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Hallo Zusammen,
was ist Berechnungsgrundlage für die 90 Tage Regelung von BMW-Leasing? das Datum der Erstzulassung oder das Datum der Unterschrift auf dem Leasingvertrag ?
Wenn das jemand wissen sollte bitte an mich wenden, weil mein Autohändler behauptet ich kann mein neues Fahrzeug (ebenfalls wieder Leasing) laut 90 Tage Regelung erst gegen Ende dieses Jahres zulassen.
EZ altes Auto : 04.03.2008
Datum Unterschrift: 12.02.2008
Themen:
Autokauf, BMW 1er
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Fragte vor mehr als 2 Jahren
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Leasing ist Nutzung, zählt ab Zulassung des Fahrzeugs, weil ab da die Nutzung beginnt.
Wie auch die Zahlungspflicht der Leasingraten, die beginnt auch erst mit Zulassung/Übergabe und nicht mit Unterschrift auf dem Vertrag.
Diese 90 Tage Regelung sollte aber nicht missverstanden werden:
Ein Leasingvertrag läuft über den gesamten Zeitraum, und man muss ihn auch über den gesamten Zeitraum bezahlen.
Diese "90 Tage Regelung" bedeutet nur, dass man bei einem vorhergehenden Umstieg auf ein neues Fahrzeug mit einem neuen Leasingvertrag innerhalb dieser 90 Tage nicht mehr die vollen Leasingraten bis zum Ende bezahlen muss, sondern nur noch 50%, also die Hälfte der bis zum "richtigen" Ablauf der ausstehenden Leasingraten.
Grundsätzlich muss ein Vertrag vollständig erfüllt werden, da ansonsten die steuerlichen Vorteile des Leasinggebers nicht wirksam werden und er mächtig draufzahlen müsste.
Bei dieser 90 Tage Regelung übernimmt BMW die restlichen Raten zur Hälfte, die andere Hälfte muss der Kunde (Du) zahlen.
Machst Du auch, geht nicht anders, das wird aber fast immer in den Leasingraten des neuen Fahrzeugs mit eingerechnet, "versteckt" - zahlen musst und wirst Du es ohnehin.
Also genau überlegen und durchrechnen, ob man nicht doch bis zum regulären Endtermin warten kann.
Antwortete vor mehr als 2 Jahren
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