Werkstattkosten
HALLO HABE KFZ IN WERKSTATT GEGEBEN WEGEN FEHLERANZ. STÖR: AUTOMATIKGETRIEBE. WERKSTATT HAT FEHLER AUSGELESEN UND REP.VORSCHLAG GEMACHT. MODULATIONVENTILE ERNEUERN. MIT DEM HINWEIS ES KANN KLAPPEN ABER AUCH NICHT ! ICH ERTEILTE DEN AUFTRAG. DIE REP. DAUERTE 1 WOCHE. DANN MELDETET SICH DIE WERKSTATT UND SAGTE DAS PROBLEM WURDE NICHT BEHOBEN. EIN NEUES GETRIEBE IST FÄLLIG. MUSS ICH DENN REP.VERSUCH BEZAHLEN ? ODER KANN ICH DEN URZUSTAND FORDERN ? MFG NAGEL
Natürlich muss das bezahlt werden.
Du hast den Auftrag zur Ausführung einer Arbeit erteilt, die Arbeit wurde ausgeführt, wie kommt man auf die Idee, dies nicht bezahlen zu müssen?
Es wurde darüber informiert, dass diese Arbeit nur eine gewisse Wahrscheinlichkeit darstellt und ein Risiko besteht, den Defekt damit nicht zu beseitigen.
Aber selbst ohne diesen gesonderten Hinweis müsste mit hoher Wahrscheinlichkeit die Arbeitsausführung bezahlt werden, auch wenn der Defekt nicht beseitigt werden konnte.
Und bitte auf Großschrift verzichten.
Hier sind keine Schulanfänger mehr, die noch keine Kleinbuchstaben kennen; weiterhin gilt Großschrift allgemein bekannt als schreien und es ist schwer nachzuvollziehen, warum man Leute anschreit, von denen man kostenlose Hilfe haben möchte.
@pergamon
Falls die Werkstattrechnung Deiner Meinung nach zu hoch ausfällt und die Werkstatt sich nicht auf eine Reduzierung der Rechnung einläßt, kannst Du vor dem Gang zum Rechtsanwalt noch die Schlichtungsstelle im KFZ-Handwerk anrufen - ist kostenlos und führt oftmals zum Erfolg.