Garantie

Save-to-notepad Fa_subscribe Fa_send

Ich habe vor ca. 2 monaten mein Fahrzeug gekauft von einem Händler über ein Bekannte börse. Das alles ohne Garantie. Nun habe ich probleme mit dem Getriebe.! Habe in der Fachwerkstatt nachschauen lassen und die Symptome deuten def initif daraufhin das dass Getriebe seinen Geisst aufgibt. Würde es mir irgendwas bringen dem Händler damit zu konfontrieren?

Bin da abselut ahnungslos aber ist es nicht so das ein Händler Garantie leistungen erbringen muss?

Danke im Vorraus.

Themen: Autokauf, OPEL Vectra
Fragte vor mehr als 1 Jahr

14 Antworten Beste zuerst - Ältere zuerst

Rate-up
1
Rate-down

Wenn man davon ausgeht, dass der Händler die Gewährleistung nicht wirksam hat ausschließen können (was wahrscheinlich ist, da dieser Ausschluss (siehe Beschreibung!) nur in wenigen Fällen wirksam möglich ist), dann kannst du ihn sehr wohl im Rahmen seiner Gewährleistungspflicht belangen. Du musst auch nichts beweisen, da innerhalb der ersten 6 Monate ab Kauf das Gewährleistungsrecht annimmt, dass ein Mangel bereits ab Kauf vorhanden aber noch nicht ersichtlich war.

Antwortete vor mehr als 1 Jahr
PepeJones | Moderator Moderator
 
Rate-up
0
Rate-down

Eine Garantie ist immer eine freiwillige Leistung, bekommt man eine, dann gut, bekommt man keine, dann hat man auch nichts, genaueres hier:
http://www.autoplenum.de/Antworten/FAQ/G...


Was wahrscheinlich vorhanden sein wird, ist die gesetzliche Gewährleistung, genaueres hier:
http://www.autoplenum.de/Antworten/FAQ/G...

Antwortete vor mehr als 1 Jahr
geloescht | Experte
 
Rate-up
0
Rate-down

Heisst das , das ich mit dem Problem zum Verkäufer gehen kann ?

Antwortete vor mehr als 1 Jahr
 
Rate-up
0
Rate-down

Wenn der Verkäufer die gesetzliche Gewährleistung nicht ausgeschlossen hat, oder

wenn der Verkäufer die gesetzliche Gewährleistung zwar ausgeschlossen hat, aber sie nicht hätte ausschließen dürfen/ können,

dann ja

Antwortete vor mehr als 1 Jahr
geloescht | Experte
 
Rate-up
0
Rate-down

Nicht Garantie und Gewährleistung verwechseln.
Hast Du den Wagen von einem Händler gekauft, hast Du nach BGB mindestens 12 Monate Gewährleistung.

Ein Ausschließen der Gewährleistung geht nur:

Wenn der Händler den Wagen im Kundenauftrag verkauft hat, also nur als Vermittler auftritt.

Der Wagen wurde explizid als Exportfahrzeug verkauft.

Der Wagen wurde als "Schrott" verkauft.

Der Wagen wurde nur an andere Händler verkauft. Unter Gewerbetreibenden kann die Gewährleistung ausgeschlossen werden.

Ich hoffe, ich habe nichts vergessen.

Antwortete vor mehr als 1 Jahr
opelfan | Experte
 
Rate-up
0
Rate-down

Nein es ist ein Händler gewesen.

Antwortete vor mehr als 1 Jahr
 
Rate-up
0
Rate-down

Also heisst das im Klartext das ich den Händler der mir das Auto verkauft hat nicht damit belasten , denn beweisen kann ich's nicht das das Getriebe einen knacks hatte ? ? ?

Antwortete vor mehr als 1 Jahr
 
Rate-up
0
Rate-down

a) es ist schon zu vermuten (aber nicht sicher), dass der Händler im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung den Mangel beseitigen muss,

b) in der Beweispflicht befindet sich in den ersten 6 Monaten ab dem Verkauf der Händler


Aber:
c) da Du keinerlei Ahnung hast und nicht sonderlich verstehst, was in den FAQ oder auch hier geschrieben wurde und wie das umzusetzen ist, nimm bitte jemanden aus Deinem Bekanntenkreis, der halbwegs Ahnung hat, ggf. hier noch Infos holt und dann mit Dir gemeinsam beim Händler antritt.


Bitte nicht falsch verstehen, es hat überhaupt nichts mit "unintelligent" zu tun, sondern dass Du bestimmte Dinge nicht kennst, weil Du etwas ganz anderes gelernt hast und daher hier genannte Dinge sehr wahrscheinlich "falsch benutzten" wirst.

Dir wird mit dieser Ausgangslage der Händler wahrscheinlich irgendwas vom Pferd erzählen und Du bist nicht weiter als vorher, weil Du diese Antwort überhaupt nicht richtig bewerten und darauf reagieren kannst.

Entweder ein(e) vertrauensvolle(r) Bekannte(r) mit Kenntnissen in dieser Richtung hinzuziehen oder gleich "richtig" bei einem Fachanwalt oder auch beim Verbraucherschutz nachfragen.

Bist Du im ADAC, AVD, ... oder hast über die KFZ-Versicherung irgendwelche Beratungsgespräche bei Anwälten frei oder gar eine Rechtsschutzversicherung, dann nutze das.

Antwortete vor mehr als 1 Jahr
geloescht | Experte
 
Rate-up
0
Rate-down

Beim letzten Telefonat mit dem Händler sagte er mir das die Gewährleistung nicht auf Motor und Getriebe gelten würde ! ! Auf was soll die Gewährleistung dann sein ? Verstehe ich nicht.habe inzwischen einen kosten Voranschlag machen lassen wegen dem Getriebe. Satte 3.000€. Echt sehr ärgerlich.das war unser ganzes gespartes.

Antwortete vor mehr als 1 Jahr
 
Rate-up
0
Rate-down

Blödsinn, in der gesetzlichen Gewährleistung werden keinerlei Bauteile ausgeschlossen. Nicht mal echte Verschleißteile wie Brems- oder Kupplungsbeläge.

Bei einer Garantie können bestimmte Teile oder auch komplett Baugruppen ausgeschlossen werden oder mit einer Selbstbeteiligung belegt sein.

Aber Garantie hat nichts mit der gesetzlichen Gewährleistung zu tun, das sind zwei völlig eigenständige, voneinander unabhängig Dinge.

Würde ich mal den Verkäufer freundlich darauf hinweisen, dass er da nichts verwechseln möge.

Lies Dir bitte nochmal genau. vollständig und in Ruhe die bereits oben gemachten Links in die FAQ durch - und lasse Dir von jemandem helfen, der sich halbwegs damit auskennt.

Hier nutzt nur der Verkäufer Deine Unwissenheit und Unsicherheit aus.

Antwortete vor mehr als 1 Jahr
geloescht | Experte
 
Rate-up
0
Rate-down

Folgender original Abschnitt vom Kaufvertrag bzw. Von der Rechnung des Händlers

Der Verkauf erfolgt unter Ausschluss der Gewährleistung ,soweit dies gesetzlich zulässig ist.Wird der Verkäufer jedoch zur Gewährleistung verpflichtet,so wird diese auf ein Jahr beschränkt.Der Käufer hat sich ausgiebig mit der verkauften Ware beschäftigt ,ist Probe gefahren und hat das Fahrzeug durch dritte fahrkundig begutachtet.Ort der nacherfüllung des Sachmangelanspruchs ist der Sitz der Verkäufers.
MÄNGEL : Gebrauchsspuren an der Karrosserie des Fahrzeuges,optische Mängel und unfallschäden sind dem Verkäufer bekannt.
TECHNICHE MÄNGEL :Verschleiß der Teile,,TÜV und ASU :10.2012

? ? ? ? ?

Antwortete vor mehr als 1 Jahr
 
Rate-up
0
Rate-down

Zitat:
"Der Verkauf erfolgt unter Ausschluss der Gewährleistung ,soweit dies gesetzlich zulässig ist."

Der Satz ist doch so völlig in Ordnung.
In der zweiten Satzhälfte steht das relevante, denn ein Ausschluss ist nicht gesetzlich zulässig und somit ist die erste Satzhälfte mit dem pauschalen Ausschluss ohne jede Wirkung oder Anwendbarkeit.

...

Zitat
"Wird der Verkäufer jedoch zur Gewährleistung verpflichtet,so wird diese auf ein Jahr beschränkt."

Auch richtig, entspricht den gesetzlichen Möglichkeiten, die Gewährleistung wurde auf ein Jahr begrenzt - aber das ist doch noch nicht um.

...

Zitat:
"Der Käufer hat sich ausgiebig mit der verkauften Ware beschäftigt ,ist Probe gefahren ..."

Das ist auch Deine Pflicht als Käufer, wenn man darauf verzichtet, ergeben sich keine zusätzlichen Pflichten für den Verkäufer.

...

Zitat:
"und hat das Fahrzeug durch dritte fahrkundig begutachtet."

Interessiert nicht.
Dazu bist Du nicht gesetzlich verpflichtet, ob das gemacht wurde oder nicht, verändert nichts an Deinen Rechten oder Ansprüchen gegenüber dem Verkäufer.

Kein zivilrechtlicher (Kauf)-Vertrag, kann "öffentliche" Gesetze wie das BGB außer Kraft setzen. Somit gilt dieser Satz juristisch als wirkungslos, er ist einfach nicht vorhanden.

Wäre es möglich, dass man mit einem Vertrag Gesetze außer Kraft setzen kann, dann würde doch jeder
- mit seinem Steuerberater einen Vertrag schließen, dass man keine Steuern mehr bezahlen braucht,
- mit seinem Nachbarn einen Vertrag schließen, dass man die Stromrechnung nicht mehr bezahlen braucht,

Kann man ja alles machen, aber irgend eine Auswirkung hat das nicht.

...

Zitat
"Ort der nacherfüllung des Sachmangelanspruchs ist der Sitz der Verkäufers."

Falsch!

Nach aktueller höchstrichterlicher Entscheidung ist der Ort der Mängelerfüllung der übliche Standort des Fahrzeugs, also am "Sitz" des Käufers.

...

Zitat
"MÄNGEL : Gebrauchsspuren an der Karrosserie des Fahrzeuges,optische Mängel und unfallschäden sind dem Verkäufer bekannt."

Ist ja richtig, aber auch das verändert nichts an Deinen Ansprüchen.

...

Zitat
"TECHNICHE MÄNGEL :Verschleiß der Teile"

Klassisches Eigentor und hier erkennbar, wie rechtssicher dies alles formuliert ist:
Verschleiß ist kein technischer Mangel, sondern gebrauchsübliche Abnutzung oder Alterung.

---

Insgesamt genau das, was ich vermutet habe:
beeindruckend viel Text, der sich wahnsinnig relevant und juristisch hochgradig wichtig anhört, mächtig einschüchternd und alles daran erklärt werden kann.


Aber dann doch tatsächlich so wichtig ist, wie ein Vermerk der vorwiegenden Bewölkung und Luftfeuchtigkeit am Verkaufstag - unwichtig, uninteressant, unerheblich, ohne jede Beachtung, weniger als der berühmte Sack Reis, der gestern in China umgefallen ist.

Hole Dir fach-kompetente Hilfe, Du wirst hier komplett verarscht.

Antwortete vor mehr als 1 Jahr
geloescht | Experte
 
Rate-up
0
Rate-down

Schau mal hier rein, da ist das sehr gut erklärt:

http://ihk-trier.cms.rdts.de/ihk-trier/I...

Antwortete vor mehr als 1 Jahr
opelfan | Experte
 
Rate-up
0
Rate-down

Das Getriebe wurde inzwischen runter geholt und zerlegt. anschließend wird es general überholt. ich werde ca 1800 EUR. zahlen und den rest übernimmt der verkäufer des Fahrzeuges.

Antwortete vor mehr als 1 Jahr

Ihre Antwort

Mitglied werden bei autoplenum.de?

  • 100% kostenlos
  • Schnelle Hilfe bei Fragen
  • Uneingeschränkter Zugriff auf alle Inhalte
  • Private Nachrichten senden und empfangen
  • Kaufberatung kostenlos
  • Zweiwöchentlicher Newsletter gratis (optional)

Ähnliche Fragen

Gas geht beim schalten nicht zurück

Fragte oschwenk vor 1 Tag

Hallo, ich habe einen Vectra C 2,2 direkt, Baujahr 2005 erworben und habe nun ein kleines Problem damit: Beim Hochschalten bleibt für ca 2 sek. das Gas stehen, obwohl ich nicht mehr auf dem Gaspedal stehe. Das ist unangenehm, weil der Motor dann...
weiterlesen

2 Antworten | Themen: Motor, OPEL Vectra | 1 Stichwort: Gas bleibt stehen

Gefunden im Forum für OPEL Vectra

Signalhorn defekt

Fragte hilflos vor 7 Tagen

wollte in einer notsituation hupen ging nicht im bordbuch keine hilfe
weiterlesen

5 Antworten | Themen: Sonstiges, OPEL Vectra | 4 Stichworte: Hupe, Signalhorn, Defekt, hupen

Gefunden im Forum für OPEL Vectra

Gebrauchtwagenkauf

Fragte maramaxi vor 9 Tagen

Ich habe letzte Woche einen gebrauchten Megan Classic erworben, Baujahr 1998. Leider hat sich herausgestellt, das das Fahrzeug gravierendere Mängel wie Bremsflüssigkeitsverlust, das heißt innerhalb einer Woche (gefahrene 250 Kilometer) war Behälte...
weiterlesen

9 Antworten | Themen: Recht, RENAULT Megane | 4 Stichworte: Gebrauchtwagenkauf, Kaufberatung, Kaufvertrag, Gewährleistung

Gefunden im Forum für RENAULT Megane

defektes radlager nach 70.000 km auf garantie

Fragte anmay67 vor 18 Tagen

ist es normal, dass ein Radlager nach 70.000 km und nicht einmal vier Jahren kaputt ist; geht sowas noch auf Garantie? Auto ist ein Ceed Kombi mit 90Ps, BJ 2008
weiterlesen

2 Antworten | Themen: Sonstiges, KIA ceed | 3 Stichworte: Radlager, Defekt, Garantie

Gefunden im Forum für KIA ceed

opel 1,9cdti motor qualmt und stockt

Fragte enibody vor 18 Tagen

Hallo haben einen Vectra C 1,9cdti in der Familie, das alte Problem AGR DPF bekannt alles entfernt und ausprogrammiert (EDS) drallklappen-gestänge i.o. Wenn ich jetzt fahre läuft er richtig gut super leistung 3-4 Gang wo es richtig losgeht stockt ...
weiterlesen

Beantworten | Themen: Motor, OPEL Vectra | 4 Stichworte: Hüpfen, Motor, Qualm, Stocken

Gefunden im Forum für OPEL Vectra

Was ist die autoplenum.de-Wertung?

Die autoplenum.de-Wertung fasst alle Erfahrungen von Autofahrern und alle Testurteile der wichtigsten Automagazine zusammen: 5 ist die höchste, 1 die niedrigste Bewertung.