Federung

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Bei meinem IX35 2WD 2.0 Benziner habe ich das Problem dass bei Beladung das Heck viel zu tief einfedert. Dadurch steht auch die Anhängekupplung viel zu tief.
Ist dieses Problem noch jemandem bekannt?

Themen: Sonstiges, HYUNDAI ix35
Details zum Fahrzeug: Baujahr 2011, 160 PS, 2000 ccm, Benzin, Schaltgetriebe
Fragte vor 11 Monaten

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Endweder verstärkte Federn einbauen oder Stoßdämfer die man über eine kleine Luftpumpe im Heck oder am Amaturenbrett anbringen kann aufpumpen je nach Bedarf.



Gruß Hans

Antwortete vor 11 Monaten
ffmarmontreal | Experte
 
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Wie wär's denn damit , das Fahrzeug nicht zu überladen ... zumal bei Hängerbetrieb. Ich möchte einem solchen Geschoss, das ins Schlingern gekommen ist, jeden Falls NICHT begegnen wollen. oO

Alternative wäre, einen LKW/Sprinter anzuschaffen, falls man öfter mit solchen Lasttransporten befasst ist.

*btw* @ffarmontreal
Mit "Stoßdämpfer aufpumpen" erreichst Du bezüglich Einfedertiefe gar nix .. außer einem sehr eingeschränken Fahr- bzw. Federungskomfort; das statische Einfederverhalten ist bei StahlfederFahrwerken NUR durch die Federkenndaten und der Last vorgegeben; mit solcherlei 'Spielchen' kann man allenfalls das dynamische Einschwingverhalten des Fahrwerks beeinflussen.

Was Du vielleicht gemeint hast, ist eine Luftfederung (incl. Niveauregulierung) .. aber das ist dann eine gaaanz andere Technologie ;-)

Antwortete vor 11 Monaten
Lo | Experte
 
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Gemäß Vorschrift muss die AHK in allen Betriebszuständen (leer und beladen) zwischen 370 und 420 mm über dem Boden sein.

Bedingungen sind gerader Boden, Einhaltung der zulässigen Lasten (Gesamtgewicht und Achslasten des Zugfahrzeugs, sowie der Aufliegelast auf der Kupplung), gemessen wird die Kugelmitte senkrecht zum Boden.

Da dies im Rahmen der Typzulassung einer AHK gutachterlich im Versuch nachgewiesen werden muss, ist es ohne einen Defekt (zB. gebrochene Federn) oder Verschleiß (Ermüdung der Federn durch häufige hohe Beladung oder auch Überlastung) eher wahrscheinlich, dass hier eine Überladung vor liegt.

Beladen, wiegen, nachmessen.


Dass Andere ähnliche Probleme haben, bedeutet nicht, dass Du keine Überladung vor nimmst, oder dass anderen keine Überladung vornehmen.

Antwortete vor 11 Monaten
entfernterNutzer | Experte
 
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Joo, Du Troll namens "US1" ... Alles klar jetzt:

[Zitat]
US1 schrieb am Montag, 2. Juli 2012, 12:43 Uhr
Schlaue Antwort, wenn den Beladungszustand nicht kennt.
[/ZitatEnde]

... und dann, keine 3 Stunden später:
[Zitat]
US1 schrieb am Montag, 2. Juli 2012, 15:21 Uhr
Den Beladungszustand kenne ich! Der wurde von einem gerichtlich bestellten Sachverständigen gemessen. Er hat dann auch festgestellt dass die vorgeschriebene Mindesthöhe der Anhängekupplung unterschritten wird.
[/ZitatEnde]

... daaa muss der 'gerichtlich bestellte Sachverständige' aber schnell reagiert ... und NOCH schneller gearbeitet haben ^^

Für mich ist dieser Mumpitz eindeutig als 'Trollalarm' entlarvt.

*Noch Fragen, Kienzle?!*

Antwortete vor 11 Monaten
Lo | Experte
 
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Wenn gutachterlich festgestellt wurde, dass tatsächlich ein Mangel vor liegt, dann ist doch gut. Dann kannst Du zu Deinem Verkäufer und die Mängelbeseitigung verlangen.

Was etwas irritierend ist, ist die Nachfrage nach anderen Leuten. Egal ob Du nun der Einzige oder einer von vielen bist, es verändert nichts an dem Mangel selbst, noch an Deinen Rechten.

Diese Irritation ist es dann auch, was an der angeblich bereits ausgeführten gutachterlichen Feststellung zweifeln lässt.

Wenn das bei einem selbst alles so eindeutig ist, dann holt man sich doch nicht andere dazu, bei denen die Ursache völlig fraglich ist und setzt sich einem erheblichen Risiko aus, dass man es plötzlich mit Trittbrettfahrern zu tun hat, oder zumindest eine ganz massive zeitliche Verzögerung der eigenen Mängelbeseitigung zu riskieren, weil man - was eigentlich - durchführen möchte.


Nicht weniger irritierend ist dazu dann noch Dein Anwalt. Wenn hier bereits ein durch ein Gericht/ Richter angeordneter Sachverständiger eine Begutachtung vorgenommen hat, dann bist Du ja bereits mit einem Anwalt sehr weit fortgeschritten.

Was sagt dieser Anwalt zu Deiner Suche nach anderen Geschädigten, die ja nun nicht unerheblich die praktisch sofort mögliche Urteilsfindung verzögert.


Es wird auch nicht verständlicher, warum hier ein Gericht eigenständig ein Gutachten beauftragt haben sollte. Ein gerichtlich bestelltes Gutachten dauert etwa 8-12 Wochen und wird erst veranlasst, wenn es etwas an der Glaubwürdigkeit des eigenen Gutachtens zu zweifeln gibt.

Hier geht es um eine berechtigte oder unberechtigte Sachmangelforderung und das ist eine juristische Allerweltsgeschichte. Das mag für Dich persönlich schon elementar sein, aber für Richter so exotisch wie ein Backenzahn mit Karies für einen Zahnarzt.

Dafür werden üblicherweise keine Gutachten durch das Gericht beauftragt. Kein Unfallarzt benötigt für die Behandlung eines eingerissenen Fingernagels ein Differenzialgutachten.

Irgendwie passen ein paar Dinge hier nicht so zusammen, wie sie berichtet wurden. Ich bin dann mal weg, bis es eine gewisse Glaubwürdigkeit erreicht hat.

Antwortete vor 11 Monaten
entfernterNutzer | Experte
 
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Nicht einfach zu lösen und mit Einbeziehung durch Dritte wird es nur schwerer.

Der Reihe nach:
Das aufgetreten Schlinger sollte man weg lassen. Es gibt zu viele Gründe, warum ein Schlingern auch innerhalb zulässiger Geschwindigkeiten auftreten kann, aber dennoch nicht zwangsweise auftreten muss.

Falsche Gewichtsverteilung der Ladung,
große Massen weit entfernt von der Achse, also große Gewichte weit vorn oder auch weit hinten im Wohnwagen. Dafür muss nicht das zulässige Gesamtgewicht oder die Deichsellast überschritten werden.

Allein eine große Masse mit dem großen Hebelarm machen aus üblicherweise geringen und völlig harmlosen Einflüssen ausreichend große Pendelimpulse. Beliebter Fehler bei Wohnwagen, wo ordentlich Gewicht durch zwei volle Gasflaschen und Wasserkanister ganz vorn im Gaskasten mit dem Verstauen schwerer Dinge, wie zB. dem Vorzelt mit Gestänge und Verlängerungskabeln ganz hinten ausgeglichen wird.

Bereifung am Anhänger,
ungeeignete oder alte Bereifung, ungleich vorgeschädigte Bereifung, weil auf dem üblichen Standplatz immer ein Reifen in der prallen Sonne (UV-Licht) steht und der Andere immer im Schatten, nicht korrekter Luftdruck auf den Reifen

Überladung des Wohnwagens,
ein WW-Fahrwerk ist für die Last x ausgelegt, eine vorgeschriebene Reserve gibt es nicht

externe Einflüsse,
wie Seitenwind nach einem Waldabschnitt oder beim Überholen eines LKW, Bodenwellen, Spurrillen, Teerfugen, ...

Alles Dinge, die einen massiven Einfluss auf das Fahrverhalten eine WW bzw. Anhänger haben und völlig vom Zugfahrzeug unabhängig sind, egal ob VW up oder Audi Q7.

Dass eine 20mm zu tiefe AHK jedoch etwas mit einer Auswirkung auf das Schlingerverhalten des Anhängers zu tun haben soll, das ist ein eher unbekannter, weil physikalisch nicht kausal erklärbarer Effekt.

Keine Veränderung der Massen, keine Veränderung der Hebel, keine Veränderung von Sturz oder Spur am Anhänger, keine Veränderung der Luftströmungen an der WW-Front oder Seite - wo soll sich das was am Schlingerverhalten negativ verändern?

Da man auch noch in der Beweispflicht ist, dass man selbst keine Ursachen gesetzt hat, also Beladung, Bereifung, ... restlos alles innerhalb der vorgegebenen und auch empfohlenen Parameter war, dies aber nicht kann, kann man für diesen Themenbereich nicht mal Zweifel gegen den Fahrzeughersteller erzeugen.

---

Bleibt ausschließlich das "zu tief".

Dass Dein Wagen jetzt zu tief ist, ist sicherlich ein Mangel, aber die Frage ist, ob dies der Hersteller zu verantworten hat.

Hier wurde eine Überladung und damit Überlastung eingeräumt und damit ist dann auch schon wieder alles vorbei - Eigenverschulden, Thema erledigt.


Es gibt keine "Reserven", sondern nur Grenzen und werden diese Überschritten, dann macht man dies komplett auf eigenes Risiko und eigene Haftung.

So ein Fahrzeughersteller gibt doch nicht aus reinem Vergnügen eine klare Grenze, sondern aus seiner gesetzlichen Produkthaftung und Gewährleistung. Bis dahin haftet er, aber ein einziges Kilogramm drüber und er ist vollständig raus.

Dass Andere eventuell auch dieses Problem haben, interessiert nicht. Auch die können diesen Effekt durch eine Überladung/ Überlastung eigenverschuldet selbst verursacht haben.

Zieht man andere Betroffene mit rein, muss man auch für diese anderen Betroffenen ebenso den Nachweis führen, dass hier keine Überlastung durchgeführt wurde. Bei einer "Sammelklage" sind das aufgrund der eigenen Interessen zum Thema keine neutralen Zeugen, sondern ebenso Anspruchsteller (Kläger oder Nebenkläger).


Einzig machbare Lösung ist der Nachweis eines Konstruktionsmangels, also "ab Werk" vorhanden:

Dafür benötigt man eine sichere Ausgangsbasis, das ist ein Neuwagen, denn nur dieser ist bisher nie überlastet worden.

Dieser Wagen muss dann bis zum vom Fahrzeughersteller erlaubten Limit beladen werden, der muss mit der Beladung eine ausreichend lange Strecke gefahren werden - die Federn müssen auch arbeiten - und nach dieser Testfahrt muss die Höhe gemessen werden.

Ist nach diesem Versuch dann die Höhe zu gering, dann hat Hyundai ein Problem. Ist jedoch nach diesen Versuch die Höhe innerhalb der zulässigen Grenzwerte, dann hast Du eine riesen Rechnung zu bezahlen.


Eine Abwägung der Risiken, ob nicht der Einbau verstärkter Federn weitaus schneller und preiswerter das Problem aus der Welt schaffen würden, musst Du selbst entscheiden.

Antwortete vor 11 Monaten
entfernterNutzer | Experte

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