Es ist an sich ein nicht exotisches und schon recht bekanntes Problem bei Peugeot (und nicht nur bei denen), nur kann niemand sagen, was es ist - also den Fehler benennen.
In modernen Fahrzeugen sind die elektronischen Systeme (Sensoren, ...) alle miteinander an einem Datenbus vernetzt.
Spinnt jetzt ein Sensor und fängt an, irgendwelchen Datenmüll zu produzieren, oder besteht eine Art Wackelkontakt in diesen Busleitungen oder gibt es "Einstreuungen", also magnetische Störimpulse auf diesen Datenbus, ... wird dieser Datenmüll üblicherweise auch als unwichtiger Müll oder nicht relevante Störimpulse von der Software erkannt und herausgefiltert - einfach nicht beachtet, völlig normal und passiert in jedem Fahrzeug so - eigentlich.
In manchen, seltenen Fällen wird dieser Datenmüll auf dem Datenbus nicht als Datenmüll, sondern als "echte Information" von der Motorsteuerung erkannt und entsprechend reagiert.
Die auftretenden Fehlermeldungen, wie zB. "Anomalie Abgas" sind KEINE echten Fehler, also es besteht kein abnormales Abgas, sondern nur irgend ein verstümmelter Datenschrott, der von der Motorteuerung als etwas derartiges "herausgelesen" wird.
Leider eben auch mit der Konsequenz, dass hier durch die Motorsteuerung eine Gefahr erkannt wird und der Motor zu dessen Schutz nur noch im Notprogramm mit deutlich reduzierter Leistung betrieben wird.
Ein derartiger Fehler ist extrem schwer zu finden, weil es alles und irgendwo in dem gesamten Fahrzeugsystem sein kann.
Die neue Software ist auch keine Software, die einen Fehler beseitigt, sondern nur ein Programm mit einem veränderten Filter, der mehr "Datenmüll" herausfiltert bzw. ignoriert. Was oft klappt, aber eben leider nicht immer.
Manchmal "repariert" sich das auch von allein, weil sich einfach nur ein Kabel zB. unter dem Sitz verschiebt und irgendwelche Störungen vom Motor der elektrischen Sitzverstellung anders liegt und mit nun größerer Entfernung keine Impulse mehr in das Datennetz induzieren kann.
Eine "Reparatur" ist aufwändig, teilweise werden zB. die Leitungen etwas anders verlegt, oft erfolgreich, aber leider nicht immer.
Diese Aussagen mit dem "noch nie was von gehört" sollte man nicht zu wichtig nehmen - es verändert ohnehin nichts.
Selbst wenn jeder davon schon gehört hat, und jeder weiß, was bei diesem oder jenem Fahrzeug der Auslöser war, nutzt das bei Deinem Fahrzeug nichts - es kann und wird wahrscheinlich auch - etwas völlig anderes sein.
Es würde auch Deine Situation bzw. Ansprüche oder auch Rechte nicht verändern, egal ob Du tatsächlich der/die Erste damit bist, oder in jedem zweiten Fahrzeug dieses Typs eine solche Macke ist:
Du hast gemäß der gesetzlichen Gewährleistung und auch zusätzlich aus der Herstellergarantie einen Anspruch auf ein mängelfreies Fahrzeug.
Hier sollte man aber rechtlich prüfen lassen, zB. über eine Beratung bei einem Anwalt, wie ggf. weiter vorzugehen ist.
Im Rahmen der Herstellergarantie hast Du "nur" einen Anspruch auf ein mängelfreies Fahrzeug, es gibt jedoch keine Begrenzung für irgendwelche Reparaturversuche durch den Vertragshändler.
Ebenso gibt es im Rahmen der Garantie keine Handhabe oder Druckmittel über eine Rückgabe des Fahrzeugs, wenn der Mangel nicht beseitigt werden kann.
Ein durchsetzbarer Anspruch mit "Druckmittel" besteht nur im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung und diese besteht nur gegenüber dem Verkäufer des Fahrzeugs, also Autohaus Mustermann, jedoch nicht gegen den Hersteller Peugeot oder eine andere Vertragswerkstatt.
Durch die große Entfernung zum Verkäufer ist dies natürlich erst mal schlecht.
Dass hier bereits mehr als 6 Monate vergangen sind und eigentlich die Beweislast umgedreht ist, ist unerheblich. Der Mangel wurde innerhalb der ersten 6 Monate bereits genannt, eine kostenfreie Gewährleistungsreparatur durchgeführt, jedoch der Mangel dabei nicht beseitigt.
Es ist immer noch der "erste" Mangel und kein erneuter Mangel, somit keine Beweislastumkehr, sondern eine erneute Aufforderung, den Mangel endgültig zu beseitigen, was bei der ersten Nacharbeit nicht erfolgt ist.
Allerdings ist eine Wandlung (Rückgabe des Fahrzeugs) nie ganz einfach und kaum ohne juristische Hilfe durchzuführen. Es gibt da einige Fallen, in die man als Käufer hineintreten kann und der Verkäufer ist aus der Haftung.
Ich würde jetzt erst abwarten, ob das Fahrzeug jetzt in Ordnung ist und bei erneutem "Spinnen" mich direkt an Peugeot Deutschland zwecks Klärung wenden. Ist erst mal der kürzere Weg als an den entfernten Händler.
Gibt es dann weitere Probleme, Zeitschiebereien oder eben Dinge, aufgrund Du das Fahrzeug zurückgeben willst, sollte ein Anwalt aufgesucht werden, der das dann regelt. Aber auch von dem keine Wunder erwarten, derartiges dauert auch schon mal einige Monate.
Eine Einigung mit Peugeot, zB. ein vergleichbares Fahrzeug im Austausch, ist eventuell schneller und einfacher durchzuführen, sollte also auch in Betracht gezogen werden.
Antwortete vor mehr als 2 Jahren
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