Autokauf
Hallo, ich habe bei einem Händler ein Fahrzeug gekauft das ich im Internet gefunden habe. Das Auto war wie folgt beschrieben: 1. Hand - unfallfrei - Garagenwagen. Bei der Bezahlung konnte mir der Brief nicht ausgehändigt werden da er bei der Bank im Safe war. Der Brief wurde mir zwar pünktlich zugeschickt, er war aber mit 3 Haltern versehen. Ich habe den letzten Halter angerufen und der sagte mir das es sich weder um ein Garagenfahrzeug noch um einen PKW aus 1. Hand handelt. Zudem war es noch ein ehemaliges Fahrschulauto. Die Informationen sind auch dem Händler weitergegeben worden. Er will dennoch nicht den Wagen zurück nehmen, ich soll zu einem Anwalt gehen. Im Kaufvertrag hat er natürlich wie Anzahl der Vorbesitzer nicht ausgefüllt - bei unfallfrei wollte er auch kein Kreuz machen selbst aus 1. Hand weiß man ja nie.....
Aber wieso er sich stur stellt ist mir ein Rätsel, er müsste doch wissen, das er nicht auf der Gewinnerseite steht...
ja, am besten anwalt einschalten. anders wirst du das ding nicht mehr los.
mit anderen worten: arglistige täuschung und betrug.
Hallo Mickymaus
Starker Topac ist das. Ja wenn der Händler sich dann noch stur stellt bleibt leider nur der Weg zum Anwalt-so würde ich aus diesem Sachverhalt handeln.
Gruss HoAcc
Alles steht und fällt mit den Angaben, die der Verkäufer im Kaufvertrag gemacht hat. Wenn er unfallfrei eingetragen hat und es nachweisbar ein Unfallwagen ist, oder ein Halter eingetragen wurde, aber faktisch drei Vorbesitzer im Brief stehen, ist eventuell was drin. Ich würde an Deiner Stelle, solltest Du rechtschutzversichert sein, einen Anwalt zu Rate ziehen. Oder versuch es mal über die Rechtsabteilung des ADAC (für Mitglieder). Solltest Du weder im ADAC noch rechtschutzversichert sein, empfehle ich Dir online Rechtsberatung. Du stellst Deine Frage und gibst an, was Dir die Antwort wert ist. Beispiel 20 Euro und ein Anwalt antwortet dann drauf. Viel Erfolg
Tom
Du hast hoffentlich einen Zeugen dabei gehabt, oder?
Das ist das,was ich immer allen Leuten rate,alle mündlich zugesicherten Eigenschaften gehören im Kaufvertarg schriftlich fixiert!Niemals allein ein Auto oder Anderes kaufen.Und immer sofort Finger weg,wenn solche Dummheiten
erzählt werden" Brief ist bei der Bank im Safe".oder "das Öl am Motor hab ich beim Nachfüllen" verschüttet.
Wenn du einen zeugen hast,dann sofort zum Anwalt und das Geld zurückverlagen,der Anwalt wird dann auch wetere Schritte anraten.Vielleicht ist die Aussage des Vorbesitzers hilfreich.
Wenn du keinen Zeugen hast und nichts im Kaufvertarg steht stehen die Aussichten viel schlechter für dich.Tut mir leid,aber so sieht es aus.
Nachsatz: hast du dir die Seite aus dem Angebot im Internet ausgedruckt,die könnte hilfreich für dich sein!
Ja, ich habe einen Zeugen der bei allen Gesprächen dabei war. Und ich habe den Ausdruck aus dem Internet wo das Auto angeboten wurde. Dann habe ich noch den Vorbesitzer der mir diese Sachen tel. erzählt hat und diese auch an den Händler weitergeben hat.
Dann stehen deine Chancen gleich viel besser an das Geld zu kommen.Dann sofort zum Anwalt.Hoffentlich hast du Glück!
Wieso hast Du den Kaufvertrag unterschrieben, wenn diese wichtigen Angaben nicht ausgefüllt waren?
Wirklich ärgerlich, unbedingt mit deinem Anwalt reden!
Gute Frage - nächste Frage.... Ich wollte von dem Verkäufer ein Kreuz haben das das Fahrzeug unfallfrei ist. Stand in der Annonce sowie auch im Schild das sich im Wagen befand. Wollte er nicht, da man ja selbst aus 1. Hand ja nie so sicher sein kann und da er das Auto Gewerblich gekauft hätte wäre er bla bla bla.... Richtig verstanden habe ich es nicht, der hat viel geredet aber wenig ausgesagt. Ich hatte ja auch den Ausdruck wo alles draufstand.
Da wird dir der Weg zu einem Fachanwalt nicht erspart bleiben.
Bei einem Beratungsgespräch wird er dir sicher deine Möglichkeiten aufzeigen.
Gehe mal davon aus, dass du auch keine "Zeugen" zum Kauf mitgenommen hast?!
Wenn sich der letzte Besitzer dazu verleiten läßt, seine Angaben schriftlich niederzulegen, sehe ich eigentlich gute Chancen.
Doch, mein Mann war dabei.... Ich weiß nicht, ob der letzte Besitzer mir das schriftlich gibt, beim ersten Anruf war er sehr gesprächig, beim 2. tel. eher nicht. Aber ich denke mal, selbst wenn ich da keine schriftliche Bestätigung bekomme kann ich mit dem Ausdruck aus dem Internet wo das Auto detl. beschrieben war was anfangen. Schließlich ist 1. Hand nicht III. Hand, ich will auch nicht über den Preis verhandeln, ich wollte ein Auto aus 1. Hand und einen Garagenwagen - sonst hätte ich mir nicht die Mühe gemacht und wäre 75 Kilometer dahin gefahren...
Ehemann ist gut,
Ausdruck aus dem Internet weniger. Man kann sich bei solchen Beschreibungen "natürlich auch mal vertippen".
Ich kann nur zu einem Beratungsgespräch raten, Ehemann dazu mitnehmen. Die 100 für ein Gespräch sind sicher gut angelegt.
Darauf achten, dass es ein Fachanwalt ist.
Falls Mitglied in einem Automobilclub, würde ich dort anrufen. Meist haben die entsprechende Anwälte unter Vertrag und da ist das erste Gespräch oft kostenlos.
Gut, klar man kann sich vertippen, aber alle Fahrzeuge die er anbietet so ca. 20 sind ALLE aus 1. Hand.... komisch.... Ausserdem hat er mir verschwiegen das es ein Fahrschulwagen ist !!! Finde ich schon krass.
Ich bin Mitglied beim ADAC, mal sehen ob ich da was erreiche.
Japp ADAC ist eine gute Adresse.
Angebote im Internet müssen nicht zwingend der "vollständigen" Wahrheit entsprechen, da der Kaufvertrag ja persönlich vor Ort geschlossen wird.
Aber das wird dir der ADAC sicher genauer erklären können.
Ist schließlich deren Geschäft.
OK - es gelten aber auch mündliche Zusagen, auf die unfallfreiheit sagte er ja das man selbst bei Fahrzeugen aus 1. Hand vorsichtig sein muss ob es auch der Wahrheit entspricht - das Schild im Fahrzeug war auch 1. Hand. Und ALLE !! seine Fahrzeuge die bei Ihm auf dem Hof stehen so ca. 20 Stück sind ebenfalls aus 1. Hand... Scheint eine Masche zu sein
Das traurige ist, dass dieser Autohändler dieses Forum hier auch nicht mag und mit Klage droht:
http://www.autoplenum.de/Antworten/D/949...
Das verunsichert zunächst, aber die Inhalte sind rechtlich geprüft und verstoßen gegen keine Gesetzt (Schmähkritik,...).
Dann soll er vernünftig und ehrlich sein Geschäft betreiben dann braucht er auch nicht zu befürchten mal in ein Forum zu laden. Ich habe die Wahrheit gesagt und brauche nichts zu befürchten !!!!
Hi,
gibt etwas Neues - alle negativen Bewertungen sind gelöscht worden....
Alle positiven Bewertungen scheinen von Ihm selber geschrieben worden zu sein...
Hat wahrscheinlich nix mehr zu tun
LG
Mickymaus
Das Fahrzeug wurde heute von dem Verkäufer des Autohauses Müller bei mir zu Hause abgeholt. Ich habe den Kaufpreis erstattet bekommen. Herr Müller hat ausserdem meine Anwaltkosten in Höhe von ca. 550,00 Euro übernommen. Meine Anwältin bekommt heute einen dicken Strauss Blumen, den hat sie sich verdient !!!
LG
Mickymaus
Das Fahrzeug wurde heute von dem Verkäufer des Autohauses Müller bei mir zu Hause abgeholt. Ich habe den Kaufpreis erstattet bekommen. Herr Müller hat ausserdem meine Anwaltkosten in Höhe von ca. 550,00 Euro übernommen. Meine Anwältin bekommt heute einen dicken Strauss Blumen, den hat sie sich verdient !!!
LG
Mickymaus
Glückwunsch! noch mal gut ausgegangen.