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PkW-Abmeldung

H
hfott
June 27, 2010

Kann ich den PkW am Abmeldetag noch benutzen? Steuern und Versicherung sind noch bis einschliesslich Abmeldetag bezahlt und werden erst ab Folgetag abgerechnet.

A
anon18010486
June 28, 2010

Nein, nach dem du ihn abgemeldet hast musst du auf direktem Weg ohne Zwischenstopps zum Abstellort fahren, der nicht öffentlich sein darf. Also nicht noch zwischendurch bei McDonalds vorbei schauen.

A
anon18010486
June 28, 2010

Nur sehr eingeschränkt:

  • Kennzeichen müssen am Fahrzeug korrekt angebaut sein

  • nur innerhalb des Zulassungsbezirks und den direkt daran angrenzenden Zulassungsbereichen

  • bis 24 Uhr des Abmeldetages

  • nur für direkte Fahrten, die mit der Abmeldung in unmittelbarem Zusammenhang stehen, also nach Hause, zur Werkstatt, zum Käufer, zum Schrottplatz, ...

Wie schon geschrieben, "direkt" - ohne Umweg und "unmittelbar" - also ohne jeden Zwischenstop, der nicht mit dem Zweck der Fahrt zu tun hat: Tanken ja, Aldi nein.

Und nicht außerhalb der erlaubten Fahrbereiche, auch wenn es direkt zum Schrotti geht, der aber außerhalb der erlaubten Zulassungsbereiche liegt.

A
anon78530862
June 28, 2010

Ich kenne es so ausschliesslich zur Fahrt von der Zulassungsstelle bis zum Wohnort!

A
anon18010486
June 28, 2010

"Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, insbesondere Fahrten zur Anbringung der Stempelplakette und Rückfahrten nach Entfernung der Stempelplakette sowie Fahrten zur Durchführung einer Hauptuntersuchung, Sicherheitsprüfung oder einer Abgasuntersuchung dürfen innerhalb des Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks mit ungestempelten Kennzeichen durchgeführt werden, wenn die Zulassungsbehörde vorab ein solches zugeteilt hat und die Fahrten von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind."

§10 Abs.4 FZV
http://www.gesetze-im-internet.de/fzv/__10.html

Bei der Abmeldung (jetzt "Außerbetriebsetzung") sind die Kennzeichen zugeteilt und es besteht eine Versicherung - bis 24 Uhr am Abmeldetag.

H
hfott
June 30, 2010

Das ist ja alles schön und gut, aber was sage ich bei einer Polizeikontrolle dem Beamten. Er ist bestimmt nicht mit einer Antwort zufrieden, ich habe gehört usw. Wo ist diese Situation gesetzlich geregelt? In der STVO habe ich nichts gefunden, ebensowenig in der STZVO und auch nicht im STVG. Auf was beruft sich die Polizei bei einer evtl. Anzeige?

A
anon18010486
June 30, 2010

Du kriegst doch die Abmeldebestätigung, die zeigst du einfach vor. Da steht ja, dass du ihn erst an diesem Tag vor kurzem abgemeldet hast. Und wenn die dich nicht gerade auf dem Parkplatz vom Oktoberfest erwischen, werden die schon nix sagen. Den entsprechenden Gesetzestext hat der Kollege oben gepostet.

A
anon18010486
July 01, 2010

???

Wo die Situation gesetzlich geregelt ist, hatte ich doch geschrieben und komplett zitiert:

§10 Abs.4 FZV
Paragraph 10, Absatz 4 Fahrzeugzulassungsverordnung

Das ganze Geraffel mit der behördlichen Zulassung (Kennzeichenvergabe) WAR mal Bestandteil der StVZO. Das ist alles zum 1.3.2007 dort raus geflogen und neu geregelt worden.

In der StVZO (Straßenverkehrszulassungsordnung) finden (fast) nur noch die Regularien der technischen Zulässigkeit eines Fahrzeugs (Beleuchtung, Reifen, ...)

Seit dem 1.3.07 dann neu die FZV (Fahrzeugzulassungsverordnung), die den behördlichen Kram einer Zulassung (Kennzeichen, Anmeldung, Versicherung, ...) regelt.

Die StVO (Straßenverkehrsordnung - ohne "Z" für "Zulassung") ist die Verhaltensordnung - die Regelung, wie man sich im Straßenverkehr zu verhalten hat mit Geschwindigkeiten, Parkverbote, ...

Die Polizei beruft sich auf garnichts bei einer Anzeige, weil das Verhalten nicht verboten, sondern erlaubt ist.

Du bekommst bei der Abmeldung (nennt sich genauer "Außerbetriebsetzung") eine Bestätigung von der Zulassungsstelle, dort ist die Adresse von denen und das Datum vermerkt und damit hast Du den Nachweis bei einer Polizeikontrolle, dass Du an diesem Tage noch bis 24 Uhr fahren darfst und auch auf der "richtigen" Strecke Dich befindest.

Natürlich ist man mit abgekratzten Zulassungsplaketten auf dem Nummernschild ziemlich schnell einer Kontrolle ausgesetzt, denn "eigentlich" ist "sowas" unzulässig. Sollte verständlich sein und wenn die einen anhalten nicht sonderlich verwundert oder auch nervös sein.

Nur eben mit dieser Ausnahme der "letzten Fahrt". Das wissen eigentlich die Polizisten und anhand der Außerbetriebsetzungs-Bescheinigung auch völlig problemlos nachweisbar.

Zettelchen vorlegen - schönen Tag und angenehme Weiterfahrt. Das war es dann auch schon wieder.