Renault Kangoo 1,5 DCI nach Zahnriemen wechsel springt er nicht mehr an

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Hi kann mir jemand einen Tip geben .. Habe meinen Renault Kangoo 1,5 DCI zum Zahnriemen wechsel in die vertragswerkstatt gebracht vor guten 2 wochen als ich ihn wieder abholen wollte sagte der meister ist gibt ein problem:
-Steuerzeiten sind ok
-Hochdruckpumpe Raildruck ok
-Wegfahrsperre ok
-Kompression ok
-Injektoren lassen aber keinen Kraftstoff in den verbrennungsraum.
Die werkstatt ist verzweifelt und ich erst kann mir bitte einer mit seiner erfahrung weiter helfen .
vielen vielen dank mfg

Themen: Service, RENAULT Kangoo
Details zum Fahrzeug: Kasten, Baujahr 2004, 68 PS, 1498 ccm, Diesel, Schaltgetriebe
Fragte vor etwa 1 Jahr

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Wie jetzt, die Werkstatt hat aufgegeben und der Kunde soll nach einer Lösung selber suchen?

Mit welcher Begründung wollen die auch nur einen Cent irgendwann mal berechnen, für eine "fachgerecht ausgeführte Arbeit"?

Da sollte vielleicht mal ein fristsetzender Brief als Einschreiben bei denen eintreffen, freundlich, sachlich und vom Inhalt die Jungs dort ohne jeden Zweifel lassen, dass sie sich mit der Fehlersuche sputen sollten, bevor es für sie so richtig teuer wird.

Antwortete vor etwa 1 Jahr
entfernterNutzer | Experte
 
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Ab zum Anwalt, wenn es schon nicht die Vertragswerkstatt weisst, dann weiss es normalerweise keiner...

Antwortete vor etwa 1 Jahr
 
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Alles schön und gut aber jetzt noch nen rechts streit anzufangen habe ich keinen bock ihr scheint den sin meiner frage nicht zu verstehen ich brauche mein auto wen es wieder läuft werde ich mir schon einen anwalt nehmen aber momnentan habe ich grössere sorgen den mein auto hat ein problem was unlösbar erscheint und ich bin darauf angewiesen hat jemand einen tib danke

Antwortete vor etwa 1 Jahr
 
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Wenn ein Fahrzeug nicht anspringt, gibt es nur ein paar wenige Gründe. Wenn die Werkstatt diese wenigen Gründen nicht kennt, nicht überprüfen kann, keinen Fehler findet, obwohl das Fahrzeug in ihrer Fachwerkstatt steht (was "wir" nicht haben), an Testern angeschlossen ist (was "wir" nicht haben) und direkt am Fahrzeug arbeitet (was "wir nicht haben) und den Fehler nicht lokalisieren und beseitigen kann, dann sind das allesamt Flachpfeifen.

Wie sollen "wir", die drei Analysemöglichkeiten nicht haben, einen Fehler finden oder einen Tip geben. Wie ist sicher gestellt, dass ein Tip von "uns" auch fachgerecht nachgegangen wird, wenn die notwendige Überprüfungs-Arbeit am Fahrzeug dann durch Flachpfeifen ausgeführt wird.

Weiterhin geht es hier zweifelsfrei um eine Gewährleistung der Werkstatt für ihre Arbeit. Es kann davon ausgegangen werden, dass der jetzige Mangel durch diese Werkstatt verursacht wurde, somit ist sie verpflichtet, im Rahmen der Sachmangelhaftung den Mangel vollständig auf ihre Kosten zu beheben.

Hier wurde zwei Wochen am Fahrzeug herumlaboriert und nichts gefunden, damit ist ebenso eindeutig beweisbar, dass das mit der kostenlosen Mängelbeseitigung vollständig gescheitert ist.

Der Wagen muss durch eine tatsächliche Fachwerkstatt in Stand gesetzt werden, die dafür berechtigten Kosten hat die bisherige Werkstatt zu zahlen.

Da der Wagen nicht fahrbereit ist, kommen weitere Abschlepp- bzw. Transportkosten dazu. Diese Kosten sind unmittelbar der Mängelbeseitigung zuzuordnen und müssen ebenso von der bisherigen Werkstatt bezahlt werden.

Um diese Kosten durch die Werkstatt nicht tragen zu müssen, muss sie, die Werkstatt beweisen (objektiv nachvollziehbar, "gerichtsfest"), dass sie den Mangel nicht verursacht hat. Nicht weil es der für den Kunden bequeme Weg ist, sondern weil es der Gesetzgeber für die ersten 6 Monate so vorgeschrieben hat.

Dass hier die Werkstatt absolut nichts beweisen kann, weder den gemachten Fehler noch ihre "Unschuld" also die Nichtverursachung dieses Mangels, ist sie in der Kostentragepflicht.

Daher ist der Tip hier, dass die Werkstatt einen freundlichen und sachlichen Brief bekommt, in der sie eine weitere, zweite und damit letztmalige Nachfrist gem. BGB zugestanden wird und innerhalb 7 Tagen den Mangel beseitigt. ZB. in dem sie den Wagen selbst in eine Fachwerkstatt verbringt und dort reparieren lässt,

oder mit Ablauf der Fristsetzung ein Anwalt im Rahmen einer gerichtlich angeordneten und durch einen Gerichtsvollzieher durchgeführten Ersatzvornahme dieses durchführen wird und die bisherige Werkstatt dann neben den Kosten der Mängelbeseitigung noch 4stellige Anwaltskosten plus Verfahrens- und Gerichtsvollzieherkosten zur zwangsweisen Durchsetzung zu tragen hat.


Was "wir" auf technischer Seite machen können, ist nur rumraten und stochern im Nebel. Dies sind aber alles Dinge, die auch ein Azubi im ersten Lehrjahr in der Berufsschule gehört hat und die bisherige Werkstatt auch ausführen können müsste.

Entweder sind das Flachpfeifen, die nicht mal die Grunddinge ihres Berufes kennen und umsetzen können, oder sie wissen was los ist, weil sie einen richtig teuren Bock geschossen haben und sich nun auf dumm stellen und Dich weich kochen, damit Du einen dummen Fehler machst und sie aus ihrer Haftung kommen.

Es mag ja auch verständlich sein, dass Du nicht noch zusätzlich einen Rechtstreit führen willst, aber Du bist bereits mitten in einem drin, geführt durch die Werkstatt, nur (noch) unbemerkt durch Dich.

Hier geht es darum, dass Du mit einer schlauen Idee kommst, diese dann vorgetragene Idee von der Werkstatt als Auftrag von Dir angesehen wird und dann wegen vorliegendem Auftrag etwas munter machen kann, was Du aufgrund der Auftragserteilung bezahlen musst und die eigene Haftung an der jetzigen Ursache immer weiter "verdunsten" lässt, weil durch weitere, von Dir beauftragte Arbeiten hinterher nichts mehr nachvollziehbar sein wird.

Antwortete vor etwa 1 Jahr
entfernterNutzer | Experte

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