mercedes w124

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Habe alufelgen für den mercedes w124 aber leider keinerlei unterlagen für die alus weis jemand bescheid wie ich an die Abe drannkomme?Die felgen brauchen nicht eingetragen werden mann muss lediglich die abe mitführen aber die marke melber gibt es nicht mehr!Könnte der tüv mir die abe geben?auf deren rechner ist die felge aufgelistet!Reicht die kopie des abe oder muss es orginal sein

Themen: Reifen & Felgen, MERCEDES-BENZ E-Klasse
Fragte vor etwa 3 Jahren

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Eine ABE muss nur dann nicht eingetragen werden,

- wenn alle aufgeführten Auflagen und Anforderungen der ABE uneingeschränkt eingehalten werden,

- wenn die (nicht aufgeführten verwaltungsrechtlichen) Grundvoraussetzungen einer ABE uneingeschränkt eingehalten werden, das ist die völlige Serienmäßigkeit in dem betroffenen "Bauteilbereich", hier Fahrwerk und Lenkung, also keine Tieferlegung, keine Spurplatten, kein Sonderlenkrad, ...

- wenn die Nichteintragung in der ABE aufgeführt ist

Also das Ding genau durchlesen und nachdenken, "ABE" bedeutet nicht automatisch "eintragungsfrei".

Eine ABE für eine Felge bedeutet auch nur, dass diese Felge (eventuell) auf dem Fahrzeug eintragungsfrei fahrbar ist, es bedeutet aber noch lange nicht, dass dieses Fahrzeug mit dieser Felge eintragungsfrei ist.

Sind die Felgenabmessungen (Breite, Durchmesser, ET) nicht für das Fahrzeug freigegeben - in den Zulassungs- bzw. COC-Papieren des Fahrzeugs aufgeführt - dann muss diese Größe (nicht aber die Felge, Typ und Hersteller haben ja eine ABE) in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden.


...

Ohne Hersteller, Typ und (alle) Abmessungen wird Dir keiner helfen können.

Einzige Möglichkeit über die ggf. in der Felge eingeprägte 5stellige KBA-Nummer das zugehörige Gutachten beim KBA anfordern. Sollte aber noch ein Rechteinhaber für das Gutachten existieren, dann wird dies auch das KBA mitteilen, Namen und Adresse nennen und dann muss man von dort das Gutachten anfordern.

Ob es der TÜV macht, ist eher fraglich. Oft nicht, da aufgrund dem Fehlen einiger Informationen die Gefahr besteht, dass sich der TÜV bzw. Mitarbeiter einer strafbaren Copyright-Verletzung schuldig macht.

Nachfragen kann man, aber ob das erfolgreich ist, eher nicht.

Antwortete vor etwa 3 Jahren
entfernterNutzer | Experte
 
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der tüv hat alle unterlagen. anhand der kba-nummer stellen die fest, ob die felge für dein fahrzeug zugelassen ist. eine abe zu bekommen wird nicht einfach sein. ich würde raten, bei der nächsten HU die felgen durch den tüv eintragen zu lassen. dann bist du immer auf der sicheren seite. aber wen kümmert das schon. wichtig ist die reifengröße und die einpresstiefe. sie dürfen nicht über die fahrzeugabmessungen herausstehen.

Antwortete vor etwa 3 Jahren
holli | Experte

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