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Kfz-Handel

Erfahrungen (1)

2.0 von 5
, 23. April 2008
Unfallschaden mit Halftpflicht Kotflügel VL beschädigt Kosten: 1037,- € -Kotflügel erneurt + lackiert -Fahrertür lackiert -Radhausinnenverkleidung erneurt -Achsvermessung Ausgeführte Lackierarbeiten waren mangelhaft und mussten nachträglich in der Werkstatt wegpoliert werden. Musste sogar noch nebendrann stehn um zu zeigen wo und was mir nicht gefällt. (genial) Werkstatt unzureichend ausgestattet um Lack begutachten zu können. Achsvermessung schlecht ausgeführt, da Lenkrad bei geradeausfahrt schief steht. Vor der Vermessung (und nach dem Unfall) war alles in Ordnung gewesen. Neuen Termin vereinbart um Auto erneut vermessen zu lassen. Angeblich keinen Fehler gefunden und Reifen für das schiefe Lenkrad schuldig gemacht. Lenkrad war bei der Probefahrt des Annahmemeisters angeblich auch gerade gewesen. (Und es war nicht so, lediglich versucht mich zu trösten oder für dumm abzustempeln) (Bin aber selbst KFZ-Mechatroniker und hab 3 Jahre Autos vermessen und es kommt nicht von den Reifen, sondern von der falschen Vermessung) Desweiteren wurde der linke Scheinwerfer abmontiert um die Reperatur durchzuführen. Leider wurde er ohne auf die Höhe des Abblendlichtkegels zu schaun eingebaut. Neue Achsvermessung bei Vergölst GmbH in Blieskastel durchgeführt (auf eigene Kosten!!!) und Fehler von PEUGEOT beseitigt. Die eingestellten Werte der PEUGEOT waren dermaßen falsch, dass es mir innerhalb von 2 Monaten die Reifen gekostet hätte. Daraus schlussfolgere ich, dass bei der Reklamationsvermessung mir auch ein falscher Ausdruck in die Hand gedrückt wurde um mich zu beruhigen. Weiter hab ich die Scheinwerfer auch eingestellt. Weiß jetzt, dass ich mein Peugeot nach einem Unfall auf keinen Fall mehr zur Peugeot-Verstragswerkstatt bringe. NoName Fachwerkstatt arbeitet mindestens genauso bzw. um Vieles besser und viel preiswerter. Denk mal, die würden sich auch eher um die Kundenzufriedenheit bemühen. Zusammenfassung: -Achsvermessung sehr mangelhaft -Lackierarbeiten unsauber -Scheinwerfer nicht eingestellt -Täuschungsversuch bei Reklamation => ABSOLUT NICHT EMPHEHLENSWERT