TÜV bis 05/09, kann dann jetzt ohne Aufforderung das Fahrzeug stillgelegt werden?

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Ich wolte diesen Montag ( 6.7.09) mit meinem Anhänger zum TÜV fahren, da dieser bis 05/09 lief.
Habe also den Anhänger hinter mein Auto gemacht und bin auf dem Weg zum Tüv noch kurz Zuhause gewesen. (Anhänger steht nicht bei uns am Haus)
Als ich wieder an mein Auto ging, hatte ich einen "netten" Brief von der Gemeinde am Wischer in dem mir mitgeteilt wurde, dass soeben mein Anhänger Zwangsstillgelgt wurde. Ich bin aus allen Wolken gefallen, hätten die nicht erst Mahnen müssen bzw vielleicht mal mit einem Sprechen??
Kommen jetzt natürlich noch richtig Kosten auf mich zu.
Darf die Gemeinde das einfach machen???

Ich weiß natürlich dass man ohne TÜV nicht ahren darf aber die Herren vom TÜV sagten mir, dass es erlaubt ist, ohne zu Ihnen zu fahren.

Themen: Autokauf, MITSUBISHI
Fragte vor etwa 4 Jahren

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Servus
Zitat aus Bußgeldkatalog.de:
Als Halter Fahrzeug zur Haupt- oder Zwischenuntersuchung nicht angemeldet oder vorgeführt; bei einer Überschreitung des Anmelde- oder Vorführtermins von
mehr als zwei bis zu vier Monaten 15,- EUR
vier bis acht Monaten 25,- EUR
mehr als acht Monaten 40,- EUR, 2 Punkte

Abgasuntersuchung:
Als Halter die Frist für die Abgasuntersuchung überschritten um
mehr als zwei bis zu acht Monate 15,- EUR
mehr als acht Monate 40,- EUR, 1 Punkt

Fahrzeug zur Nachprüfung der Mängelbeseitigung nicht rechtzeitig vorgeführt 15,- EUR
Zitat Ende
Ansonsten geh zu deiner Gemeinde und klär das!
mfg Vwfreak

Antwortete vor etwa 4 Jahren
Vwfreak | Moderator Moderator
 
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Sie haben wirklich die Zulassungs-Plakette auf dem Nummernschild abgekratzt und mir dieses auch noch in einem kurzen Schreiben untern Scheibenwischer mitgeteilt.
Steuern und Versicherung sind ganz sicher bezahlt, deshalb versteh ich das ganze auch nicht.
Ein Bußgeld hätte ich ja auch verstanden aber keine Stilllegung.
Deshalb möchte ich ja auch gerne wissen, ob die das so machen dürfen. Grrr ärger mich hier echt schwarz!!!!

Antwortete vor etwa 4 Jahren
 
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Na ja, Du bist schon 2 Monate drüber, da musst Du
sowieso mit Strafe rechnen, da haben die sich wohl
gedacht, den hänger kann er gleich neu an melden,
dann hat der kreis auch was davon.Aber ob das rechtens ist kann Ich dir auch nicht sagen, da Ich
so einen termin noch nicht so lange versäumt habe.

Antwortete vor etwa 4 Jahren
anathema | Experte

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