Wie verhält es sich mit dem Parkverbot?
Letzten Monat war ich geschäftlich in Amberg. Da ich mich in Amberg nicht auskenne, hab ich mich auf mein Navi verlassen um mein Ziel zu erreichen. Ich musste also in die Altstadt von Amberg, die bekanntlich fast nur aus Einbahnstraßen besteht. Nun parkte ich auf der Nabburger Straße auf der linken Seite (habe natürlich auch vorbildlich einen Parkschein gelöst). Die rechts ausgeschriebenen Parkflächen waren zu dem Zeitpunkt alle belegt.Deshalb parkte ich links. Ich behinderte weder die Ausfahrten, noch den Kreuzungsbereich und eigentlich dachte ich, weil so hab ich´s mal in der Fahrschule gelernt, dass in dem Fall das linksseitige Parken legitim wäre, denn von einem Park oder Halteverbotsschild war auch nirgends etwas zu sehen. Ich bekam ein Knöllchen und würde nun gern wissen wie sich das nun auf dieser Straße mit dem Parken verhält.
In Deutschland ist laut §12 Abs. 4 der StVO das Parken auf der rechten Straßenseite vorgeschrieben.
Ausgenommen davon sind
Einbahnstraßen
Straßen, auf deren rechter Fahrbahnseite Schienen
verlegt sindverkehrsberuhigte Bereiche
Du mußt also gegen eine andere Regelung verstoßen haben. Normalerweise steht das Delikt auf dem Knöllchen. Was steht denn da?
Hast Du eventuell gegen die Fahrtrichtung auf der linken Seite geparkt?! ... Dann wird's Knöllchen deswegen sein.
Aber wie gesagt: Das "Delikt" steht - oft auch als Zahlencode "getarnt" auf dem Knöllchen drauf; auf der Rückseite müsste dann aber die Legende zu diesem Code vermerkt sein.
Also des war Nabburger Straße Hausnummer 15
Auf dem Knöllchen steht Verstoß gegen eingeschränktes Halteverbot, aber weder ich noch meine Kollegin haben da so´n Schild gefunden und wir sind die Straße n paar mal rauf und runter gelaufen um zu gucken, wo eventuell so´n Schild steht.
Ja und wie gesagt, ich hab weder in ner Ausfahrt noch sonst irgendwie verkehrt geparkt, heißt also auch in Fahrtrichtung und nicht dagegen.
Und vielen lieben Dank für eure Hilfe, bzw. eure Auskünfte
Also geparkt hab ich Nabburgerstraße 15. Auf dem Knöllchen steht dass ich gegen Eingeschränktes Halteverbot verstoßen hätte, aber ich hab da nirgends ein Schild gefunden, obwohl ich die Straße n paar mal auf udn ab gelaufen bin. Ansonsten hab ich auch weder in ner Einfahrt noch gegen die Fahrtrichtung gehalten, deswegen isses mir ja etwas unklar.
Vielen lieben Dank für eure Hilfe, bzw. Auskünfte