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Hallo, ich verkaufe mein Auto (privat, bin kein Händler) und habe eine Anzeige im Internet aufgegeben. Es haben sich ausländische Kaufinteressenten gemeldet (nicht aus dem europäischen Ausland). Was ist bei solch einem Deal zu beachten? Kann so etwas überhaupt seriös sein????? Hat jemand Erfahrung und/oder Tipps für mich?
Themen:
Autokauf, FIAT Stilo
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6 Antworten
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Tipps:
1. nur abgemeldet verkaufen.
2. mindestens eine weitere Person des Vertrauens mitnehmen.
3. bei der Preisverhandlung nicht übern Tisch ziehen lassen.
4. Kaufvertrag, gibts beim ADAC oder im Buchhandel, schadet sicher auch nicht.
5. nochmal, bei den Preisverhandlungen nicht über den Tisch ziehen lassen.
6. Bei "großen" Geldscheinen aufpassen.
Ich hatte in den ´90zigern viele alte Kisten an Afrikaner verkauft. Bis auf die Preisverhandlungen gab es nie Probleme.
Diese waren allerdings sehr "spooky".
Antwortete vor etwa 2 Jahren
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Nur abgemeldet verkaufen und nie
mit roten Nummernschildern fahren
lassen. Die sollen die selbst
mitbringen. Preisverhandlungen
sind nicht einfach, aber man darf
da nur keine "Schwäche" zeigen.
Daten aus Ausweispapieren ent-
nehmen und Uhrzeit der "Schlüssel
übergabe" im Kaufvertrag ver-
merken.
Antwortete vor etwa 2 Jahren
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und bezahlung NUR IN BAR UND IN VOLLER HÖHE DES VERKAUFSPREISES und das geld am besten noch vor der übergabe des kfz-briefes bei der bank einzahlen, die prüfen das auf echtheit.
und wie gesagt, unbedingt perso zeigen lassen und auf dem kaufvertrag alles vermerken.
bei den preisverhandlungen wirklich hart bleiben, meistens tauchen die nie allein auf und man sollte dann auch mindestens zu zweit sein...und immer ein gutes auge auf die werfen, man weiß ja nie...die werden garantiert versuchen, dein auto schlechtzumachen und so druck auf dich auszuüben, aber da muss man wirklich konsequent hart sein....
Antwortete vor etwa 2 Jahren
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Hallo "kverena",
grundsätzlich sollte es kein Problem darstellen, sein Fahrzeug in das Nicht-Europäische-Ausland zu verkaufen. Doch ist Einiges zu beachten:
1. Problem: Vertragsrecht. Wenn Sie Privatpersonen sind ist es einfacher, als wenn Sie Käufleute i.S.d. HGB sind. Als Gerichtsstand für Streitigkeiten aus dem Vertrag sollte Deutschland / Gerichtsstand Ihr Wohnort gewählt werden. Als Privatperson würde ich den Zusatzt "gekauft wie gesehen" in den Kaufvertrag aufnehmen. Auf mögliche Fehler am Fahrzeug würde ich in jedem Fall hinweisen und dies durch die Käuferseite auch bestätigen lassen. In jedem Fall etwas Schriftliches aufsetzen, um bei möglichen Streitigkeiten etwas Beweisbares vorzuweisen. Ein Problem dabei könnte die Sprache sein, wenn der Käufer weder deutsch noch englisch versteht.
2. Problem: Vertragsabwicklung. Geben Sie das Fahrzeug + Fahrzeugbrief erst nach Erhalt des Kaufbetrages heraus.
3. Problem: Vor einem Verkauf in`s Ausland würde ich das Fahrzeug bei der zuständigen Verkehrsbehörde polizeirechtlich abmelden. Keine Herausgabe mit den Nummerschildern.
Für alle Fälle empfehle ich nochmal -um Sicher zu gehen - den Rat eines Rechtsanwaltes einzuholen. Vereinbaren Sie mit dem Anwalt eine Beratungsgebühr, die dürfte aber für diese Fragestellung nicht all zu hoch sein. So gehen Sie ganz sicher und sind vor eventuellen "Bösen Überraschungen" besser geschützt.
Good Luck
Antwortete vor etwa 2 Jahren
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und wie verkauft man autos an interessanten aus demeurpaischen ausland,worauf muss man dann achten.interesant!!!
Antwortete vor etwa 2 Jahren
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Indem man einvernehmlich einen
Kaufvertrag abschließt, Auto mit
Papieren gegen Geld hergibt, der
Versicherung und der Zulassungs-
stelle den Verkauf mitteilt. Achja,
das Auto ohne Nummernschilder her-
geben, und die Personendaten aus
Personendokumenten entnehmen.
Antwortete vor etwa 2 Jahren
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