Bei Anhängern gibt es zwar eine "gesetzliche Ladungsverwendung", aber dann doch etwas anders, als direkt abgeleitet.
Grundsätzlich ist es egal was auf welchem Anhänger transportiert wird, es müssen nur die Gewischte und die Ladungssicherung eingehalten werden.
Die "Besonderheit" bei einen Autotransport-Anhängers ist die spezialisierte Konstruktion zum Be- und Entladen und einfache Befestigung von Kraftfahrzeugen.
Es gibt aber kein Verbot irgendwelche Möbelteile oder auch ein Pferd darauf zu transportieren, so lange man es vernünftig befestigen kann - da wird es allerdings mit einem Pferd schwierig werden, zumindest solange es lebt.
Zweckbindung besteht aber, wenn der Anhänger wegen Sportgerätetransport von der KFZ-Steuer befreit ist (grünes Kennzeichen). Autotransport-Anhänger mit einem umgebauten Rennsport-Fahrzeug ist in Ordnung, der Transport von einem "normalen" PKW mit einem derartigen Anhänger nicht. Ein steuerbefreiter Pferdeanhänger und dann zum Transport von Heu benutzt ist ebenso ein Steuerbetrug.
Dann gibt es noch das Sonntags-, Ferien- und Feiertagsfahrverbot für Anhänger, die von einem LKW gezogen werden. Hier gibt es die pauschale Ausnahme, wenn der Anhänger für Freizeit und Hobby genutzt wird.
Wohnwagen darf fahren, Pferdeanhänger darf fahren, PKW-Transportanhänger mit klar erkennbarem Rennsportfahrzeug ist frei, mit einem "normalem" PKW aufgeladen jedoch nicht, auch nicht wenn alles "privat" ist.
Trifft bei einem Passat aber ohnehin nicht zu.