Wie Vorgehen bei Autokauf bzw. Zulassung?

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Hallo Leute!

Man glaubt es kaum, aber ich habe ein Auto gefunden. Jedoch stoße ich gerade auf ein anderes Problem.

Situation ist folgende:

Das Auto was ich Kaufen möchte, steht abgemeldet in einer Tiefgarage. Anzahlung wurde schon geleistet.

Wenn ich den Wagen voll Bezahle, möchte ich diesen auch sofort mitnehmen. Da er jedoch nicht angemeldet ist, müsste ich ihn erst anmelden. Dazu benötige ich jedoch Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein. Der Verkäufer gibt mir diese, und den Schlüssel, jedoch erst mit Erhalt des Geldes. Der Wagen würde also dann noch in der Tiefgarage stehen bleiben, für einen oder zwei Tage, bis ich die Schilder habe. Danach könnte ich ihn halt raus fahren.

Die Frage ist, wie bekomme ich den Wagen bei Geldübergabe sofort mit?

Ist es die Regel, dass Auto zu bezahlen, dann mit den Papieren die Anmeldung zu vollziehen und dann später das Auto abzuholen?

Bleibt da wirklich nur die Option abschleppen?

Gruß

Themen: Autokauf, RENAULT Clio
Details zum Fahrzeug: Baujahr 2003, 82 PS, Diesel, Schaltgetriebe
Fragte vor 8 Monaten

1 Antwort Beste zuerst - Ältere zuerst

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Ware gegen Geld ist nicht unüblich.

Drei Möglichkeiten:

- Anhänger oder Abschleppdienst
abschleppen ist nicht möglich, oder genauer unzulässig. Abschleppen ist das Entfernen eines zugelassenen aber technisch defekten Fahrzeugs aus einer akuten Pannensituation.

Alles andere ist "schleppen" (ohne "ab-")und dafür benötigt es eine Sondergenehmigung durch die Straßenverkehrsbehörde, die Abschleppdienste haben, "Private" eher nie bekommen.


- Kurzzeitkennzeichen
Die Kosten für die Versicherung werden oft verrechnet, wenn man dann bei der Zulassung auch bei dieser Versicherung bleibt. Sind etwa 25 Euro für die Kennzeichen plus etwa 20 Euro für das Verfahren, kann man 5 Tage mit herumfahren.


- das Kennzeichen zuteilen lassen.
Fahrten, die unmittelbar im Rahmen der Zulassung absolviert werden müssen, dürfen mit einem zwar noch ungesiegeltem ("gestempelten"), aber schon zugeteiltem Kennzeichen ausgeführt werden.

Also Abholung des Fahrzeugs beim Verkäufer, ggf. zu einer Prüfstelle wegen HU ("TÜV") und dann zur Zulassungsstelle.

Aufpassen:
Eine Online-Reservierung eines Wunschkennzeichens ist KEINE Zuteilung.
Es darf damit nur in dem Zulassungsbereich oder den direkten angrenzenden Zulassungsbereichen gefahren werden
Es dürfen nur direkte und unmittelbare Strecken gefahren werden, nicht mal kurz zum Badesee, nicht mal kurz zu Aldi, selbst wenn man direkt daran vorbei kommt.

Zuteilung erfolgt telefonisch bei der Zulassungsstelle, man benötigt einige Daten aus der Zulassungsbescheinigung (ehemals "Brief") wie frühere Kennzeichen, Typ und FIN (Fahrgestellnummer).

Das dann zugeteilte Kennzeichen ist dann auch das "richtige" Kennzeichen, was bereits verbindlich eingetragen wird.

Mit dieser genannten Kombination die Schilder anfertigen lassen, an das Fahrzeug schrauben und mit einer Versicherungsbestätigung, die derartige Fahrten beinhaltet, darf dann auch gefahren werden.

Hier gibt es oft eine Begrenzung auf 2 oder 3 Tage, das ist unbedingt zu erfragen, einen Tag "überzogen", auch unbewusst, ist eine Straftat.

Also mit dieser Zuteilung zwar einige Bedingungen verbunden, aber dafür völlig kostenlos. Der Verwaltungsvorgang der Zuteilung ist kostenlos, die Kennzeichen benötigt man ohnehin und die Kombination ist schon "die Richtige", die Versicherung verlangt auch nichts extra für die "3 Tage früher", muss eben nur angesagt werden.

Antwortete vor 8 Monaten
Zufriedener | Experte

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