Wohnsitz im Ausland- keine Fahrzeugzulassung in D?
Ich habe meinen Hauptwohnsitz in Namibia und würde gerne in Deutschland ein Auto zulassen. Ist das möglich?
Nein!
Da du deinen Hauptwohnsitz in Deutschland haben musst!
vielen Dank für deine schnelle Antwort! Mehr als verwunderlich. Ich finde dies als deutscher Staatsbürger diskriminierend, sein Eigentum nicht nutzen zu können. Gibt es denn ein EU- oder anderes Land in dem das möglich wäre?
Natürlich, als ausländischer Bürger in Deutschland kannst Du ein sogenanntes "Zollkennzeichen" beantragen.
Ich bin aber deutscher Staatsbürger und will das Fahrzeug nicht ausführen sondern lediglich weltweit bewegen.
toller Kommentar, Bestatter! natürlich kann ich als deutscher oder irgendein anderer Staatsbürger z.B. in Namibia, selbst ohne einen Wohnsitz dort zu haben,ein Fahrzeug zulassen. Nur muss es eben rechtsgelenkt sein, was in meinem Fall leider nicht so ist. Wichtig ist lediglich, dass die jährlich zu zahlende Registrierungsgebühr beglichen wird.
Und dort werden z.B. Führerscheine voll digital erstellt. Nur dass keiner auf die Idee käme, Namibia wäre eine Bananenrepublik!
Meld' einfach einen Hauptwohnsitz in Deutschland an; dann kannste sofort ein Auto zulassen .. und auch weltweit bewegen.
Wenn's in Namibia ein lascheres Meldegesetz gibt, is' doch Alles in Butter: Du meldest dort einfach einen Zweitwohnsitz .. oder wie das dort heißt, an.
Es ist in Deutschland nicht mal möglich, einen Zweitwohnsitz anzumelden, wenn der Erstwohnsitz NICHT in Deutschland liegt; dies aber nur zur Info über bürokratische wiehernde Pferde ^^
merci Lo, dann weis ich jetzt ein wenig mehr bezgl. Meldewesen in Deutschland.
Ich würde mich schon in Deutschland anmelden. Dadurch würde ich aber meine namibische Daueraufenthaltsgenehmigung gefährden:-(.
Fazit: ein nicht in Deutschland lebender Deutscher darf in Deutschland kein eigenes Auto haben. Sowas gibts wohl nur in Deutschland...oder?
merci Lo, dann weis ich jetzt ein wenig mehr bezgl. Meldewesen in Deutschland.
Ich würde mich schon in Deutschland anmelden. Dadurch würde ich aber meine namibische Daueraufenthaltsgenehmigung gefährden:-(.
Fazit: ein nicht in Deutschland lebender Deutscher darf in Deutschland kein eigenes Auto haben. Sowas gibts wohl nur in Deutschland...oder? wie siehts denn da mit dem im GG verbrieften Recht auf Eigentum aus???
Tja, HABEN darfst Du ja ein Auto ... nur BENUTZEN kannst Du es auf öffentlichen Straßen nicht, wenn Du es auf Deinen eigenen Namen in .de zulassen willst und keinen ERSTwohnsitz in Deutschland hast. ___ Absoluter Schwachsinn, da geb' ich Dir völlig Recht. Wenn Du Großinquisitor Schäuble fragst,sind eh' alle im Ausland wohnenden Leute potenzielle Terroristen; und davor muss das Bananenvolk doch schließlich geschützt werden SarkasmusMode-OFF
na dann weiterhin fröhliches Bananenbiegen da oben! Man sollte dem Großinquisitor vielleicht mal erklären, wie aus einem "Möchtegernindeutschlandottonormalautofahrer" ein Terrorist/ Anarchist wird.
Tatsache ist jedenfalls, dass ich durch dieses Gesetz in der Verfügungsgewalt meiner Sache unangemessen oder, wie Du es wohl noch treffender schreibst "schwachsinnig" beschnitten werde. Ich bezweifle da die Verfassungskonformität.
Der Realitätsverlust innerhalb der deutschen Politik ist jedenfalls kaum noch zu ertragen.
Da Du ein Fahrzeug in Deutschland anmelden möchtest, wirst Du ja auch sicherlich häufig in Deutschland sein! Und da hat man dann doch sicherlich viele Bekannte und Verwandte in Deutschland wohnen, Oder!?
Frag doch mal da nach, ob jemand Dein Auto auf seinen Namen anmeldet?
MfG
rama
Also brauchst Du, wenn Du keinen Wohnsitz in Deutschland hast das sogenannte "Ausfuhrkennzeichen", früher Zollkennzeichen.
zur Registrierung hat man lediglich eine postalische Adresse anzugeben (in Namibia gibt es keine Hauszustellung sondern nur Postfächer, die man auch teilen kann), an die evtl. Strafmandate und die jährliche Erinnerung zur bevorstehenden Erneuerung der Registrierung geschickt werden. Sind z. B. Strafzettel nicht bezahlt, gibt's keine Neuregistrierung. In Namibia besteht keine Versicherungspflicht. Haftpflichtschäden deckt ein staatlicher Fond ab, der durch einen Anteil am Treibstoffpreis bedient wird. Die Registrierungsgebühr IST die Steuer und die kostet z.B. für einen VW Kombi 50 jährlich (!). Ob die Registrierung eines Fahrzeuges noch gültig ist sieht man an einer, an der Windschutzscheibe angebrachten Plakette. Die gibt's am Drive Through Schalter, wenn alle Ausstände bezahlt sind.
Eine technische Überprüfung des Fahrzeuges findet sinnvollerweise nur bei einem Halterwechsel statt, dafür hat man seine Fahrerlaubnis zweijährig (mit Sehtest)zu erneuern.
So einfach könnte es sein und es funktioniert auch!
PS: Warum sollte denn eine Sache, wie z.B. ein Auto, in einem freiheitlichen Staat auf eine Adresse angemeldet sein? Der Sinn darin verschließt sich mir gänzlich. Ein Fahrzeug ist doch keine Waffe.... oder doch in Deutschland???
mein Fahrzeug IST noch angemeldet, und zwar auf den Vorbesitzer, einem Freund von mir. Nur in Deutschland unterwegs gäbe es damit auch keine Probleme. Aber steh' erst einmal mit Deinen Papieren wie Pass und grüne Versicherungskarte mit deinem Namen, Zulassungsschein auf einen anderen Namen vor einem albanischen, türkischen, syrischen,etc. etc. Zöllner, jedesmal mit der Ungewissheit dass er dich auch rein lässt!
Und das alles, weil ein hysterischer Staastapperat alles und jeden unter totaler Kontrolle halten will. Mit Freiheitsrechten hat das alles doch nicht mehr viel zu tun.
ausserdem finde ich es unerträglich, dass Freunde, Bekannte und Verwandte sich hergeben müssen, nur weil ein Staat meint seine Bürger mit irgendwelchem Schwachsinn gängeln zu müssen. Bin Laden wird dieser dadurch sicherlich nicht hindern sein Auto in Deutschland zu besitzen... natürlich nicht zu halten.... Ups jetzt bin ich bestimmt Ziel für den B-Trojaner;-)
Du würdest mir sicher folgen können, wenn Du für einige Jahre in einem Land mit weniger Staat leben würdest. Ist aber sicher auch Einstellungssache... der eine braucht ihn (den Staat), der andere weniger, ein weiterer gar nicht. Temporär fühle ich mich in Deutschland auch wohl!
Ausfuhrkennzeichen, früher Zollkennzeichen, gibt es immer noch.
Was passiert den, wenn man ein Fahrzeug angemeldet hat und sich nun in Deutschland abmeldet und damit keinen Wohnsitz mehr in Deutschland hat?
Letzteres würde mich auch mal interessieren.
Was passiert denn, wenn man ein Fahrzeug angemeldet hat und sich nun in Deutschland abmeldet und damit keinen Wohnsitz mehr in Deutschland hat? Wird das dann zwangsabgemeldet?
Ich kann mir denken, warum unser Freund aus Namibia keinen Wohnsitz in D haben will: weil er sonst mit seinem Welteinkommen in D einkommensteuerpflichtig ist. Das ist ja genau der Grund warum viele Deutsche auswandern....
Die Zulassung erlischt am Tage der Abmeldung, "vollautomatisch".
Eine "Zwangsabmeldung" oder Stilllegung kann nicht durchgeführt werden, weil der Fahrzeughalter mangels Wohnsitz nicht erreichbar ist.
Ist aber auch nicht notwendig: Kein Wohnsitz - keine Zulassung, dass ist so einfach wie kein Mord - keine Strafe.
Es ist ja nachvollziehbar, dass man sein ausländisches Einkommen nicht unbedingt in Deutschland versteuern möchte, aber ein Recht auf "Rosinenpicken" gibt es nicht.
zum Beitrag:
Ich kann mir denken, warum unser Freund aus Namibia keinen Wohnsitz in D haben will: weil er sonst mit seinem Welteinkommen in D einkommensteuerpflichtig ist. Das ist ja genau der Grund warum viele Deutsche auswandern....
Antwort: Ich habe einen Hauptwohnsitz in Südafrika, weil ich einfach gerne mehr Sonne mag. Übrigens: Ich zahle in Deutschland auch weiterhin ganz brav meine Steuern, zumal die Einkünfte in Deutschland erzielt werden. Mit Steuerflucht hat meine Auswanderung nun wirklich nichts zu tun. Und bei 90% der Deutschen, die ich hier kenne, gilt das Gleiche.
Allerdings werden wir laufend von Deutschland diskriminiert. Obwohl wir steuerpflichtig sind, wird uns die Splittingtabelle verweigert, kein Kindergeld gezahlt... und die KFZ-Zulassung ist auch nicht möglich.
Mit freundlichen Grüßen aus Südafrika (liegt direkt neben Namibia)
Auch wenn Du Dich zum Hellseher aufspielst (Du kennst mich doch gar nicht!), ist Dein Beitrag ein Produkt von Phantasien, hat mit der rechtlichen Realität rein gar nichts zu tun. Gib doch mal zu Deinen Behauptungen nachprüfbare Quellen (Zitat von §§) an.
Ende! Hierzu mehr zu schreiben, lohnt sich nicht.
Mir kämen die Tränen, wenn ich keine Ahnung haben würde.
Du wirst mit absoluter Sicherheit massive finanzielle Vorteile in Deiner aktuellen Situation haben.
Es wäre doch keinerlei Problem die Situation formal so zu verändern, um auch in D ein Fahrzeug zulassen zu können und auch das Splittig und Kindergeld zu bekommen. Nur wird sich dies dann in der Gesamtrechnung wohl nicht mehr lohnen.
Es ist doch immer nur die Frage, was unter dem Strich am Meisten bringt. Was aber eben nicht geht, ist das Rosinenpicken. Man sollte doch nicht vergessen, dass bestimmte Vorteile nur der Ausgleich von Nachteilen sind. Wie schon vor zwei Jahren von mir geschrieben, Rosinenpicken ist nicht.
Allerdings sehe ich keine Probleme bei der Fahrzeugzulassung. Es gibt eine ganze Menge Ausländer (EU wie auch außerhalb), wie auch im Ausland lebende Deutsche ohne Haupt-Wohnsitz in Deutschland, ohne überhaupt einen Wohnsitz in Deutschland, die ein in D zugelassenes Fahrzeug fahren - völlig legal.
Dass ein gebrauchtes Fahrzeug für die Zulassung zwecks Identifikation bei der Zulassungsstelle vorgeführt werden muss, dass es für eine verwaltungsrechtliche Zulassung in der EU dann auch den technischen Zulassungsbestimmungen der EU entsprechen muss, und dann alle 2 Jahre in Deutschland eine technische Untersuchung ablegen muss, ist doch der eigentliche Ausschluss-Punkt, der von den im Ausland lebenden Deutschen nicht gewollt ist oder gekonnt wird.
Eine aus wirtschaftlichen Überlegungen dann persönlich getroffene Entscheidung als Diskriminierung darzustellen - sich selbst als Opfer darstellen ist zwar sehr populär, aber sollte schon etwas mehr Substanz haben.
Du tust mir leid.
Wenn man keine Ahnung hat sollte man einfach leise sein!
Würde gerne wissen woher immer die Sicherheit und das Selbstbewusstsein kommt, eine Wegweisende Aussage zu so prekären Fragen zu äußern.
Um auf die Frage des TE zu Antworten,....JA es ist möglich ohne Festen Wohnsitz in Deutschland ein KFZ anzumelden.
Und zwar nicht nur in DE sondern in der kompletten EU.
Und woher ich das weiß,...weil ich es selbst so mache.
Quelle dazu §46 FZV
Was benötigt wird ist eine Juristische Person im Sinne von Freundin, Freund, Bekannte usw. die die Empfangsberechtigung ( § 15 VwVfG) über das KFZ besitzt und in deinem Namen Handlungen durchführen/Empfangen kann!
https://www.berlin.de/formularverzeichnis/?formular=/labo/kfz-zulassung/_assets/erklaerung-zur-empfangsbevollmaechtigung.pdf
Das wars und so einfach ist das...
Und bitte in Zukunft,...Aussagen Rechtlich belegen!
VG
Kawa_Treiber
"...und bitte in Zukunft,...Aussagen rechtlich belegen!
Das macht doch dann gar keinen Spaß mehr: über
rechtlich belegte Aussagen läßt sich nicht streiten, oder doch
nur sehr wenig überzeugend.
Ich bin mit meinen KFZ (angefangen bei einem 5.5 PS Motorrad
über 12 und 36 PS weiter über Käfer, SIMCA bis Mitsubishi) wahrlich
weit herum gekommen, ganz gleich, ob Deutschlandm Europa oder sonstwo.
Nie hatte ich an irgendeiner Grenze Probleme. Allerdings fand ich nie
was daran falsch, als Deutscher in Deutschland gemeldet zu sein und
auch meine KFZ jeweils unter meiner Adresse angemeldet zu haben.