Ölventil bis hin zur defekten Ölpumpe erstrecken, was ja von 100 bis unendlich viel Euro kosten kann.

Nun meine Frage: muss der Händler das zahlen, weil versteckter und für mich nicht erkennbarer Sachmangel, trotz meiner unterschriebenen Liste, in der offiziell der Motoröldruck "in Ordnung" war? Bin das Auto seit Kauf auch schon ca 2000 km gefahren.

BITTE UM HILFREICHE ANTWORT, meine Nerven gehen mir schon durch!! Danke schon mal!!!!

LG Sophie

Themen: Autokauf, FIAT Punto
Details zum Fahrzeug: Benzin, Schaltgetriebe
Fragte vor 10 Monaten

1 Antwort Beste zuerst - Ältere zuerst

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Das Bezahlen einer fremden Rechnung muss er nicht. Selbst wenn es sich um einen Sachmangel handeln würde.

Was er muss, das ist den Mangel beseitigen. Er hat das Recht den Mangel zu prüfen, ob es sich um einen Sachmangel handelt, wenn nicht, dann auch die Mängelbeseitigung begründet! abzulehnen. Ist es ein Sachmangel, dann muss man ihm zwei mal die Möglichkeit geben, diesen Mangel zu beseitigen.

Somit sollte man sofort den Händler informieren, dass hier ein Mangel am Fahrzeug vorliegt und auffordern, sich entsprechend der Sachmangelhaftung zu kümmern.

Dieses Schreibe, dass das Fahrzeug erkennbar mängelfrei war, sehe ich als Vorteil für den Käufer. An einen Sachmangel bestehen bestimmte Bedingungen, nicht jeder Mangel ist ein Sachmangel:

Vor dem Kauf bereits vorhanden, aber zu dem Zeitpunkt noch nicht erkennbar.

Den zweiten Teil mit der Nicht-Erkennbarkeit bestätigt dieses Schreiben.Den ersten Teil, dass der Mangel vor dem Kauf bereits oder eben noch nicht (verdeckt) vorhanden war, liegt in der Beweispflicht des Verkäufers, darüber macht dieser Zettel keinerlei Aussage.

Antwortete vor 10 Monaten
entfernterNutzer | Experte

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