Wie berechne ich meinen dienstwagen bei privatfahrten
berechnung des dienstwagen über die 1% regelung
Das sagt Dir Dein Steuerberater
Mahlzeit,
um das zu beantworten, muss man erst mal wissen, ob du arbeitnehmer bist und den Wagen von deiner Firma zur Verfügung gestellt wird oder ob du selbständig bzw. Gewerbetreibender bist.
Wenn du Arbeitnehmer bist, muss dein Arbeitgeber die 1%-Regelung von sich aus mit deinem Gehalt verrechnen. Heißt: 1% vom Bruttolistenneupreis (BLP) des Firmenwagens pro Manat werden deinem Lohn hinzugerechnet. Aus dieser Summe wird dann deine Lohnsteuer ans Finanzamt abgeführt.
Für die Kosten deiner Fahrten Wohnung-Arbeitsstätte sind dann nochmal 0,03% des BLP * einfache Entfernung (Wohnung-Arbeitsstätte) pro Monat deinem Bruttoarbeitslohn hinzuzurechnen. Das macht dann aber das Finanzamt.
Wenn du selbständig bist gibts mehrere Möglichkeiten:
- erstens muss geklärt sein, wie du den Wagen nutzt
wenn du es zu weniger als 50% für betriebliche Zwecke
nutzt kannst du die 1% Regelung nicht nutzen, d.h.
du musst alle entstandenen Kosten addieren und dann
den betrieblich veranlassten Teil als Betriebsausgabe
berücksichtigen
- wenn du es zu 50% bis 90% betrieblich nutzt kannst du
die 1%Regelung in Anspruch nehmen. Berechnung wie
oben. Dieser Betrag muss dann deinem Gewinn hinzuge-
rechnet werden.
- wenn du mehr als 90% betrieblich verablasste Fahrten
hast, kannst du alle Kosten als Betriebsausgabe
gewinnmindernd berücksichtigen
Gut und umfassend erklärt!