Ist das eine Nötigung?
Guten Tag ,
ist es eine Nötigung und kann man mich ANzeigen wenn ich jemanden von hinten nahe an das Auto parke da meine Parklücke nicht groß genug ist ,obwohl der Vordermann genügend Platz hat um wegzufahren?
Eigentlich nicht. Ich bin der Meinung da ja der Vordermann bequem losfahren konnte sollte er sich nicht durch dich genötigt fühlen.
Das kann nur ein Richter entscheiden. Im Regelfall ist der Tatbestand der Nötigung erfüllt, wenn sich jemand genötigt sieht.
Meine Meinung tut zwar nichts zur Sache, aber ich frage mich, zu was ich mich genötigt sehen könnte, wenn jemand sein Auto hinter meinem parkt.
Guten Tag.
Nötigung im Straßenverkehr bzw. des Parkens ist:
- Parklücke bzw. Parkplatz mittels Mann/Frau freihalten oder Fahrrad drauf stellen und anschließend wenn Auto da ist, Fahrrad weg nehmen.
Sehr Provokatives Einparken ist ebenfalls Nötigung.
Aber zu dicht hinten aufparken, dass der Typ nicht mehr an seinen Kofferraum kann, ist nur nötigung, wenn es sich verhindern gelassen hätte!
Sprich wenn hinten dran nochn Meter für dich frei gewesen wäre.
Allerdings möchte ich drauf hinweisen, dass ich keinerlei Rechtsberatung hier durchführe, und mich von folgendem auch distanzieren werde, da dieses Ansichtssache und Handlungssache von Behörden bzw. Beamten ist, und außenstehende sich hierzu nicht einmischen sollten. Außerdem war keiner von uns mit dabei, und kann die Situation nicht richtig einschätzen.
Aber normalerweise... Sollte da nichts passieren ;o)
Mit freundlicher Lichthupe
Daniel Rubusch
wenn der vordermann genug platz zum rausfahren hat, sehe ich da keine probleme. wenn nicht, isses was anderes. es würde mich aber sehr wundern, wenn jemand auf die idee käme dich wegen nötigung anzuzeigen, weil du etwas dichter hinter ihm stehst. eher wird man dich abschleppen lassen. allerdings kenne ich die situation nicht und kann das nicht wirklich beurteilen... was ist "nahe"!? und wie stehen andere autos vor ihm!? am besten man parkt vernünfitg und geht jedem ärger aus dem weg
Wie schön ist es doch bei unseren Nachbarn in Frankreich/ Paris die "jeden" Millimeter zur Stoßstange des Vordermanns/ -fraus und Hintermanns/-fraus auskosten. Dort redet niemand von Nötigung sondern von absoluter Platzausnutzung !
Sorry, aber wir machen es uns in Good Old Germany manchmal wirklich nicht einfach...
Nix für ungut
Gruß, BigM
Hallo "adriano1",
anzeigen kann und darf dich jeder, weswegen auch immer !
Die Frage ist allerdings, ob er damit durchkommt ...
m.f.g.
Raucher
Nötigung stellt es nur dann dar, wenn jemand sich genötigt fühlt und im juristischen ist dies ein Tatbestand, der hätte verhindert werden können.
Wenn in deinem Fall die Parklücke nicht größer ist und du etwa den gleichen Abstand zum Vorder- und Hintermann eingehalten hast, ist es gar keine Nötigung.
In diesem Fall müßte die Sachlage mittels Behörden (Polizei) direkt vor Ort entschieden werden.
Davon ausgehend, daß auf den Parkplätzen längseits zur Fahrtrichtung, keine Parkplätze durch eine Markierung abgetrennt sind, kann man dir nichts vorwerfen. Wenn du natürlich nicht innerhalb der Markierung gestanden hast, wird es problematisch.
Du hast lediglich den vorhandenen Parkraum genutzt und dich natürlich auch vergewissert, daß dein Vordermann Platz zum ausparken hat (smile). Genauso gut könnte der Vordermann zu weit zurück gefahren sein, wodurch du dich genötigt fühlen könntest.
Also ohne ausreichende Beweise, wird hier rein rechtlich gar nichts passieren.
Grundsätzlich gilt natürlich §1 StVO.