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Auto in Deutschland registrieren ohne dort zu leben

B
brezova
August 07, 2009

Es geht um Registrierung von Autos in Deutschland.

Wenn man Deutsche Nummberschildern auf sein Auto haben will, muss man doch auch in Deutschland wohnhaft sein, also registriert sein, nicht wahr?

Wir haben nämlich eine Diskussion darüber, ob ein Däne sich ein Wohnmobil in Deutschland kaufen kann und es dort registrieren lassen kann, aber immer noch erster Wohnsitz in Dänemark haben darf.

entschuldigen Sie mein mangelhaftes Deutsch.

Mit freundlichen Grüssen,

A
anon82583121
August 07, 2009

NEIN.

du musst deinen wohnsitz in deutschland haben, wenn du ein fahrzeug in deutschland zulassen möchtest.

A
anon78530862
August 07, 2009

Wenns ums zulassen geht kannst du nur mit festem´ohnsitz in Germany hier auch ein Auto anmelden!

A
anon78530862
August 07, 2009

Naja wie gesagt ohne Wohnsitz in Deutschland läuft da nichts!

Obwohl der Deutsche Staat somit die Steuern nicht kassieren kann!

A
anon58550229
August 07, 2009

"Der Gute" braucht eine zustellfähige Anschrift in Deutschland , an der er auch mit ERSTwohnsitz gemeldet ist. .. und seinen Lebensmittelpunkt muss er auch dort haben .. erst dann kann er in Deutschland als Fahrzeughalter eines in Deutschland zugelassenen Fahrzeugs eingetragen werden.

A
anon32625740
August 07, 2009

Das heißt also, ich miete mir ein Zimmer z.B. in England, melde dort einen Wohnsitz an und kann dann mit einem Fahrzeug mit englischer Zulassung ganz legal 179 Tage im Jahr in D herumfahren.

Die Idee gefällt mir!

B
brezova
August 07, 2009

Dachte ich auch, aber diese Person lässt sein Wohnmobil bei einem Verein in Flensburg stehen und besteht drauf, das SEINEN NAMEN in den Autopapieren steht, wo ich eher denke, es steht vielleicht im Namen des Vereins 🙂

Er will eben nicht den Steuern in Dänemark zahlen.

brezova

A
anon58550229
August 07, 2009

Junge, das hatten wir aber schon mal durchgekaut: In Deutschland kann man keinen Zweitwohnsitz anmelden, wenn der Erstwohnsitz nicht in Deutschland liegt. .. ergo bedeutet "Wohnsitz" in Deutschland immer zunächst mal, dass ein ERSTwohnsitz dort existiert .. und da kommen wir wieder zur 185-Tageregelung - in Sachen "Lebensmittelpunkt" 😉